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Nutzerdaten im Blick:
Schwerin-Quiz wirft Datenschutzfragen auf – Stadt bessert nach

Beim Schwerin-Quiz müssen Teilnehmer ein Konto auf einer privaten Plattform anlegen. Die Stadt hat die Datenschutzangaben inzwischen geändert. Nun prüft der Landesdatenschutzbeauftragte den Vorgang.

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  • Veröffentlicht September 10, 2026
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Schwerin-Quiz Datenschutz
Ein Kanu auf dem Pfaf­fen­te­ich wirbt für das Schw­erin-Quiz. Die Aktion gehört zum Stadt­marken­prozess und führt die Teil­nehmer für die Reg­istrierung auf die Plat­tform SCHW­ER­IN­to­go. Foto: LHS

 

 


In Kürze:

  • Nach Fra­gen von Schw­erin Lokal hat die Stadt die Daten­schutzangaben zum Schw­erin-Quiz geän­dert. Der Lan­des­daten­schutzbeauf­tragte prüft den Vor­gang.
  • Für die Teil­nahme müssen Nutzer ein Kon­to auf der pri­vat­en Plat­tform SCHW­ER­IN­to­go anle­gen.
  • Als Vorteil nen­nt die Stadt vorhan­dene Inhalte auf SCHW­ER­IN­to­go. Nach Infor­ma­tio­nen von Schw­erin Lokal hat­te die Stadt das Pro­jekt bere­its früher finanziell unter­stützt.

 

Das Schw­erin-Quiz soll Ein­heimis­che und Besuch­er auf eine Ent­deck­ungs­tour durch die Stadt schick­en. Doch die dig­i­tale Stad­tral­lye wirft Fra­gen zum Umgang mit den Dat­en der Teil­nehmer auf. Nach ein­er Anfrage von Schw­erin Lokal hat die Stadt die Nutzungs­be­din­gun­gen und Daten­schutzangaben über­prüfen und ändern lassen.

Der Grund: Ver­anstal­ter des Quiz ist die Lan­deshaupt­stadt Schw­erin. Wer mit­spie­len möchte, wird jedoch auf die pri­vate Plat­tform SCHW­ER­IN­to­go geleit­et und muss dort ein Nutzerkon­to anle­gen. Betreiber der Plat­tform ist die MIKAGO Neue Medi­en UG & Co. KG. . Dabei han­delt es sich um ein Unternehmen im Umfeld der Agen­tur Max­press. Bei­de Unternehmen haben die gle­iche Geschäft­san­schrift. MIK­A­GO-Geschäfts­führer sind nach der Redak­tion vor­liegen­den Unter­la­gen der Max­press-Geschäfts­führer Hol­ger Her­rmann sowie Janine Pleger. Pleger wird auf der Max­press-Web­site als PR- und Pro­jek­t­man­agerin geführt.

Die Stadt erk­lärt die Notwendigkeit der Eröff­nung eines Kon­tos bei SCHW­ER­IN­to­go mit dem Ablauf des Spiels. Teil­nehmer sollen ihre Tour unter­brechen und später an der­sel­ben Stelle fort­set­zen kön­nen. Ein dauer­haftes Kon­to sei dafür nicht erforder­lich. Nach dem Quiz könne es wieder gelöscht wer­den.

Doch damit ist eine wichtige Frage noch nicht beant­wortet: Was passiert mit einem Kon­to, wenn der Teil­nehmer es nicht selb­st löscht? Bleibt es nach Ende des städtis­chen Quiz auf der pri­vat­en Plat­tform beste­hen und kön­nen die Dat­en später noch für andere Aktio­nen ver­wen­det wer­den?

Stadt ändert Angaben nach Anfrage

Schw­erin Lokal hat­te die Stadt auf die ursprünglichen Nutzungs­be­din­gun­gen und Daten­schutzangaben aufmerk­sam gemacht. Daraufhin wur­den diese nach Angaben der Ver­wal­tung gemein­sam mit den Daten­schutzbeauf­tragten und dem Anbi­eter noch ein­mal über­prüft.

