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Schwerin: Keine Umsatzsteuer für Volkshochschule

Wie ein Damoklesschwert schwebte eine mögliche Umsatzsteuer auf die Angebote der Volkshochschule durchs Land. Durch ein Gesetz, dessen Titel alles andere als diesen Inhalt vermuten ließ, stand möglicherweise auch eine

  • Veröffentlicht November 11, 2019
Eine Umsatzsteuer auf Angebote der Volkshochschule Schwerin ist vom Tisch. | Foto: Symbolbild

Wie ein Damoklesschwert schwebte eine mögliche Umsatzsteuer auf die Angebote der Volkshochschule durchs Land. Durch ein Gesetz, dessen Titel alles andere als diesen Inhalt vermuten ließ, stand möglicherweise auch eine Belastung von Angeboten der Volkshochschulen mit Umsatzsteuer im Raum. Auch in Schwerin hätte dies zu einer spürbaren Verteuerung der für so viele Einwohner wichtigen Institution geführt.

Große Sorge vor Besteuerung der Volkshochschule

 

Sebstian Ehlers, Landtagsabgeordneter (CDU)

Wer hätte vermutet, dass das „Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“ den Englischkurs an der Schweriner Volkshochschule verteuern könnte? Oder dass durch diese Gesetzesinitiative auch alle anderen Angebote dieser beliebten und stark genutzten Einrichtung umsatzsteuerpflichtig geworden wären? Niemand vermutlich! Okay, ganz stimmt das nicht. Soviel Ehrlichkeit muss sein. Denn, wie wir bereits berichteten, hatte u.a. die Fraktion der Grünen in der Schweriner Stadtvertretung bereits mit einem Antrag auf diese Gefahr hingewiesen.

Monstadt und Ehlers (beide CDU): „Gefahr gebannt“

 

Nun ist diese Gefahr allerdings vom Tisch, wie der Bundestagsabgeordnete Dietrich Monstadt (CDU) und der Landtagsabgeordnete Sebastian Ehlers (CDU) sichtlich erleichtert informierten. Denn am Donnerstag beschloss

Dietrich Monstadt, Mitglied des Deutschen Bundestages (CDU)

der Deutsche Bundestag zwar das besagte Gesetz. Die Befürchtung der Besteuerung von Angeboten auch der Volkshochschule in Schwerin aber ist vom Tisch. Zwar galt es aufgrund europäischer Vorgaben auch die Besteuerung von Bildungsangeboten anzupassen. Aber auch zukünftig gilt für staatliche Bildungseinrichtungen eine Befreiung von der Umsatzsteuer. “Uns war es an dieser Stelle wichtig, dass auch zukünftig Bildungseinrichtungen wie Volkshochschulen von der Umsatzsteuer befreit bleiben. Lernen ist ein lebenslanger Prozess, daher ist es gut, dass auch die Erwachsenenbildung weiterhin gefördert wird und das ohne umsatzsteuerliche Belastungen“, erklärten Monstadt und Ehlers am gestrigen Freitag.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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