Schwerin: Mehr Maskenpflicht und Sperrstunde 1 Uhr
So mancher hatte sich in den vergangenen Wochen bereits gefragt, weshalb in den Einkaufcentern der Stadt Schwerin keine Maskenpflicht besteht. Zwar müssen die Kunden der einzelnen Geschäfte innerhalb der Verkaufsflächen
So mancher hatte sich in den vergangenen Wochen bereits gefragt, weshalb in den Einkaufcentern der Stadt Schwerin keine Maskenpflicht besteht. Zwar müssen die Kunden der einzelnen Geschäfte innerhalb der Verkaufsflächen den Mund-Nase-Schutz tragen. Aber in den anderen Flächen der Center war dies nicht erforderlich. Mag dies im Sommer noch aufgrund geringerer Frequenz irgendwie nachvollziehbar gewesen sein, stellte sich diese Frage bei zuletzt spürbar zunehmendem Menschenaufkommen mehr und mehr. Letztlich zeigten die meisten Beteiligten auf das Land. In Hintergrundgesprächen mit Vertretern der Stadt, aber auch in ersten Reaktionen auf in dieser Woche durch unsere Redaktion an die Centerverantwortlichen versandten Anfragen verwies man darauf, dass keine entsprechende Landesregelung vorliegen würde. Dass aber die Stadt selbst solche Vorgaben auch ohne Corona-Ampel hätte verhängen können und die Center in Eigenregie zum Schutz von Kunden, Angestellten und Ladeninhabern entsprechende Hausregeln erlassen können, blieb im Hintergrund.
Ab heute Maskenpflicht auf Märkten und in Centern – Gastronomien müssen von 1 bis 6 Uhr schließen
Ab heute (Freitag, 30.10.2020) aber ist diese Thematik erst einmal durch die Entwicklung überholt. Denn mit dem gestrigen Tag sprang die Corona-Ampel in Schwerin von gelb auf orange. Daher gelten ab sofort weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens in der Stadt. Dabei handelt es sich im Konkreten um:
- Pflicht des Tragens von Mund-Nase-Schutz auf Wochenmärkten und in Einkaufcentern. Wer also heute auf den Wochenmarkt auf dem Marktplatz in Schwerin oder in eines der Center geht, muss dort auf der gesamten Fläche eine entsprechende Maske tragen.
- Gastronomien müssen ab heute von 1 Uhr bis 6 Uhr schließen
- In Gastronomien sind Zusammenkünfte und Feiern im Familien- und Freundeskreis mit mehr als 25 Teilnehmern untersagt. Ab Montag sind dann alle Gastronomien aufgrund der bundesweit beschlossenen Lockdown-Regelungen für vier Wochen geschlossen. Lediglich Abholung und Lieferung von Speisen bleibt gestattet.
- An privaten Zusammenkünften und Feiern im Familien- und Freundeskreis dürfen nicht mehr als 15 Personen teilnehmen. Ab Montag sind dann alle Feierlichkeiten möglichst zu unterlassen. Zudem dürfen dann maximal zehn Personen aus zwei Hausständen zusammenkommen. Dies sehen dann die bundesweiten Lockdown-Regelungen vor.
- Veranstaltungen sind in geschlossenen Räumen nur bis max. 200 Teilnehmer und im Freien nur bis 500 Teilnehmer möglich.
Die heute bereits in Kraft tretenden Regelungen hat die Landeshauptstadt Schwerin in einer Allgemeinverfügung veröffentlicht.