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Schwerin bleibt trotz Neuregelung ausgeschlossen:
Warum die Stadt nicht mehr verkaufsoffenen Sonntage bekommt

Schwerin bleibt bei Sonntagsöffnungen benachteiligt: Anders als Wismar und Stralsund profitiert die Landeshauptstadt nicht von der neuen Bäderregelung.

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  • Veröffentlicht Februar 27, 2025
Messerangriff Schwerin
Von den neuen Regelun­gen zur Son­ntagsöff­nung prof­i­tiert Schw­erin im Moment nicht. Foto: Ste­fan Rochow

Während Städte wie Wis­mar und Stral­sund von den neuen Regelun­gen zur Son­ntagsöff­nung prof­i­tieren, bleibt die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin außen vor. Geschäfte in Schw­erin dür­fen nicht an zwölf Son­nta­gen im Jahr öff­nen, da die Stadt nicht in der entsprechen­den Liste der Bäderverkauf­sor­d­nung geführt wird. Diese Regelung sorgt für Unmut bei Poli­tik und Wirtschaft.

Bürokratische Hürden verhindern schnelle Lösung

Im Recht­sauss­chuss des Land­tags Meck­len­burg-Vor­pom­mern informierte das Jus­tizmin­is­teri­um auf Antrag der CDU-Frak­tion über die Hin­ter­gründe dieser Regelung. Der Schw­er­iner CDU-Abge­ord­nete Sebas­t­ian Ehlers kri­tisiert die beste­hen­den bürokratis­chen Hür­den: „Schw­erin erfüllt mit seinem Sta­tus als Weltkul­turerbestätte sowie dem hohen Touris­musaufkom­men ein­deutig die Voraus­set­zun­gen für eine Auf­nahme in die Liste. Den­noch argu­men­tiert das Min­is­teri­um, dass eine umfassende Prü­fung erforder­lich sei, die bis zu einem Jahr dauern kann.“

Uneinigkeit innerhalb der Landesregierung

Der entschei­dende Punkt: Die Auf­nahme Schw­erins in die Liste kann erst erfol­gen, nach­dem die neue Verord­nung in Kraft tritt. Das bedeutet, dass die Stadt früh­estens in einem Jahr von den erweit­erten Son­ntagsöff­nun­gen prof­i­tieren kön­nte. Zudem gibt es Uneinigkeit inner­halb der Lan­desregierung. Laut Ehlers habe das Jus­tizmin­is­teri­um dem Wirtschaftsmin­is­teri­um vorgeschla­gen, für Schw­erin eine Einzelfal­l­entschei­dung zu tre­f­fen, um die Stadt vorzeit­ig in die Liste aufzunehmen. Das Wirtschaftsmin­is­teri­um habe diesen Vorschlag jedoch abgelehnt. Eine Anfrage unser­er Redak­tion blieb unbeant­wortet.

CDU-Poli­tik­er Ehlers sieht Min­is­ter­präsi­dentin Manuela Schwe­sig in der Pflicht, ein Macht­wort zu sprechen: „Die Benachteili­gung Schw­erins ist den Men­schen nicht ver­mit­tel­bar. Die Lan­desregierung muss hier drin­gend eine Lösung find­en.“

IHKs begrüßen neue Öffnungszeitenverordnung

Unter­dessen begrüßen die Indus­trie- und Han­del­skam­mern (IHKs) in Meck­len­burg-Vor­pom­mern grund­sät­zlich die neue Öff­nungszeit­en­verord­nung. Diese schafft ab dem 15. März 2025 weitest­ge­hend gle­iche Wet­tbe­werb­s­be­din­gun­gen mit den Touris­mus­re­gio­nen in Schleswig-Hol­stein und Polen. Die Regelun­gen vom 15. März bis 31. Okto­ber sowie über die umsatzs­tarke Wei­h­nacht­szeit bis Anfang Jan­u­ar geben den Unternehmen mehr Spiel­raum als bish­er.

Torsten Haasch, Haupt­geschäfts­führer der IHK Neubran­den­burg, sieht den­noch Verbesserungspoten­zial: „Wir hät­ten uns eine weit­erge­hende Regelung gewün­scht, die den Unternehmen mehr Entschei­dungs­frei­heit ein­räumt. Weniger Bürokratie und mehr Flex­i­bil­ität wären drin­gend notwendig.“

Für Schw­erin bedeutet die aktuelle Regelung weit­er­hin Ein­schränkun­gen im Ver­gle­ich zu den anderen Weltkul­turerbestät­ten des Lan­des. Ob sich an dieser Sit­u­a­tion schnell etwas ändert, bleibt abzuwarten.

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