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Schwerin: Geschädigter einer Körperverletzung gesucht

Bei allem Engage­ment und aller Akri­bie im Rah­mend er Ermit­tlungsar­beit ist es auch für die Beamten der Polizei in Schw­erin nicht immer möglich, Straftat­en ohne zusät­zliche Unter­stützung aus der Öffentlichkeit

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  • Veröffentlicht April 6, 2021
Polizeiein­satz nach kör­per­lich­er Auseinan­der­set­zung in Schw­erin. | Foto: pri­vat

Bei allem Engage­ment und aller Akri­bie im Rah­mend er Ermit­tlungsar­beit ist es auch für die Beamten der Polizei in Schw­erin nicht immer möglich, Straftat­en ohne zusät­zliche Unter­stützung aus der Öffentlichkeit zu lösen. Häu­fig sind weit­ere Zeu­gen erforder­lich, um ein wirk­lich klares Bild des Tat­geschehens zu bekom­men. In eini­gen Fällen müssen sog­ar die Geschädigten noch gesucht wer­den. So auch im konkreten Fall.

 

Verbale Auseinandersetzung wurde körperlich

Dabei kam es am ver­gan­genen Dien­stag gegen 18 Uhr im Bere­ich der Straßen­bahn­hal­testelle Neu Zip­pen­dorf in Schw­erin zu ein­er gefährlichen Kör­per­ver­let­zung. Wie die Polizei Schw­erin berichtet, kam es dabei offen­bar zunächst zu ein­er ver­balen Auseinan­der­set­zung zwis­chen einem Tatverdächti­gen und dem Geschädigten. Im weit­eren Ver­lauf schlug erster­er dann auch unter Ein­satz eines Steins auf den Geschädigten ein. Dieser ver­let­zte sich am Hin­terkopf und soll im Kopf­bere­ich stark geblutet haben.

 

Tatverdächtiger schlug auch mit Stein auf Geschädigten ein

Als die hinzugerufene Polizei allerd­ings kurze Zeit später vor Ort ein­traf, waren bei­de Beteiligten bere­its ver­schwun­den. Den Tatverdächti­gen kon­nten die Beamten allerd­ings im Nah­bere­ich fest­stellen. Nun suchen sie allerd­ings noch den Geschädigten, den Zeu­gen wie fol­gt beschreiben:

  • männlich
  • Alter: ca. 20 bis 30 Jahre
  • Größe: ca. 1,80 m 
  • schlanke Gestalt, kör­per­langes Haar
  • Nasen­pierc­ing
  • schwarze Klei­dung.


Polizei Schwerin sucht den Geschädigten

Er soll zudem einen braunen, größeren noch jun­gen Hund bei sich gehabt haben. Der Geschädigte und Per­so­n­en, die Hin­weise zum Sachver­halt oder zum Geschädigten geben kön­nen, wer­den gebeten, sich tele­fonisch unter den Rufnum­mern 0385/5180–2224 bzw. ‑1560 oder per Inter­net unter www.polizei.mvnet.de an die Polizei Schw­erin zu wen­den.