Schwerin: Jugendliche reisen in Zugtoilette
Es ist wie eine Klischee aus mittelmäßigen Filmen, wenn Reisende sich in der Zugtoilette einschließen, um den Fahrpreis zu prellen. Und doch kommt es hin und wieder vor. So nun
Es ist wie eine Klischee aus mittelmäßigen Filmen, wenn Reisende sich in der Zugtoilette einschließen, um den Fahrpreis zu prellen. Und doch kommt es hin und wieder vor. So nun auch in einem Regionalzug auf dem Weg nach Schwerin.
Gruppe Jugendlicher reiste in Zugtoilette, um Ticketkontrolle zu entgehen
Zumindest war es so ähnlich wie in den Filmen. Denn in der Regel sind es einzelne Personen, maximal Pärchen, die sich vor den Kontrolleuren verstecken. Dieses Mal aber reiste gleich eine Gruppe Jugendlicher am Sonntag in den Abendstunden in der Regionalbahn von Bad Kleinen nach Schwerin in der Zugtoilette. Allerdings war dies dem Zugbegleiter aufgefallen, der gegen 18:50 Uhr die Bundespolizei in Schwerin alarmierte.
Am Hauptbahnhof Schwerin floh die Gruppe erst einmal
Zunächst hatte der Bahnmitarbeiter die Jugendlichen mit dem Ziel der Ticketkontrolle aufgefordert, die räumlich nicht besonders große Bahntoilette zu verlassen. Als die Jugendlichen im Alter zwischen 14 und 15 Jahren sowie ein Kind (12 Jahre) der Aufforderung nicht nachkamen, schloss er die Toilette auf. Allerdings hielten die vermeintlichen Schwarzfahrer nun die Tür von innen zu. Kaum kam der Zug in Schwerin am Hauptbahnhof an, floh die WC-Reisegruppe umgehend in Richtung Bahnhofsvorplatz. Ein Mädchen aber stürzte auf der Flucht. Der Zugbegleiter konnte sie daraufhin stellen, nachdem sie ihn noch beleidigt hatte.
Vier Personen wurden gestellt
Durch den Sturz verletzte sich das Mädchen, verweigerte aber zunächst eine ärztliche Behandlung. Später aber kam es dann doch noch zu einer medizinischen Betreuung. Eine zweite Fliehende blieb bei der gestürzten. Auch sie wurde so gestellt. Auch den Beamten der Bundespolizei gelangen noch Erfolge in der Verfolgung der Fliehenden. Vor dem Bahnhof stellten sie zwei weitere Personen der Gruppe. Nach ihren Ausweisen zur Feststellung ihrer Personalien befragt, gaben sie an, diese nicht mitzuführen. Durch Befragungen der Jugendlichen und weiteren Ermittlungen wurden die Namen sowie Adressen aller beteiligten Personen bekannt. Nunmehr müssen sich die Jugendlichen wegen des Erschleichens von Leistungen und Beleidigung verantworten.