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Schwerin: Hilfe für DDR-Dopingopfer

Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Anne Drescher, weist noch einmal auf ein wichtiges Fristende hin. Nur noch bis zum 31. Dezember können Doping-Opfer der DDR-Diktatur Hilfen

  • Veröffentlicht November 2, 2019
Unter den Folgen des Zwangsdopings in der ehem. DDR leiden viele Sportler bis heute. | Foto: Bley/LAMV

Die Landesbeauftragte für Mecklenburg-Vorpommern für die Aufarbeitung der SED-Diktatur, Anne Drescher, weist noch einmal auf ein wichtiges Fristende hin. Nur noch bis zum 31. Dezember können Doping-Opfer der DDR-Diktatur Hilfen beantragen.

DDR-Dopinggeschädigte sind angesprochen

Konkret handelt es sich um Leistungen nach dem 2. Dopingopfer-Hilfegesetz. Angesprochen sind dabei Sportlerinnen und Sportler, die in der ehemaligen DDR ohne ihr Wissen oder gegen ihren Willen Dopingmaßnahmen zwangsweise hinnehmen mussten. „Stellen Sie rechtzeitig bis Jahresende Ihre Anträge beim Bundesverwaltungsamt, um die Frist zu wahren“, erinnert Drescher an den für die Betroffenen wichtigen Termin. Eine Nachreichung erforderlicher Nachweise und Gutachten sei dabei im Nachhinein noch möglich.  Wer Beratung, Hilfe oder Begleitung wünscht, erhält diese in der Anlauf- und Beratungsstelle bei der Landesbeauftragten.

Beeindruckende Einzelschicksale

Diese berichtet von beeindruckenden Einzelschicksalen, die sie und ihre Mitarbeiter kennenlernen durften. „In unserer Beratung begegnen uns psychisch sowie physisch schwer geschädigte Menschen. Die oft noch minderjährigen Sportlerinnen und Sportler waren erheblichem Leistungsdruck, massiven Gewalterfahrungen und einem von Konspiration und Zwang geprägten staatlichen System hilflos ausgesetzt“, so Drescher, die auf die große Bedeutung der persönlichen Aufarbeitung für die einzelnen Betroffenen hinweist.

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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