Schwerin: Grüne gegen Diskriminierung im Sport
Immer weiter kehren die Fraktionen der Stadtvertretung in Schwerin in eine Art Normalmodus zurück. Zwar finden verschiedenste Sitzungen noch immer im Angesicht der Corona-Maßnahmen statt. Aber längst ist man wieder

Immer weiter kehren die Fraktionen der Stadtvertretung in Schwerin in eine Art Normalmodus zurück. Zwar finden verschiedenste Sitzungen noch immer im Angesicht der Corona-Maßnahmen statt. Aber längst ist man wieder im politischen Modus angekommen. dazu gehört auch, neben Corona wieder andere Themen auf die Tagesordnung zu heben.
Antidiskriminierungsklausel für Sportvereine in Schwerin gefordert
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen tritt dabei nun gegen Diskriminierung in Sportvereinen ein. Diese sollen sich verpflichten, keine Diskriminierung hinsichtlich der Rasse, des Geschlechtes, einer Behinderung oder ihrer Religion zu tolerieren. Die Bündnisgrünen fordern in diesem Zusammenhang die Ergänzung der Sportförderrichtlinie um eine Antidiskriminierungsklausel. Bei Zuwiderhandlungen soll eine Rückförderung von städtischen Fördermitteln erfolgen. Bereits zur Märzsitzung reichte die Fraktion den Antrag zur Stadtvertretung ein. Aufgrund einer übervollen Tagesordnung der letzten Sitzungen fand eine Thematisierung aber noch nicht statt.
Bei Verstößen soll Rückzahlung von Fördermitteln drohen
„Soport steht für ein Miteinander, für Fairness und Respekt. Mit der Unterzeichnung einer Verpflichtungserklärung, keinerlei Diskriminierung und Ausgrenzung zu dulden, wird ein wichtiges Signal nach außen aber auch in die Vereine gesendet. Sportvereine spielen in der Vereinsarbeit mit Kindern und Jugendlichen eine wichtige Rolle – auch im Rahmen der Werteerziehung. Daher sollte hier kein Platz für Diskriminierung sein, sondern Respekt, Toleranz und Anerkennung sowie Achtung der Menschenwürde vorgelebt werden,” so der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Lothar Gajek. Die Fraktion weist ferner darauf hin, dass die Sportförderrichtlinie von Schwerin bislang im Gegensatz zu anderen Kommunen bislang keine Diskriminierungsklausel enthalte.
Verwaltung zurückhaltend
In einer ersten Stellungnahme verweist die Verwaltung auf Diskriminierung verbietende Regelungen im Artikel 3 des Grundgesetzes. Dies scheint – ein Eindruck, der beim Lesen der Stellungnahme entsteht – der Verwaltung ausreichend. Auch stellt man dort in Frage, ob eine Rückforderung von Fördermitteln im Falle von Verstößen überhaupt möglich sei.