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Schwerin: Mehr Maskenpflicht und Sperrstunde 1 Uhr

So manch­er hat­te sich in den ver­gan­genen Wochen bere­its gefragt, weshalb in den Einkauf­cen­tern der Stadt Schw­erin keine Maskenpflicht beste­ht. Zwar müssen die Kun­den der einzel­nen Geschäfte inner­halb der Verkaufs­flächen

  • Veröffentlicht Oktober 30, 2020
Ab sofort gilt in Schw­erin Maskenpflicht auf Wochen­märk­ten und in Einkauf­cen­tern. | Foto: Sym­bol­bild

So manch­er hat­te sich in den ver­gan­genen Wochen bere­its gefragt, weshalb in den Einkauf­cen­tern der Stadt Schw­erin keine Maskenpflicht beste­ht. Zwar müssen die Kun­den der einzel­nen Geschäfte inner­halb der Verkaufs­flächen den Mund-Nase-Schutz tra­gen. Aber in den anderen Flächen der Cen­ter war dies nicht erforder­lich. Mag dies im Som­mer noch auf­grund gerin­ger­er Fre­quenz irgend­wie nachvol­lziehbar gewe­sen sein, stellte sich diese Frage bei zulet­zt spür­bar zunehmen­dem Men­schenaufkom­men mehr und mehr. Let­ztlich zeigten die meis­ten Beteiligten auf das Land. In Hin­ter­grundge­sprächen mit Vertretern der Stadt, aber auch in ersten Reak­tio­nen auf in dieser Woche durch unsere Redak­tion an die Cen­ter­ver­ant­wortlichen ver­sandten Anfra­gen ver­wies man darauf, dass keine entsprechende Lan­desregelung vor­liegen würde. Dass aber die Stadt selb­st solche Vor­gaben auch ohne Coro­na-Ampel hätte ver­hän­gen kön­nen und die Cen­ter in Eigen­regie zum Schutz von Kun­den, Angestell­ten und Laden­in­hab­ern entsprechende Haus­regeln erlassen kön­nen, blieb im Hin­ter­grund.

 

Ab heute Maskenpflicht auf Märkten und in Centern – Gastronomien müssen von 1 bis 6 Uhr schließen

Ab heute (Fre­itag, 30.10.2020) aber ist diese The­matik erst ein­mal durch die Entwick­lung über­holt. Denn mit dem gestri­gen Tag sprang die Coro­na-Ampel in Schw­erin von gelb auf orange. Daher gel­ten ab sofort weit­ere Ein­schränkun­gen des öffentlichen Lebens in der Stadt. Dabei han­delt es sich im Konkreten um:

  • Pflicht des Tra­gens von Mund-Nase-Schutz auf Wochen­märk­ten und in Einkauf­cen­tern. Wer also heute auf den Wochen­markt auf dem Mark­t­platz in Schw­erin oder in eines der Cen­ter geht, muss dort auf der gesamten Fläche eine entsprechende Maske tra­gen.
  • Gas­tronomien müssen ab heute von 1 Uhr bis 6 Uhr schließen
  • In Gas­tronomien sind Zusam­menkün­fte und Feiern im Fam­i­lien- und Fre­un­deskreis mit mehr als 25 Teil­nehmern unter­sagt. Ab Mon­tag sind dann alle Gas­tronomien auf­grund der bun­desweit beschlosse­nen Lock­down-Regelun­gen für vier Wochen geschlossen. Lediglich Abhol­ung und Liefer­ung von Speisen bleibt ges­tat­tet.
  • An pri­vat­en Zusam­menkün­ften und Feiern im Fam­i­lien- und Fre­un­deskreis dür­fen nicht mehr als 15 Per­so­n­en teil­nehmen. Ab Mon­tag sind dann alle Feier­lichkeit­en möglichst zu unter­lassen. Zudem dür­fen dann max­i­mal zehn Per­so­n­en aus zwei Hausstän­den zusam­menkom­men. Dies sehen dann die bun­desweit­en Lock­down-Regelun­gen vor.
  • Ver­anstal­tun­gen sind in geschlosse­nen Räu­men nur bis max. 200 Teil­nehmer und im Freien nur bis 500 Teil­nehmer möglich.

Die heute bere­its in Kraft tre­tenden Regelun­gen hat die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin in ein­er All­ge­mein­ver­fü­gung veröf­fentlicht.

 

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  • Stephan Haring

    Stephan Har­ing ist freier Mitar­beit­er unser­er dig­i­tal­en Tageszeitung. Er hat ein Bach­e­lor-Studi­um der Kom­mu­nika­tion­swis­senschaften an der Uni­ver­sität Erfurt mit den Neben­fäch­ern Sozial­wis­senschaften & Poli­tik absolviert. Im Nach­hinein arbeit­ete er in lei­t­en­den Funk­tio­nen der Presse- & Öffentlichkeit­sar­beit, im Leitungs­bere­ich eines Unternehmens sowie als Rek­tor ein­er pri­vat geführten Hochschule. Zudem entwick­elte, organ­isierte und real­isierte er mit der durch ihn entwick­el­ten LOOK ein Fash­ion­event in Schw­erin. Heute arbeit­et er freiberu­flich als Tex­ter, Press­esprech­er und Tex­tko­r­rek­tor sowie als Berater in ver­schiede­nen Pro­jek­ten. In einem Schw­er­iner Orts­beirat ist er zudem ehre­namtlich als Vor­sitzen­der kom­mu­nalpoli­tisch aktiv.

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