Schwerin: Gebühren für einige Veranstaltungen entfallen
Es ist ein beliebtes Prinzip der Politik: Tue Gutes und rede drüber. Längst haben dies auch die Fraktionen in der Stadtvertretung Schwerin erkannt. Regelmäßig veröffentlichen sie daher nach der letzten

Es ist ein beliebtes Prinzip der Politik: Tue Gutes und rede drüber. Längst haben dies auch die Fraktionen in der Stadtvertretung Schwerin erkannt. Regelmäßig veröffentlichen sie daher nach der letzten Sitzung Erklärungen rund um die von ihnen eingebrachten Anträge. So ist es auch in diesen Tagen wieder, nachdem am vergangenen Montag die Kommunalpolitiker diskutierten und abstimmten. Aber erneut kamen auch tatsächlich wichtige Themen zur Sprache – und man traf wichtige Entscheidungen.
Gebührenbefreiung könnte neue Veranstaltungen nach sich ziehen
Eine davon löste in den vergangenen Tagen schon bei zahlreichen Vereinen und Initiativen große Freude aus. Denn auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss man einstimmig eine Neuregelung der anfallenden Gebühren bei Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen. Konkret sieht der Beschluss eine Gebührenfreiheit für Veranstaltungen von gemeinnützigen Vereinen vor. Einzige Bedingung: Kein Eintrittsgeld. „Das ist nicht nur eine finanzielle Entlastung für viele Vereine, sondern auch mit weniger Bürokratie für alle Beteiligten verbunden. Viele Veranstaltungen sind ehrenamtlich organisiert und bringen viele Tagesausflügler in unsere Stadt. Vielleicht fühlt sich der eine oder andere Verein sogar ermuntert, häufiger oder größere Veranstaltungen zu organisieren und noch bunteres Leben in unsere Stadt zu bringen“, erklärte Daniel Meslien (SPD) nahezu wortgleich in einer Erklärung der Fraktion und auf seiner Facebook-Seite.
Flohmarkt auf dem Berliner Platz ebenso wie Drachenbootfestival gebührenfrei
Meslien erläuterte, dass nun zum Beispiel ebenso der 5‑Seen-Lauf-Verein wie auch kleinere Vereine z.B. auf dem Berliner Platz von dieser Neuregelung profitieren werden. Auch muss wohl die Kanurenngemeinschaft „mit ihrem überregional wirkenden Drachenbootfest” keine Sondernutzungsgebühr mehr zahlen. Auf den ersten Blick klingt das fair und super. Und man ist geneigt, sofort zuzustimmen. Bei genauerem Hinsehen aber wird deutlich, dass die Unterschiede auch zwischen diesen Veranstaltungen durchaus immens sind. So zahlt ein privater Anbieter beim Flohmarkt des Vereins „Die Platte lebt e.V.” kaum etwas an Standgebühr. Die inzwischen recht stattliche Anzahl an Verkaufsständen beim Drachenbootfestival hingegen muss schon recht tief in die Tasche greifen, will sie dort einen der Plätze erhalten. Gerade für kleine regionale Anbieter übrigens ein echtes Problem. Sie kommen daher nicht mehr zum Zug.
Aber dennoch wird die neue Regelung auch für diese Flächen gelten, wie Daniel Meslien unserer Redaktion auf Nachfrage bestätigte. „Wir haben bewusst in Kauf genommen, das auch Flächen von gewinnorientierten Verkaufsständen nun gebührenfrei sind. Die Anhörung hat ergeben, dass deren Einnahmen für die Vereine unverzichtbar für die Gesamtfinanzierung sind.” Bleibt nun zu hoffen, dass nicht bislang kommerzielle Veranstalter auf die Gründung von Vereinen ausweichen und so die Sondernutzungsgebühren umgehen.