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Schwerin: IHK zur Förderung von Elektro-Nutzfahrzeugen

Eine Förderrichtlinie Elektromobilität erleichtert auch Unternehmen in Schwerin den Kauf solcher Fahrzeuge. | Foto: Symbolbild Es ist soweit, die „Förderrichtlinie Elektromobilität“ des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) ist veröffentlicht. Danach können kleine und

  • Veröffentlicht August 11, 2020
    Eine Förderrichtlinie Elektromobilität erleichtert auch Unternehmen in Schwerin den Kauf solcher Fahrzeuge. | Foto: Symbolbild

Es ist soweit, die „Förderrichtlinie Elektromobilität“ des Bundesverkehrsministeriums (BMVI) ist veröffentlicht. Danach können kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Handwerksbetriebe einen Investitionszuschuss für elektrisch betriebene Nutzfahrzeuge sowie deren Infrastruktur erhalten. Antragsfrist dabei ist der 14. September 2020.

IHK im Grundsatz zufrieden, aber…

 

Damit greift das Ministerium im Rahmen des aktuellen Konjunkturprogramms Forderungen der Wirtschaft auf. „Die Industrie- und Handelskammern (IHKs) in Deutschland hatten sich gegen eine Abwrackprämie auf Verbrennungstechnologien ausgesprochen. dafür forderte man eine sogenannte Innovationsprämie. Um alle Formen der E-Mobilität attraktiv für den Markt zu machen, sollte es auf Wunsch der IHKs auch einen Zuschuss auf Nutzfahrzeuge für kleine und mittlere Unternehmen geben“, so Matthias Belke, Präsident der IHK zu Schwerin. „Mit der Förderung sind diesen Unternehmen weitere Möglichkeiten eröffnet, neue CO2-freie Nutzfahrzeuge anzuschaffen. Das gilt für Batterie- aber vor allem auch Wasserstoffantriebe“, so Belke weiter.

„Dringend erforderlich ist aber weiterhin die Schaffung von gleichen Bedingungen für Strom und Wasserstoff“, mahnt der IHK-Präsident aus Schwerin. Er unterstreicht damit nochmals die Forderungen der Wirtschaft, bei der Umwandlung von grünem Strom in Wasserstoff keine Gebühren und Abgaben auf den Umwandlungsprozess zu wälzen. „Erst wenn der Wasserstoff an den Endverbraucher geht, dürfen Kosten gewälzt werden“, fordert Belke.

Hybride sind nicht förderfähig

 

Antragsberechtigt sind dabei nun konkret Handwerksunternehmen, handwerksähnliche Unternehmen und KMU nach EU-Definition. Das gilt, sofern die Kommune ein Elektromobilitätskonzept bestätigt. Dies ist in vielen Kommunen (bspw. mit Luftreinhalteplänen) der Fall. Förderfähig sind dabei Elektrofahrzeuge (keine Hybride) der Fahrzeugklassen N1, N2 und N3 (sog. Lieferwagen, Lkw) sowie die erforderliche Ladeinfrastruktur. Installationskosten allerdings sind nicht Teil der möglichen Unterstützung. Der Zuschuss bemisst sich nach den Mehrausgaben für Elektrofahrzeuge im Vergleich zu einem gleichwertigen Verbrenner. Er beträgt dabei maximal 40 Prozent (mit KMU-Bonus bis 50 Prozent). Das Ganze erfolgt im Windhundverfahren, bis die Fördersumme von ca. 50 Millionen Euro ausgeschöpft ist. Das Antragsverfahren findet ausschließlich online statt. Die letzte Frist zur Einreichung ist der 14. September 2020.

Einzelheiten zum Antrag beschreibt der Projektträger Jülich | Forschungszentrum Jülich GmbH auf seiner Internetseite. Neben Kontaktdaten finden Unternehmen dort ein Excel-Dokument, mit dem die förderfähigen Ausgaben ermittelt werden können.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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