Haushaltskrise in Schwerin:
Fraktionen einigen sich auf Sparmaßnahmen und Steuererhöhungen
Nach der Zurückweisung des Haushalts durch das Innenministerium haben sich mehrere Schweriner Fraktionen auf einen Kompromiss geeinigt, um Einsparungen umzusetzen und Einnahmen zu erhöhen.

Nach der Zurückweisung des im März beschlossenen Doppelhaushalts 2024/2025 durch das Innenministerium Mecklenburg-Vorpommern haben sich die Fraktionen der Schweriner Stadtvertretung auf einen gemeinsamen Kompromiss zur Nachbesserung verständigt. Ziel ist es, die vom Ministerium geforderten Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen und die Genehmigungsfähigkeit des Haushalts wiederherzustellen.
Hintergrund: Haushalt nicht genehmigungsfähig
Das Innenministerium hatte den ursprünglich von der Stadtvertretung beschlossenen Haushalt geprüft und in einem Schreiben mitgeteilt, dass dieser nicht genehmigungsfähig sei. Begründet wird dies unter anderem damit, dass die Stadtvertretung die vom Finanzdezernat vorgeschlagenen Erhöhungen der Hebesätze für Grundsteuer B und Gewerbesteuer nicht übernommen habe. Dadurch fehlen im Haushaltsplan rund drei Millionen Euro an kalkulierten Einnahmen.
Das Ministerium sieht hierin einen Verstoß gegen die kommunalrechtlichen Vorschriften. Zudem habe die Stadt damit den eingeschlagenen Kurs der Haushaltskonsolidierung verlassen. Für das laufende Jahr wird im Haushalt zwar noch ein leichter Überschuss von rund 500.000 Euro ausgewiesen, für 2026 geht die Finanzplanung jedoch bereits von einem Defizit von über fünf Millionen Euro aus. Aufgrund dieser Entwicklung wurde die Entscheidung über die Genehmigung des Haushalts ausgesetzt. Die Stadt wurde aufgefordert, bis zum 30. Juni 2025 eine Nachtragshaushaltssatzung zu erarbeiten.
Gemeinsamer Antrag mehrerer Fraktionen
In Reaktion auf die Vorgaben des Innenministeriums haben sich die Fraktionen von CDU, SPD, UB/FDP, DIE LINKE sowie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN/Die PARTEI auf einen gemeinsamen Antrag verständigt. Dieser soll in einer Sondersitzung der Stadtvertretung am 26. Mai beraten und beschlossen werden. Grundlage des Antrags ist ein Maßnahmenpaket, das sowohl Ausgabenkürzungen als auch Einnahmeerhöhungen umfasst.
Konkret sieht der Kompromiss folgende Einsparungen vor:
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Kürzung von Sach- und Dienstleistungen in der Stadtverwaltung um 500.000 Euro
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Kürzung von Fördermitteln im Bereich der Jugendarbeit um 200.000 Euro
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Kürzung der Mittel für die Bewirtschaftung von Straßen, Grünflächen und Gebäuden um 500.000 Euro
Darüber hinaus ist eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes um acht Prozentpunkte vorgesehen. Diese Maßnahme soll zusätzliche Einnahmen in Höhe von etwa 928.000 Euro generieren.
Zusammen sollen diese Maßnahmen zu einem Konsolidierungsbeitrag von knapp 2,1 Millionen Euro führen. Ziel ist es, den vom Innenministerium geforderten Haushaltsüberschuss von drei Millionen Euro im Jahr 2025 zu erreichen. Weitere Maßnahmen sollen im Rahmen der Nachtragshaushaltsberatung geprüft werden.
Auswirkungen auf freiwillige Leistungen und Investitionen
Mit dem Kompromiss soll vermieden werden, dass die Stadt dauerhaft in der vorläufigen Haushaltsführung verbleibt. In diesem Fall wären zahlreiche freiwillige Ausgaben nicht mehr zulässig. Dazu zählen unter anderem die geplante Erhöhung der Zuschüsse für die Musik- und Kunstschule Ataraxia, die Co-Finanzierung von Kulturprojekten sowie zusätzliche Aufwandentschädigungen für die Freiwilligen Feuerwehren.
Auch bereits beschlossene oder geplante Investitionen wie das Bürgerzentrum Lankow oder das Welterbezentrum könnten ohne einen genehmigten Haushalt nicht umgesetzt werden. Insgesamt wurden vom Innenministerium Investitionskredite in Höhe von über zehn Millionen Euro vorerst nicht genehmigt. Betroffen sind unter anderem Projekte wie die Neugestaltung des Grunthalplatzes, Maßnahmen am Nordufer des Ziegelsees und die Planung von Stellplatzanlagen am Sportpark Lankow.
Finanzdezernent Silvio Horn kündigte an, in der kommenden Woche Gespräche im Innenministerium zu führen, um mögliche Lösungswege zu erörtern. Die Stadtverwaltung plant zudem eine Sondersitzung des Finanzausschusses, um die Umsetzung des Kompromissvorschlags vorzubereiten.
Finanzielle Handlungsfähigkeit Schwerins sichern
Ob die beschlossenen Maßnahmen ausreichen, um die Genehmigung des Haushalts zu erhalten, bleibt zunächst offen. Das Innenministerium hat der Stadt jedoch einen gewissen Entscheidungsspielraum gelassen. Die Umsetzung des Kompromissvorschlags soll als Grundlage für die Erarbeitung der Nachtragshaushaltssatzung dienen.
Die beteiligten Fraktionen betonen in ihrer gemeinsamen Erklärung, dass mit dem Antrag die Voraussetzungen geschaffen werden sollen, um die finanzielle Handlungsfähigkeit der Stadt im Jahr 2025 zu sichern. Gleichzeitig äußern sie die Sorge, dass es in den kommenden Jahren zunehmend schwieriger werde, ausgeglichene Haushalte aufzustellen. Als Gründe werden unter anderem steigende Tarifabschlüsse, wachsende Sozialausgaben und zusätzliche kommunale Aufgaben genannt, die nicht durch entsprechende Finanzmittel ausgeglichen würden.
In einem weiteren Schritt wollen die Fraktionen daher den Oberbürgermeister beauftragen, sich gegenüber der Landes- und Bundesregierung für eine auskömmlichere Finanzierung der Kommunen einzusetzen.
AfD gegen Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer
Die AfD als größte Fraktion in der Schweriner Stadtvertretung wurde in offensichtlich in die Kompromissfindung nicht einbezogen. „Für unsere Fraktion steht zum jetzigen Zeitpunkt fest: wir werden die Anhebung der Grund- und Gewerbesteuer nicht unterstützen, denn diese belasten dauerhaft die Einwohner und Gewerbetreibenden in der Stadt”, wurde AfD-Fraktionschefin Petra Federau von wenigen Tagen in einer Pressemitteilung zitiert. Wenn sich die Verwaltung nicht bewege, so sei auch eine vorläufige Haushaltsführung eine Option, wenn die Stadt damit die finanziellen Belastungen senken kann, so Federau weiter.
Ob die Erhöhung der Grundsteuer am Ende der Haushaltsverhandlung ebenfalls von der Stadtvertretung in den Blick genommmen wird, bleibt abzuwarten. Zur Disposition steht sie im Kompromissvorschlag nicht. In der Erarbeitung der Nachtragshaushaltssatzung werden allerdings noch 900.000 Euro benötigt, wenn man die Vorgaben des Innenministeriums umsetzen möchte. Nicht ausgeschlossen, das am Ende auch diese Steuer in den Blick genommen wird.