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Schwerin: Haftbefehl wegen Vorwurf der Veruntreuung

Bereits vor einigen Tagen hatten wir ebenso wie verschiedene andere Medien berichtet, dass gegen den ehemaligen Präsidenten der Neumühler Schule Claus-Jürgen Jähning in Schwerin ein Untreueverdacht erhoben wird. Konkret soll

  • Veröffentlicht November 6, 2019
Veruntreuung von etwa 800.000 Euro an der Neumühler Schule in Schwerin | Foto: Symbolbild

Bereits vor einigen Tagen hatten wir ebenso wie verschiedene andere Medien berichtet, dass gegen den ehemaligen Präsidenten der Neumühler Schule Claus-Jürgen Jähning in Schwerin ein Untreueverdacht erhoben wird. Konkret soll es dabei um eine Summe von ca. 800.000 Euro gehen. Zudem stand der Verdacht der Fälschung von diversen Belegen im Raum.

Insgesamt 900.000 Euro unterschlagen?

Nur wenige Tage später folgten auch aus dem Neumühler Sportverein 1946 e.V. weitere Vorwürfe in ähnlicher Richtung. Hier ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen vermeintlicher Veruntreuung von ca. 100.000 Euro. In beiden Fällen hieß es, habe der Beschuldigte, der lange Jahre in der Schweriner Kommunalpolitik aktiv war, zumindest signalisiert, dass er nicht immer im Rahmen des Gesetzes gehandelt habe.

Ermittlungen, Durchsuchungen und Haftbefehl

Vom Trägerverein der bekannten und etablierten Privatschule hieß es auch offiziell, dass die Staatsanwaltschaft eingeschaltet worden sei. Diese hat sich nun, nach erfolgten Ermittlungen, zu dem Fall geäußert. „Die Staatsanwaltschaft Schwerin führt gegen den ehemaligen Präsidenten des Vorstandes des Schulvereins der Neumühler Schule, Gesellschaft für Bildung, Erziehung und Kultur e.V. sowie Vorsitzenden des Neumühler Sportvereins 1946 e.V. C. J. Jähnig ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Untreue und Urkundenfälschung“, heißt es in einer öffentlichen Erklärung der Behörde.

Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Schwerin hat das zuständige Amtsgericht Haftbefehl gegen den Beschuldigten erlassen. Ebenso erfolgten auf Erlass des Gerichtes Durchsuchungen in sieben überwiegend Schweriner Objekten. Darunter befanden sich die Wohnräume des Beschuldigten, seine ehemaligen Arbeitsplätze sowie Wohn- und Geschäftsräume Dritter, in denen sich Beweismittel befinden könnten.

Beschuldigter wurde festgenommen

Neben der Beschlagnahmung zahlreicher Unterlagen erfolgte auch die Festnahme des Beschuldigten. Er wurde dem Haftrichter zugeführt. Diese hat über den Vollzug einer eventuellen Untersuchungshaft zu entscheiden. Die Staatsanwaltschaft weist auf die Unschuldsvermutung hin.

Wie die SVZ berichtete, befindet sich Jähning wieder auf freiem Fuss.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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