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Schwerin: Geplantes Umlaufverfahren geplatzt

Nachdem der Landtag M-V am vergangenen Donnerstag das Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Corona-Pandemie beschlossen hat, wollte man es in Schwerin auch schnell zur Anwendung bringen.

  • Veröffentlicht Februar 4, 2021
Zumindest im Demmlersaal des Rathauses wird die Stadtvertretung Schwerin am 10. Februar nicht tagen. Dort bleiben die Stühle leer. | Foto: AG Gymnasium Melle

Nachdem der Landtag M-V am vergangenen Donnerstag das Gesetzes zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Corona-Pandemie beschlossen hat, wollte man es in Schwerin auch schnell zur Anwendung bringen. Hauptpunkt dabei: Die Ausschüsse und Ortsbeiräte sollten die Möglichkeit bekommen, in Videokonferenzen oder hybriden Sitzungen zu tagen. Dies war bis vergangenen Donnerstag – ein Jahr nach dem ersten Coronafall in Deutschland – in Mecklenburg-Vorpommern rechtlich nicht möglich. Nun ist der Weg frei.

 

Umlaufverfahren geplant, um Kontakte nicht unnötig herbeizuführen

Aber bevor entsprechende Gremiensitzungen – die in Schwerin dennoch nur dringende Themen behandeln sollen – nun in der neuen Form zumindest vorübergehend rechtsverbindlich stattfinden können, muss noch die Stadtvertretung diesem Weg zustimmen. Hier war vorgesehen, dies in Form eines Umlaufbeschlusses am 5. Februar umzusetzen. Es wäre also in dieser Zeit, in der weiterhin strenge Kontaktvorschriften und zahlreiche weitere Maßnahmen gelten, das Ziel gewesen, nicht zwingend alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter in Schwerin in eine Präsenzveranstaltung zu laden. Da aber hatte man die Pläne u.a. ohne Karsten Jagau gemacht. Er ist derzeit Stadtvertreter für die ASK und hatte bereits im vergangenen Jahr gemeinsam mit Stefan Martini (auch ASK) gegen ein Umlaufverfahren der Stadtvertretung Schwerin geklagt. Und auch dieses Mal stimmt er einem Umlaufbeschluss nicht zu. Da jetzt aber nur bei Einstimmigkeit dieses Verfahren Anwendung finden kann, kommt die Stadtvertretung nun am 10. Februar zu einer Präsenzveranstaltung zusammen. Mitten im harten Lockdown.

„Es ist bedauerlich, dass diese Entscheidung nicht im Umlaufverfahren getroffen werden kann. Zumal sich in der Sachfrage eine deutliche Mehrheit für den mehrfraktionellen Antrag zur Durchführung von Videokonferenzen abzeichnet. Da das Landesgesetz aber zu der Verfahrensfrage eine Einstimmigkeit voraussetzt, müssen wir das ablehnende Votum einzelner weniger Kollegen akzeptieren. Die Stadtvertretung wird deshalb zu diesem einen Tagesordnungspunkt als Präsenzveranstaltung tagen“, erklärte Stadtpräsident Sebastian Ehlers. 

 

Stadtvertreter Jagau hatte bereits 2020 gegen damaliges Verfahren geklagt

Stadtvertreter Karsten Jagau, Schwerin

Aber welche Argumente bringen z. B. Karsten Jagau und die ASK eigentlich an? In einer Meldung auf ihrer  Homepage begründet die ASK ihre Ablehnung u.a. damit, dass Umlaufverfahren grundsätzlich jede Öffentlichkeit ausschließen würden. Zudem habe das Innenministerium entsprechende Abstimmungen inzwischen wieder untersagt, nachdem sie im Frühjahr 2020 kurzzeitig erlaubt waren. Und dann sei da eben das noch offene Verfahren. „Nichts wäre […] schlimmer, als wenn das Verwaltungsgericht den Klägern Karsten Jagau und Stephan Martini Recht gibt, und die Umlaufverfahren für nichtig erklärt – und dadurch auch die dort getroffenen Entscheidungen als ungültig erklärt werden müssten“, so die ASK auf ihrer Homepage. Kein Wort hingegen verliert man dort in Richtung derjenigen Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter, die eventuell selbst als Risikogruppe gelten, oder unmittelbar mit entsprechend vom Coronavirus besonders bedrohten Menschen leben. Sie müssen sich nun einem bislang verhinderbaren Risiko der Präsenzsitzung aussetzen.

 

Innenministerium bestätigt: Umlaufbeschlüsse sind möglich

Derart selbstbewusst, wie die ASK ihre Argumente kundtut, könnte der Eindruck entstehen, diese seien sehr genau recherchiert.  Eben das ist offenbar nicht der Fall. Oder, es wird bewusst nicht die ganze Wahrheit gesagt. Denn es ist zwar richtig, dass es im Frühjahr 2020 die Möglichkeit zu Umlaufbeschlüssen gab und diese dann nicht verlängert wurde. Nun allerdings das Aber: Mit dem Ende vergangener Woche beschlossenen „Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen in der Corona-Pandemie“ ist eben dieses Umlaufverfahren nun vorübergehend wieder möglich. 