Dabei habe es „kleinere Nachjustierun­gen“ gegeben. Die Angaben seien nun bess­er nachvol­lziehbar, heißt es aus dem Stadthaus. Welche einzel­nen Pas­sagen geän­dert wur­den, erläuterte die Ver­wal­tung nicht.

Landesdatenschutzbeauftragter prüft

Der Lan­des­beauf­tragte für Daten­schutz und Infor­ma­tions­frei­heit Meck­len­burg-Vor­pom­mern, Sebas­t­ian Schmidt, lässt den Vor­gang inzwis­chen daten­schutzrechtlich prüfen. Beschw­er­den oder Hin­weise zum Schw­erin-Quiz lagen sein­er Behörde zuvor nach eige­nen Angaben nicht vor.

Auf die Anfrage von Schw­erin Lokal reagierte der LfDI MV mit ein­er eige­nen Prü­fung. „Grund­sät­zlich nehmen wir natür­lich auch Hin­weise aus Pressean­fra­gen zum Anlass, eine daten­schutzrechtliche Prü­fung von Amtswe­gen vorzunehmen“, heißt es in der Stel­lung­nahme.

Ein Ergeb­nis liegt noch nicht vor. Die aufge­wor­fe­nen Fra­gen bedürften ein­er „einge­hen­den Prü­fung“, die einige Zeit in Anspruch nehmen könne. Ob anschließend Maß­nah­men gegenüber ein­er Behörde ergrif­f­en wer­den, hänge von der rechtlichen Bew­er­tung der Prü­fung ab.

Im Kern geht es unter anderem um die Frage, was nach Ende der zeitlich begren­zten Aktion mit den angelegten Nutzerkon­ten und den dabei erhobe­nen Dat­en geschieht. Außer­dem ist zu klären, ob für die Teil­nehmer aus­re­ichend erkennbar war, wer ihre Dat­en zu welchem Zweck ver­ar­beit­et. Diese Fra­gen sind Teil der noch laufend­en daten­schutzrechtlichen Prü­fung.

Maxpress erhält Auftrag für das Quiz

Neben dem Daten­schutz geht es um die Frage, wie die Stadt die Umset­zung des Quiz vergeben hat. Im Juni fragte die Ver­wal­tung drei Schw­er­iner Agen­turen an: Max­press, Büro VIP und Gold­en Leg Projects. Den Auf­trag erhielt Max­press. Nach Angaben der Stadt gab die Agen­tur das wirtschaftlich­ste Ange­bot ab. Das zweit­platzierte Ange­bot habe „sehr deut­lich“ darüber gele­gen.

Wie viel die Stadt genau zahlt, nen­nt die Ver­wal­tung nicht. Sie bestätigt lediglich, dass das Gesamthono­rar unter 5.000 Euro liegt. Bis zu dieser Wert­gren­ze war nach Angaben der Stadt eine ein­fache Ange­botsabfrage möglich.

Max­press küm­mert sich nicht nur um die tech­nis­che und organ­isatorische Umset­zung. Die Agen­tur pflegt auch Inhalte ein und hat Preise für das Quiz einge­wor­ben. Dabei trat sie im Namen der Lan­deshaupt­stadt auf. Eine zusät­zliche Pro­vi­sion für die Akquise habe es nicht gegeben. Bezahlt wird der Auf­trag aus dem Bud­get für den Stadt­marken­prozess.

Bestehende Plattform war ein Vorteil

Bei der Auswahl von Max­press spielte nach Darstel­lung der Stadt noch etwas anderes eine Rolle: SCHW­ER­IN­to­go gab es bere­its. Auf der Plat­tform waren unter anderem Inhalte über Kun­st im öffentlichen Raum hin­ter­legt. Diese Vorar­beit­en kon­nten für das Quiz genutzt wer­den. Die Verbindung zwis­chen der Stadt und der Plat­tform reicht allerd­ings mehrere Jahre zurück.

