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Schwerin: Kontrolle offenbart Haftbefehl, viel Bargeld und unberechtigten Aufenthalt

Nachdem bereits am Mittwoch, 02. Juni 2021 durch die Bundespolizei ein zur Festnahme ausgeschriebener 43-jähriger Georgier am Bahnhof Boizenburg ermittelt werden konnte, gelang der Polizei nun ein erweiterter Aufgriff.  

  • Veröffentlicht Juni 11, 2021
Ein Reisender weckte die Aufmerksamkeit der Bundespolizei im RE von Schwerin nach Hamburg. | Foto: privat

Nachdem bereits am Mittwoch, 02. Juni 2021 durch die Bundespolizei ein zur Festnahme ausgeschriebener 43-jähriger Georgier am Bahnhof Boizenburg ermittelt werden konnte, gelang der Polizei nun ein erweiterter Aufgriff.

 

29-jähriger wurde bereits per Haftbefehl gesucht

Dabei handelte es sich dieses Mal um einen 29-jährigen, albanischen Staatsangehörigen, der die Aufmerksamkeit der Bundespolizisten weckte. Der Mann befand sich als Reisender im Regionalexpress 4306 von Schwerin nach Hamburg. Auf Höhe des Haltepunktes Schwerin-Süd erfolgte durch die Bundespolizisten eine Kontrolle sowie eine Befragung zu seinen Reiseabsichten und Reisezielen. Anhand der von ihm gemachten Angaben zu seiner Person erfolgte eine Überprüfung im polizeilichen Fahndungssystem. Hierbei kam ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München aus dem Monat März 2021 zum Vorschein.

 

Polizisten fanden gut 5.000 Euro Bargeld

Demnach hatte das Amtsgericht Garmisch-Partenkirchen den 29-Jährigen im Februar 2020 wegen Urkundenfälschung zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von 5.160,- Euro zuzüglich 70,- Euro Verfahrenskosten rechtskräftig verurteilt. Zusammen mit der Bundespolizeistreife musste der Mann in Hagenow-Land den Zug verlassen. Die Beamten brachten ihn danach zur Durchführung weiterer polizeilicher Maßnahmen zur Dienststelle nach Schwerin. Hier fand die Polizei im Rahmen einer Durchsuchung des Mannes in einer Bauchtasche über 2.000,- Euro. Dabei aber bliebe s nicht. Denn in einer Kulturtasche, die sich in einem Koffer befand, kamen weitere 3.000 Euro zum Vorschein. 

 

Albaner befand sich unberechtigt in Deutschland

Der Mann erklärte sich nun bereit, mit den aufgefundenen Barmitteln, die geforderte Geldstrafe zu bezahlen. Damit gelang es ihm,  einer 129-tägigen Haftstrafe zu entgehen. Allerdings war’s das noch nicht. Denn neben dem Vollstreckungshaftbefehl stellten die Beamten anhand des vorgelegten albanischen Reisepasses fest, dass der Albaner die maximal erlaubte Aufenthaltsdauer von 90 Tagen um 75 Tage überschritten hatte. Damit befand er sich zu diesen Zeitraum unerlaubt in der Bundesrepublik Deutschland. Daher fertigten die Bundespolizisten eine Strafanzeige wegen des Verstoßes gegen das Aufenthaltsgesetz. Für die abschließenden aufenthaltsbeendenden Maßnahmen wurde der Sachverhalt zuständigkeitshalber an die Kollegen des Polizeihauptreviers Schwerin übergeben.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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