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Schwerin: Polizei holt Kind aus verwahrloster Wohnung

Es gibt sicherlich eine extrem große Zahl an Gründen, aus denen man die Polizei rufen kann. Und mit Gewissheit sind so einige dabei, die einen Einsatz an sich nicht nötig

  • Veröffentlicht September 26, 2020
Polizeieinsatz in Schwerin. | Foto: Symbolbild

Es gibt sicherlich eine extrem große Zahl an Gründen, aus denen man die Polizei rufen kann. Und mit Gewissheit sind so einige dabei, die einen Einsatz an sich nicht nötig erscheinen lassen. Wenn allerdings starker Cannabisgeruch in der Luft liegt und Möbelteile aus dem Fenster fliegen, ist ein Anruf bei der Polizei ohne Frage berechtigt.

 

Kind (8) schlief in verwahrloster Wohnung

So geschah es am vergangenen Donnerstagabend kurz vor 22 Uhr in der Komarowstraße in Schwerin. Aufgrund entsprechend herumfliegender Gegenstände und des eindeutigen Geruchs informierten Anwohner die Beamten, die schon kurze Zeit später am Einsatzort eintrafen. Die betreffende Wohnung war schnell ausgemacht – geöffnet wurde die Wohnungstür durch einen 28-jährigen Mann. Er sei ein guter Freund einer hier lebenden Mutter. Diese ist Mieterin der Wohnung, war allerdings nicht vor Ort. Dafür bot sich den Einsatzkräften ein erschreckendes Bild. Die gesamte Wohnung befand sich in einem verwahrlosten und verdreckten Zustand. Ein achtjähriges Kind – der Sohn der Mieterin – schlief in einem Kinderzimmer in gleichem Zustand. In einem anderen Raum der Wohnung fanden die Beamten dann auch die Ursache des Geruchs. Hier lagen Drogen und entsprechende Utensilien.

 

Polizei nahm Jungen in Obhut

Aufgrund der Gesamtsituation in der Wohnung informierten die Beamten den Kinder- und Jugendnotdienst Schwerin. Zudem sahen sie sich nun noch weiteren eintreffenden Personen ausgesetzt. Ein weiterer Freund (35 Jahre) und die Mutter des 8-jährigen Jungen (23) trafen ein. Augenscheinlich standen alle drei Erwachsene unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln. Bei der anschließenden Durchsuchung fanden die Beamten dann auch weitere Drogen.

In Absprache mit dem Kinder- und Jugendnotdienst Schwerin nahmen die Beamten den Achtjährigen in Obhut. Gegen die Mutter leiteten sie ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen die Fürsorge und Erziehungspflicht ein. Außerdem sind gegen alle Beteiligten Anzeigen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gefertigt worden.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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