Bere­its im Juni 2022 wurde das dama­lige Pro­jekt „City­to­go“ öffentlich vorgestellt. Beteiligt waren neben Max­press die Lan­deshaupt­stadt und zahlre­iche Part­ner aus Schw­erin. Der dama­lige Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er (SPD) warb für die Plat­tform. Sie sollte Infor­ma­tio­nen über Sehenswürdigkeit­en, Kun­st und die dama­lige Wel­terbe-Bewer­bung an ein­er Stelle bün­deln.

 


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Mehr Infor­ma­tio­nen


 

Auch Unternehmen und Ein­rich­tun­gen aus dem kom­mu­nalen Umfeld macht­en mit. Dazu gehörten unter anderem die Stadtwerke Schw­erin, der Nahverkehr, kom­mu­nale IT-Dien­stleis­ter und die Stadt­mar­ket­ingge­sellschaft. Damals waren bere­its 60 Sehenswürdigkeit­en dig­i­tal auf­bere­it­et. Rund 600 QR-Codes im Stadt­ge­bi­et führten zu dem Ange­bot.

Nach Infor­ma­tio­nen von Schw­erin Lokal hat die Lan­deshaupt­stadt 2022 zumin­d­est Teile der Erstel­lung von Inhal­ten für die Plat­tform finanziert. Wie hoch die dama­lige Zahlung war, ist bis­lang nicht bekan­nt.

Städtisch finanzierte Vorarbeiten?

Das ist für die heutige Auf­tragsver­gabe rel­e­vant. Denn die Stadt nen­nt bere­its vorhan­dene Inhalte auf SCHW­ER­IN­to­go aus­drück­lich als einen Vorteil bei der Umset­zung des Schw­erin-Quiz.

Damit stellt sich die Frage, welche Rolle die damals mit städtis­chen Mit­teln finanzierten Inhalte bei der jet­zi­gen Auf­tragsver­gabe spiel­ten. Die Stadt ver­weist darauf, dass drei Agen­turen ange­fragt wur­den und Max­press das wirtschaftlich­ste Ange­bot abgegeben habe. Das zweit­platzierte Ange­bot habe „sehr deut­lich“ darüber gele­gen. Ob die bere­its vorhan­de­nen Inhalte für die ver­gaberechtliche Bew­er­tung von Bedeu­tung sind, ist damit nicht beant­wortet. Ein Ver­gabev­er­stoß lässt sich aus der früheren Finanzierung allein jedoch nicht ableit­en.

Darum geht es beim Schwerin-Quiz

Das Schw­erin-Quiz ist Teil des Stadt­marken­prozess­es. An 20 Sta­tio­nen kön­nen Teil­nehmer die Stadt erkun­den und jew­eils zwei Fra­gen beant­worten. Eine davon lässt sich nur vor Ort lösen. Wer genü­gend richtige Antworten sam­melt, kann einen der Preise gewin­nen, die von Schw­er­iner Unternehmen und Ein­rich­tun­gen zur Ver­fü­gung gestellt wur­den. Dazu gehören unter anderem der Zoo Schw­erin, das Capi­tol, der NDR, das Schloss­park-Cen­ter und das Staatliche Muse­um.

Die Aktion sollte eigentlich für Schw­erin wer­ben und Men­schen dazu brin­gen, die Stadt neu zu ent­deck­en. Inzwis­chen geht es jedoch auch um den Umgang mit den dabei erhobe­nen Nutzer­dat­en und um die Ver­gabe des Auf­trags an Max­press. Beson­ders die Rolle der bere­its beste­hen­den und zuvor von der Stadt unter­stützten Plat­tform SCHW­ER­IN­to­go rückt dabei in den Blick.

Ob es bei der ursprünglichen Reg­istrierung für das Quiz daten­schutzrechtliche Prob­leme gab, ist noch nicht entsch­ieden. Diese Frage prüft nun der Lan­des­daten­schutzbeauf­tragte.