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Schwerin: Impfstoff von AstraZeneca ändert Impfreihenfolge

Des einen Leid, des anderen Freud. Keine Frage, die Impfsituation in Deutschland ist und bleibt unbefriedigend. So stand in Schwerin rechtzeitig ein Impfzentrum bereit, das die vorgesehenen Impfzahlen je Tag

  • Veröffentlicht Februar 10, 2021
Auch in Schwerin ändert sich die Impfreihenfolge durch das Eintreffen des Impfstoffs von AstraZeneca. | Foto: privat

Des einen Leid, des anderen Freud. Keine Frage, die Impfsituation in Deutschland ist und bleibt unbefriedigend. So stand in Schwerin rechtzeitig ein Impfzentrum bereit, das die vorgesehenen Impfzahlen je Tag hätte realisieren können. Seit der Öffnung aber herrscht eher gähnende Leere in und an der Sport- und Kongresshalle – dem Ort der Impfungen. Denn weiterhin kommt viel weniger Impfstoff an, als erhofft und auch erwartet. Dennoch aber kommt man auch in Schwerin im Rahmen der Umstände vergleichsweise gut voran. 

 

AstraZeneca-Impfstoff eingetroffen – Neue Personengruppe zur Impfung aufgerufen

So kam nun auch im Impfzentrum der neuen Impfstoff der Firma AstraZeneca an. Dieser aber ist in Deutschland nicht für Menschen über 65 Jahren zugelassen. Daher ändert sich auch in der Landeshauptstadt Schwerin die Impfreihenfolge. Geimpft werden können dabei nun ab sofort auch Schwerinerinnen und Schweriner, die nicht der höchsten Prioritätsgruppe mit über 80 Jahren angehören. „Wir rufen Personen zur Impfung auf, die beruflich bedingt regelmäßig in Alten- und Pflegeheimen tätig sind. Dazu gehören u.a. Ärztinnen und Ärzte, Physiotherapeuten, Egotherapeuten, andere medizinische Fachberufe, ebenso wie Friseure, Orthopädietechniker, Caterer, Küchenpersonal, ehrenamtliche Helferinnen und Helfer etc.“, erklärte Schwerins Impfmanager Dr. Stephan Jakobi. Derzeit gebe es für den AstraZeneca-Impfstoff in Schwerin nicht genügend Impfkandidaten der höchsten Priorität. Allein 150 Termine blieben daher in dieser Woche unvergeben, so Dr. Jakobi. Die Impfwilligen vereinbaren ihren Termin bitte ausschließlich über die Hotline des Landes M-V unter 0385-20271115.

 

Einrichtungen des betreuten Wohnens erhalten Impfangebot

Die Landeshauptstadt Schwerin ist zudem mit den Impfungen in der höchsten Priorität bislang weit vorangeschritten. Wichtige Bereiche sind dabei bereits umfänglich mit der Immunisierung abgeschlossen. Dazu zählen: Mitarbeiter und Bewohner der Alten- und Pflegeheime, Mitarbeiter der ambulanten Pflege sowie Mitarbeiter des Rettungsdienstes. Für die Einrichtungen des betreuten Wohnens erfolgt dabei zudem derzeit ein Impfangebot. Personen über 80 werden weiterhin im Einladungsmanagement der Landesregierung zeitnah mit den verfügbaren Impfstoffen von BioNtech und Moderna versorgt.

 

Impfungen für Prioritätsgruppe 2 starten

Alsbald beginnt mit dem dann verfügbaren Impfstoff von AstraZeneca für unter 65-jährige in Schwerin die Impfung der Prioritätsgruppe 2 nach der Impfverordnung. „Der in Frage kommende Personenkreis sollte sich jetzt unmittelbar um ärztliche Zeugnisse oder formlose Bestätigungen der jeweiligen Einrichtung bzw. des Arbeitgebers kümmern. Diese Nachweise sind zur Anmeldung des Impftermins erforderlich“, rät Impfmanager Jakobi. Eine Bescheinigung im Sinne des § 6 Abs. 4 der Corona-ImpfVO muss dabei ausdrücklich auf die Art der Berechtigung Bezug nehmen. Der Nachweis ist zum ersten Impftermin mitzubringen. Er verbleibt im Impfzentrum. Ohne Nachweis ist keine Impfung möglich.

 

Diese Personenkreise sind impfberechtigt

Ab wann Termine über die Impfhotline vergeben werden, wird bis Ende Februar bekannt gegeben, wenn die lieferbaren Impfstoffmengen bestätigt sind. Neu geimpft werden können dann in der der Prioritätsgruppe 2 Personen, bei denen ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht. Dabei handelt es sich um Personen mit:

  • Trisomie 21,
  • Situation nach Organtransplantation,
  • einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression,
  • malignen hämatologischen Erkrankungen oder behandlungsbedürftigen soliden Tumorerkrankungen, die nicht in Remission sind oder deren Remissionsdauer weniger als fünf Jahre beträgt,
  • interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung,
  • Diabetes mellitus (mit HbA1c ≥ 58 mmol/mol oder ≥ 7,5%),
  • Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung,
  • chronischer Nierenerkrankung,
  • Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40),
  • individueller ärztlicher Beurteilung aufgrund besonderer Umstände, bei denen im Einzelfall ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht,

Weitere Personengruppen in dieser Priorität sind:

  • bis zu zwei enge Kontaktpersonen
  1. von einer nicht in einer Einrichtung befindlichen pflegebedürftigen Person nach den Nummern 1 und 2 und nach § 2 Absatz 1 Nummer 1, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
  2. von einer schwangeren Person, die von dieser Person oder von einer sie vertretenden Person bestimmt werden,
  • Personen, die in stationären Einrichtungen zur Behandlung, Betreuung oder Pflege geistig oder psychisch behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig oder psychisch behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem unmittelbarem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren.
Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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