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Schwerin: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht

Zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ lädt die Senioren-Union Schwerin alle Interessierten für den 22. Januar 2020 in das „Hotel Elefant“ ein. Dort, in der Goethestraße 39/41, informiert

  • Veröffentlicht Januar 20, 2020
Eine frühzeitige Information zur Patientenverfügung kann im Notfall auch den Angehörigen vieles erleichtern. In Schwerin findet dazu eine Informationsveranstaltung statt. | Foto: Symbolbild

Zu einer Informationsveranstaltung zum Thema „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ lädt die Senioren-Union Schwerin alle Interessierten für den 22. Januar 2020 in das „Hotel Elefant“ ein. Dort, in der Goethestraße 39/41, informiert der Bundestagsabgeordnete, Gesundheitsexperte und Rechtsanwalt Dietrich Monstadt (CDU) ab 18 Uhr zu dieser enorm wichtigen Thematik. Willkommen sind natürlich Gäste aller Altersgruppen, denn, darauf weist Monstadt schon im Vorfeld hin, dieses Thema ist nicht zwingend altersabhängig.

Der BundestagsabgeordneteDietrich Monstadt (CDU) informiert in Schwerin

„Entscheidungen, die Sie zu Lebzeiten betreffen“

„Die Patientenverfügung mit Vorsorgevollmachten halte ich für wichtiger als ein Testament“, so der Bundestagsabgeordnete Dietrich Monstadt zur Bedeutung dieser Thematik. „In einem Testament steht, was mit Ihrem Vermögen passiert, wenn Sie nicht mehr leben. Mit Patientenverfügung und Vollmacht entscheiden Sie hingegen über Dinge, die Sie zu Lebzeiten betreffen.“

Frühzeitig informieren, denn plötzlich kann alles anders sein

Solange es uns gut geht, wir vielleicht noch jünger sind und ein noch langes Leben vor uns sehen, beschäftigen wir uns in der Regel nur ungern mit Krankheit, Folgen eines eventuellen Unfalls oder gar mit dem Ende des Lebens. Aber auch ältere Menschen verdrängen diese Thematiken gern, solange sie sich fit fühlen. Dies sind auf den ersten Blick absolut nachvollziehbare Haltungen. Denn wer schaut schon gern in eine zwar mögliche aber doch ungewollte dunklere Zukunft? Und natürlich hofft jeder, gesund und ohne Schmerzen irgendwann ein erfülltes Leben friedlich und ruhig beenden zu können. Leider aber, diese Erfahrung haben sicherlich viele Menschen zumindest in ihrem Umfeld schon machen müssen, kann es plötzlich anders kommen. Daher ist eine frühzeitige Auseinandersetzung mit der Thematik „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ absolut sinnvoll und wichtig.

Was, wenn Sie nicht mehr selbst entscheiden können?

Denn man sollte sich selbst darüber klar werden, welche ärztlichen Eingriffe und Maßnahmen man im Eventualfall (noch) wünscht. Damit verbunden ist dann die Frage, in welchen Situationen eben diese Maßnahmen nicht mehr stattfinden sollen. Sind Sie noch selbst entscheidungsfähig, dürfen Ärzte nur das tun, was Sie in dem Moment zulassen. Dies regelt u.a. das Patientenrechtegesetz  in § 630d des Bürgerlichen Gesetzbuches. Können Sie aber – weshalb auch immer – nicht selbst entscheiden, übernimmt dies ein Vertreter für Sie (Betreuer/Bevollmächtigter). Alternativ aber können  Sie auch selbst im Vorfeld die entsprechenden Vorkehrungen treffen, und Ihren Willen für diese Situationen damit verbindlich dokumentieren. Ihr bereits angesprochenen Vertreter ist dann an diese Vorgaben gebunden und muss deren Umsetzung herbeiführen.

Auch in Schwerin stellt sich oft die Frage, welche Operation der Patient noch wünscht. | Foto: Symbolbild

Ihre Patientenverfügung ist für alle Beteiligten verbindlich!

„Mit der Patientenverfügung hat der Gesetzgeber allen volljährigen Bürgerinnen und Bürgern ein Instrument an die Hand gegeben, mit dem sie in jeder Phase ihres Lebens vorsorglich für den Fall der Einwilligungsunfähigkeit festlegen können, ob und inwieweit sie in eine ärztliche Behandlung oder pflegerische Begleitung einwilligen oder diese ablehnen“, so Bundesjustizministerin Christine Lambrecht in einer Informationsbroschüre (Download hier möglich). Ihre Patientenverfügung ist im Fall der Fälle auch für alle Beteiligten (vom Betreuer über die Ärzte bis hin zum Gericht) verbindlich. Allein dann, wenn Ihr Wille nicht eindeutig formuliert ist, entscheidet ein Gericht. Ganz wichtig ist zu wissen, dass Ihre Entscheidung vollkommen unabhängig von einem Stadium oder einem anzunehmenden Verlauf einer eventuellen Erkrankung ist. Da viele Menschen aber gerade in Zeiten größerer Not entsprechende Vorkehrungen treffen, ist ein regelmäßiges Überdenken der festgelegten Regelungen sinnvoll.

Informationsabend am Mittwoch (22.01.2020) um 18 Uhr 

Vor diesen Hintergründen ist es von großer Bedeutung, sich genau und frühzeitig zu informieren, worauf man in Sachen Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht achten sollte. Und dies, wie dargestellt, wirklich frühzeitig, denn niemand kann in die berühmte Glaskugel schauen. Wer schon am kommenden Mittwoch die Gunst der Stunde ergreifen kann und möchte, sollte daher den Informations-Abend im Hotel Elefant nutzen. 18 Uhr geht es los und alle Interessierten können sich gern im Vorfeld per eMail (seniorenunion@cdu-schwerin.com) anmelden.


INFORMATIONSABEND
„Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“

Referent: MdB Dietrich Monstadt
Mittwoch, 22. Januar 2020 | 18 Uhr
Hotel „Elefant“ Schwerin | 
Goethestra0e 39/41

 

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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