Sa, 6. Dezember 2025
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IHK-Schwerin sieht Gefahr der Schließung von Geschäften wegen Testpflicht

Die erste Phase mit den neuen Testpflicht­en bei kör­per­na­hen Dien­stleis­tun­gen, in den „nicht-sys­tem­rel­e­van­ten“ Teilen des Einzel­han­dels und weit­eren Bere­ichen, darunter auch die Museen im Land, sind inzwis­chen absolviert. In Schw­erin

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  • Veröffentlicht April 15, 2021
Die zusät­zlich erforder­lichen Coro­na-Tests aller Kun­den und ebsuch­er erschw­eren Lage der Unternehmen teil­weise zusät­zlich, heißt es aus der IHK zu Schw­erin. | Foto: Alexan­dra Koch

Die erste Phase mit den neuen Testpflicht­en bei kör­per­na­hen Dien­stleis­tun­gen, in den „nicht-sys­tem­rel­e­van­ten“ Teilen des Einzel­han­dels und weit­eren Bere­ichen, darunter auch die Museen im Land, sind inzwis­chen absolviert. In Schw­erin wuschs gle­ichzeit­ig die Anzahl der Schnell­test-Möglichkeit­en. So ent­stand am Südufer des Pfaf­fen­te­ichs ein von Beginn an gut fre­quen­tiertes neues Testzen­trum. Denn Der Weg, mit Selb­sttest vor ein Geschäft zu gehen, und dort in aller Öffentlichkeit mit dem Stäbchen in der Nase zu bohren, ist für die wenig­sten eine wirk­liche Alter­na­tive. 

 

Belke kritisiert in Schwerin Testpflichten

Die ersten zurück­liegen­den Tage mit den Testpflicht­en für Kun­den und Besuch­er nutzten aber auch die Indus­trie- und Han­del­skam­mern in Meck­len­burg-Vor­pom­mern für ein erste Bilanz. Diese fiel, sicher­lich wenig über­raschend, eher kri­tisch aus. „Die Forderung nach ein­er Test­strate­gie des Lan­des war für uns immer mit der Forderung nach Öff­nungsper­spek­tiv­en ver­bun­den. Nun erleben wir aber lei­der in eini­gen Bere­ichen, dass Tes­tun­gen de fac­to zu Schließun­gen führen“ erläutert Matthias Belke, Präsi­dent der geschäfts­führen­den IHK zu Schw­erin die aktuelle Sit­u­a­tion. Ins­beson­dere im Einzel­han­del geht es um die Frage der Ver­hält­nis­mäßigkeit. Wo bere­its die Hygien­eregeln vorgeben, dass eine medi­zinis­che Mund-Nasen-Bedeck­ung getra­gen wer­den muss, Abstands­ge­bote und Flächen­be­gren­zun­gen gel­ten, eine Ter­min­vere­in­barungspflicht beste­ht, Aerosol-Konzepte umge­set­zt wer­den und eine Kon­tak­t­nachver­fol­gung etabliert ist, dort bringe aus Sicht der IHKs eine zusät­zliche Tes­tung der Kun­den keine zusät­zliche Sicher­heit und sei daher wed­er geeignet noch erforder­lich.

 

Offenbar denken Geschäftsinhaber über Schließungen nach

Zudem sei eine zusät­zliche Testpflicht für die Betriebe unver­ständlich. Hier bezieht man sich auch auf eine Ein­schätzung des Robert Koch-Insti­tuts. Dieses habe kür­zlich die Infek­tion­s­ge­fahr im Einzel­han­del bei Ein­hal­tung der AHA+L‑Regeln als niedrig eingestuft hat. Mit den Testverpflich­tun­gen sei nun ein zusät­zlich­er Aufwand für die Unternehmen ent­standen. Auf der anderen Seite blieben Kun­den wegen der zusät­zlichen Hürde weg beziehungsweise wür­den auf das Onli­neshop­ping auswe­ichen. „Daher über­legen viele Unternehmen bere­its, ihre Geschäfte aus wirtschaftlichen Grün­den zu schließen, solange die ver­schärften Regelun­gen in Meck­len­burg-Vor­pom­mern so beste­hen bleiben“, so Belke in Schw­erin.

 

Entschädigungen statt Hilfen

„Wir erneuern daher unsere Forderung nach einem mit Schleswig-Hol­stein abges­timmten und gle­ich­lau­t­en­den Vorge­hen, um einen echt­en Strate­giewech­sel vorzunehmen. Außer­dem muss weit­er­hin klar sein, dass vor allem schnelle Impf­fortschritte aus dieser Krise hin­aus­führen. Den Unternehmen geht die Puste aus. Es geht heute daher nicht mehr um ‚Hil­fen‘, son­dern um echte Entschädi­gun­gen der Betriebe, die unver­schuldet um ihr wirtschaftlich­es Über­leben kämpfen. Das Lebenswerk einiger Unternehmer wird auf diese Weise ver­nichtet“, so Belke in Schw­erin.