Schwerin: Himmelslaternen auch in M-V verboten
In der Silvesternacht kam es im Krefelder Zoo zu einer Tragödie. Vermutlich durch Himmelslaternen, also Papierlaternen mit einem kleinen Feuer, brannte das Affengehege des Zoos komplett aus. Zahlreiche Tiere kamen
In der Silvesternacht kam es im Krefelder Zoo zu einer Tragödie. Vermutlich durch Himmelslaternen, also Papierlaternen mit einem kleinen Feuer, brannte das Affengehege des Zoos komplett aus. Zahlreiche Tiere kamen ums Leben. Die dortige Staatsanwaltschaft ermittelt.
Himmelslaternen auch in M-V verboten
Verschiedene Medien hatten in der Folge berichtet, dass derartige „Himmelslaternen“ in ganz Deutschland, nicht aber in Mecklenburg-Vorpommern verboten seien. Nicht zuletzt die Ereignisse von Krefeld machen nun aber den erneuten Hinweis darauf erforderlich, dass diese Informationen falsch sind. Denn Innenminister Lorenz Caffier ordnete bereits im August 2009 für Mecklenburg-Vorpommern ein entsprechendes Verbot an. Die erforderliche Veröffentlichung erfolgte im Gesetz- und Verordnungsblatt M-V am 26.08.2009. Ein Verstoß gegen das Verbot stellt somit auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit dar. Er kann mit einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.
Während einige Medien grundsätzlich davon sprachen, dass es ein Verbot in unserem Bundesland gar nicht gäbe, sprachen Nachrichtenagenturen von einer Lockerung. Auch diese Information ist nicht korrekt. Eine Lockerung erfolgte, so das Innenministerium, nicht. In Mecklenburg-Vorpommern ist es somit weiterhin ohne Ausnahme verboten Himmelslaternen aufsteigen zu lassen.