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Schwerin: Fahrer rammt offenbar Laternenpfahl und schließt sich dann im Auto ein

Die Polizei, ob in Schwerin oder anderswo, erlebt beinahe alltäglich die skurrilsten Szenen – speziell in Verbindung von Alkohol und Pkw-Fahrten. Grund zum Lachen gibt es dabei aber letztendlich nicht.

  • Veröffentlicht Juli 8, 2021
Polizeieinsatz in bzw. um Schwerin. | Foto: privat

Die Polizei, ob in Schwerin oder anderswo, erlebt beinahe alltäglich die skurrilsten Szenen – speziell in Verbindung von Alkohol und Pkw-Fahrten. Grund zum Lachen gibt es dabei aber letztendlich nicht. Denn es gibt wohl – neben dem Konsum anderer Drogen – kaum gefährlichere Situationen im Straßenverkehr, als alkoholisierte Fahrerinnen oder Fahrer. 

 

Polizei muss Scheibe einschlagen, um an vermeintlichen Unfallfahrer zu kommen

Eine entsprechende Szenerie bot sich den Beamten nun in der Nacht zum vergangenen Montag in Neustadt-Glewe, etwa 50 Kilometer entfernt von Schwerin. Dabei soll ein betrunkener Autofahrer mit seinem Wagen einen Laternenpfahl umgefahren haben. Der Fahrzeugführer brachte dann offenbar wenig später seinen Wagen mit eingeschalteter Warnblinkanlage zum Stehen. Allerdings blieb er daraufhin im Auto sitzen. Und schloss sich darin ein.  Ein Zeuge beobachtete den Vorfall und informierte daraufhin die Polizei. Diese fand den 38-jährigen Autofahrer wenig später auf dem Fahrersitz vor. Da der Mann nicht ansprechbar war und apathisch wirkte, forderten die Beamten aufgrund seines unklaren Gesundheitszustandes einen Notarzt an. Zudem schlugen sie eine Seitenscheibe des PKW ein, um an den Fahrer zu gelangen.

Wie sich bei der anschließenden Untersuchung herausstellte, war der aus Polen stammende Autofahrer unverletzt. Jedoch stellte die Polizei bei ihm einen Atemalkoholwert von 2,43 Promille fest. Gegen den Autofahrer hat die Polizei Anzeige wegen Gefährdung des Straßenverkehrs erstattet. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wurde vor Ort zunächst auf ca. 5.000 Euro geschätzt.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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