Das Innenministerium M-V geht darüber hinaus in einer Pressemitteilung vom 27. Januar 2021 sogar sehr konkret auf eben den Beschluss ein, den die Stadtvertretung Schwerin nun treffen soll: „Das ‚Gesetz zur Aufrechterhaltung der Handlungsfähigkeit der Kommunen während der SARS-CoV-2-Pandemie‘ wird spätestens in der ersten Februarwoche in Kraft treten. Nach Inkrafttreten bedarf es eines Beschlusses, im Weiteren digital tagen zu wollen. Um diesen Beschluss herbeizuführen, muss keine Präsenzsitzung einberufen werden, sondern dies kann im Umlaufverfahren beschlossen werden.“ Aber es müssten alle Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter diesem Verfahren in dieser Ausnahmesituation zustimmen. Dies tat und tut Karsten Jagau, aber wohl auch weitere Kollegen, nicht. Damit kommt die Stadtvertretung Schwerin nun zu ihrer nächsten Sitzung am 10. Februar 2021 zusammen, um allein über dieses eine Thema abzustimmen. Mitten im harten Lockdown.

 

Ganz von der Hand zu weisen sind Jagaus Überlegungen allerdings nicht

In einem Punkt allerdings kann man den Gedankengang Jagaus durchaus nachvollziehen. Und hier begibt sich die Stadtvertretung in einen selbst konstruierten Widerspruch. Denn der Beschlussvorschlag, der nun im Umlaufverfahren zur Abstimmung stehen sollte, enthält eine Regelung, die nachdenklich macht. Dort heißt es nämlich, dass Sitzungen des Hauptausschusses und der Stadtvertretung grundsätzlich bis zu einem Inzidenzwert von 150 als Präsenzveranstaltungen abgehalten werden. Und dann soll der Hauptausschuss entscheiden, wie es weitergeht. Damit sind Präsenzveranstaltungen sogar oberhalb dieses Wertes – ab dem in MV übrigens die Regelungen für Hochrisikogebiete greifen – grundsätzlich möglich. Stand gestern beträgt dieser Wert in Schwerin allerdings knapp 95. Man möchte also einerseits beschließen, bis zu einer Inzidenz von mindestens 150 in Präsenzsitzungen zu tagen, bei einem Wert von 95 aber will man bereits ein Umlaufverfahren durchführen.

Noch klarer wird der Widerspruch, wenn man sich den Grund anschaut, weshalb das Umlaufverfahren stattfinden soll. Mit diesem, so Patrick Nemitz, Leiter des Büros der Stadtvertretung Schwerin auf Nachfrage, möchte man „natürlich […] die Gesundheit aller potentiellen Teilnehmer und Mitglieder schützen“. Bei einer Inzidenz von 95 gilt es also, die Mitglieder der Stadtvertretung und weitere Teilnehmer einer eventuellen Präsenzsitzung durch ein Umlaufverfahren zu schützen. Beschließen aber möchte man dabei allerdings Präsenzsitzungen bis zu einem Wert von mindestens 150.

 

Geht es wirklich um den Schutz der Gesundheit?

Gert Rudolf, Vorsitzender CDU/FDP-Fraktion, Schwerin | Foto: Fotostudio Sylvana Warsakis

Geht es also wirklich um Gesundheitsschutz der ehrenamtlich tätigen Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter? Schon der 150er Wert im Beschlussvorschlag lässt daran Zweifel zu. Blickt man auf erste kritische Stimmen an Jagaus Entscheidung aus den Reihen der Stadtvertretung, werden diese Zweifel nicht unbedingt geringer. So heißt es in einer öffentlichen Reaktion des Vorsitzenden der CDU/FDP-Fraktion, Gert Rudolf: „Diese Einberufung erzeugt […] unnötigen Aufwand und verschleppt das Verfahren. Die Mitglieder unserer Fraktion hätten auf diesen zusätzlichen Termin in der Ferienzeit verzichten können“. 

Zumindest ihm und der durch ihn vertretenen Fraktion geht es in Sachen Umlaufverfahren offenbar gar nicht um Fragen des gegenseitigen Gesundheitsschutzes. Der Kommentar des CDU/FDP-Fraktionsvorsitzenden zielt vielmehr darauf ab, nicht eigentlich freie Zeit während der Ferien für eine Präsenzsitzung der Stadtvertretung opfern zu müssen. Ob das letztlich als Argument herhalten sollte, darf man bezweifeln. Denn wie viele Menschen mussten und müssen coronabedingt derzeit auf so manches verzichten?! Da sollten zwei Stunden Ehrenamt – inklusive An- und Abfahrt – nicht so dramatisch sein.

 

Written By
Henning Kobs

Journalist. Wohnt in Braunschweig. Schreibt seit der Gründung im Jahr 2013 als freier Mitarbeiter gelegentlich für unsere digitale Tageszeitung. Er arbeitet vor allem im Back-Office der Redaktion.

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