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Schwerin: Rentenversicherung hilft Selbstständigen

Speziell auch Kleinbetriebe und Solo-Selbstständige leiden in diesen Tagen extrem unter den Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Oftmals stehen sie plötzlich komplett ohne Aufträge da, Rücklagen gibt es dabei

  • Veröffentlicht April 3, 2020
Die Deutsche Rentenversicherung greift kleinen Unternehmen und Solos auch in Schwerin unter die Arme. | Foto: Symbolbild

Speziell auch Kleinbetriebe und Solo-Selbstständige leiden in diesen Tagen extrem unter den Maßnahmen im Kampf gegen die Corona-Pandemie. Oftmals stehen sie plötzlich komplett ohne Aufträge da, Rücklagen gibt es dabei bei vielen auch keine. Eine erste Erleichterung bracht das Hilfsprogramm des Landes. Aber wirklich lange hilft das vielen natürlich auch nicht. Da ist es wichtig, dass auch laufende Verpflichtungen erlassen oder zumindest gestundet werden.

Ein Mieterlass in kommunalen Immobilien wäre sicher hilfreich – wie in Greifswald

In Greifswald beispielsweise entschied sich die Stadt, notleidenden Unternehmen, die in städtischen Immobilien Flächen nutzen, die Mieten zu erlassen. Ein Schritt, den man auch andernorts ging. Auch kommunale und sogar private Immobiliengesellschaften entschieden sich dafür. In Schwerin herrscht in dieser Richtung scheinbar kein Handlungsinteresse – bislang. Weder die Stadt selbst, noch ihr Zentrales Gebäudemanagement oder die kommunale Wohnungsgesellschaft Schwerin haben bislang derartiges entschieden. Obwohl der Druck weiter wächst!

Deutsche Rentenversicherung greift kleinen Unternehmen und Solos unter die Arme

Verstanden hat offensichtlich die Deutsche Rentenversicherung, von der man sonst eher weniger Flexibilität gewohnt ist. Sie unterstützt nun Selbstständige, die in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig sind und durch die Corona-Krise in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Ab sofort können diese Personen bzw. Unternehmen auf Antrag ihre Beitragszahlungen bis zum 31. Oktober 2020 aussetzen. Diese Regelung gilt auch bei Ratenzahlungen aufgrund von Stundungsvereinbarungen. 

Formlos Aussetzen der Beiträge beantragen

Bewusst hat man seitens der Rentenversicherung dabei die Hürden der Beantragung ganz niedrig gehalten. „Betroffene können sich unter Hinweis auf die Corona-Pandemie formlos melden und eine Aussetzung der laufenden Beitragszahlung beantragen. Zu einem späteren Zeitpunkt wird die Rentenversicherung das Versicherungsverhältnis überprüfen und die Höhe der Beiträge rückwirkend an die tatsächlichen Einkünfte anpassen“, so ein Sprecher der Behörde. 

Antrag auf verschiedenen Wegen möglich

Wer dieses Angebot nutzen möchte, kann sich schriftlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg an die Deutsche Rentenversicherung wenden. Das kostenfreie Service-Telefon der Rentenversicherung ist unter der Nummer 0800 1000 48022 erreichbar. Aktuell ist wegen des hohen Anrufaufkommens mit längeren Wartezeiten zu rechnen. Auch über die Online-Dienste unter www.deutsche-rentenversicherung-nord.de ist die Rentenversicherung ebenfalls erreichbar.

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Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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