Close

Schwerin: IHK berät zu Brexit-Konsequenzen

Es gab wohl nicht mehr viele, die im zu Ende gehenden Dezember noch an ein Abkommen zwischen der EU und Großbritannien glaubten. Kein Wunder, bis zuletzt kamen eher negative Meldungen

  • Veröffentlicht Januar 11, 2021
Auch in Schwerin sind Unternehmen mit den Folgen der Brexit-Vereinbarungen betroffen. | Foto: Symbolbild

Es gab wohl nicht mehr viele, die im zu Ende gehenden Dezember noch an ein Abkommen zwischen der EU und Großbritannien glaubten. Kein Wunder, bis zuletzt kamen eher negative Meldungen von beiden Seiten an die Öffentlichkeit. Und dennoch kam es zur Überraschung. Am 24. Dezember 2020 klappte es dann doch noch mit dem Vertrag. Ob es am Ende ein Weihnachtsgeschenk war, und wenn, für wen, das dürfte die Zukunft zeigen. Auf jeden Fall aber bedeutet auch der Brexit-Vertrag natürlich Änderungen für all diejenigen Unternehmen, die mit dem Vereinigten Königreich kooperieren.

 

Auch Unternehmen aus Schwerin sind von den Brexit-Veränderungen betroffen

Daher ist es nachvollziehbar, dass seit Bekanntwerden der Einigung auch bei der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin (IHK) so manche Fragen eingingen. Ob es sich um die neuen Zollregeln, Präferenznachweise oder auch Steuerfragen handelt – der Informationsbedarf ist bei den betroffenen Unternehmen auch in Schwerin und Umgebung groß. „Angesichts des kurzen Zeitraums zwischen dem Zeitpunkt der Veröffentlichung des Abkommens und der Anwendbarkeit sind bei vielen Unternehmen noch zahlreiche Fragen zur praktischen Umsetzung offen“, weiß IHK-Geschäftsbereichsleiterin Stefanie Richter zu berichten. „Häufige Fragen sind dabei zum Beispiel: Woher bekomme ich so schnell die Präferenznachweise, damit meine Produkte zollfrei ausgeführt werden können? Muss ich überhaupt eine UK EORI-Nummer beantragen? Benötige ich ein UKCA-Zertifikat? Wo beantrage ich eine UK VAT-Nummer? Ist meine Produktzulassung noch gültig?“, so Richter weiter.

 

IHK zu Schwerin bietet umfangreiche Informationen

Umfassende Informationen bietet die IHK zu Schwerin daher nun auf einer eigenen Sonderseite zum Brexit im Rahmen ihrer Internetpräsenz. Ein Online-Angebot an Zollseminaren zum Brexit informiert zusätzlich interaktiv über Zollverfahren, Umsatzsteuer und Produktanforderungen. Als persönliche Ansprechpartnerin zum Thema Brexit steht den Unternehmen Frau Clarissa Roth telefonisch unter 0385 5103 214 sowie per eMail zur Verfügung.

Zum Thema findet am 15. Januar 2021 außerdem das Online-Seminar „BREXIT – Was ist zu tun?“ statt. Mehr Informationen dazu sind auch online einsehbar.

Written By
Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert