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Schwerin: Hilfen für KMU stehen nun bereit

Weltweit kämpfen die Volkswirtschaften mit den Folgen der Corona-Pandemie und der zur Abschwächung erforderlichen Maßnahmen. Auch in Schwerin haben der Lockdown aber auch die noch immer geltenden Einschränkungen für etliche

  • Veröffentlicht Juli 13, 2020
Auch kleine und mittelständische Unternehmen in Schwerin können die zusätzliche Hilfe beantragen. | Foto: Symbolbild

Weltweit kämpfen die Volkswirtschaften mit den Folgen der Corona-Pandemie und der zur Abschwächung erforderlichen Maßnahmen. Auch in Schwerin haben der Lockdown aber auch die noch immer geltenden Einschränkungen für etliche Unternehmen schmerzhafte Folgen. Und selbst dort, wo es nicht die Vor-Ort-Maßnahmen sind, die das Geschäft gefährden, stehen Unternehmen oftmals vor Problemen. Denn Lieferketten stottern oder stocken ganz und Geschäftspartner wie Kunden im Ausland sind vielerorts ebenfalls von Folgen der dortigen Pandemie-Bekämpfung betroffen. Seit Freitag können nun kleine und mittelständische Unternehmen in Deutschland Überbrückungshilfen des Bundes beantragen.

Branchenübergreifende Unterstützung

Wie die Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (IHK) erklärt, stehen die Mittel Unternehmen aus allen Branchen und Wirtschaftsbereichen zur Verfügung. Konkret bietet der Bund dabei Liquiditätshilfen, um die Sicherung der Existenzen zusätzlich zu unterstützen. Förderfähig sind fortlaufende, im Förderzeitraum Juni bis August 2020, anfallende, vertraglich begründete oder behördlich festgesetzte Fixkosten. In Abhängigkeit von der Höhe des Umsatzeinbruchs werden diese dabei in Höhe von bis zu 80 Prozent erstattet.

Förderfähige Unternehmen aus dem Bereich der KMU

Voraussetzung für die Bewilligung der Mittel, die ab sofort beantragt werden können, ist dabei laut IHK zu Schwerin eine Einstellung der Geschäftstätigkeit – vollständig oder zu wesentlichen Teilen in Folge der Corona-Pandemie. Diese Situation gilt dabei als gegeben, wenn der Umsatz in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 eingebrochen ist. Konkret sind Antragsberechtigt:

  • kleine und mittelständische Unternehmen und Organisationen aus allen Wirtschaftsbereichen,
  • Soloselbstständige,
  • selbstständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb,
  • gemeinnützige Unternehmen und Organisationen, die dauerhaft wirtschaftlich am Markt tätig sind.

 

„Zur Vorbereitung der Anträge und zur Abklärung von Fragen sollten sich potenzielle Antragssteller/innen daher schnellstmöglich mit ihren Steuerberatern in Verbindung setzen und ein Beratungsgespräch vereinbaren.“
(IHK zu Schwerin)

Unternehmen müssen registrierte Dienstleister für Beantragung nutzen

Das zuständige Bundesministerium (BMWi) hat eine eigene Website geschaltet, auf der nochmals alle wichtigen Fakten dargestellt sind und der Antrag bereits abrufbar ist. Die Beantragung kann dabei allerdings nur von einem, vom berechtigten Unternehmen, beauftragten Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer erfolgen. Diese Dienstleister müssen sich ab sofort auf dem Portal des BMWi registrieren lassen.

Höhe der nicht rückzahlbaren Unterstützung für KMU

Mit der Freischaltung der Website sind nun natürlich auch verbindliche Details zur Höhe des nicht rückzahlbaren Zuschusses „Überbrückungshilfe“ bekannt. Dieser soll dabei eine Förderung für die Monate Juni, Juli und August 2020 ermöglichen und dies unter folgenden Parametern:

  • 80 Prozent der Fixkosten bei mehr als 70 Prozent Umsatzeinbruch
  • 50 Prozent bei Einbruch zwischen 50 und 70 Prozent
  • 40 Prozent bei Einbruch zwischen 40 und unter 50 Prozent.

Die finanzielle Hilfe, deren Maximalbetrag bei 150.000 Euro für drei Monate liegt, gliedert sich dabei wie folgt:

  • bis zu 9.000 Euro bei 0 – 5 Beschäftigten für drei Monate
  • bis zu 15.000 Euro bei 6 – 10 Beschäftigten für drei Monate

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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