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Schwerin: Rechte der Tagesmütter stärken

Im Früh­jahr dieses Jahres brachte die Frak­tion der Unab­hängi­gen Bürg­er (UB) einen Antrag zur Stärkung der Rechte von Tages­müt­tern in die Stadtvertre­tung ein. Das darin for­mulierte Ziel war die automa­tis­che

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  • Veröffentlicht September 7, 2019
Die Rechte der Tages­müt­ter sollen gestärkt wer­den. | Sym­bol­bild

Im Früh­jahr dieses Jahres brachte die Frak­tion der Unab­hängi­gen Bürg­er (UB) einen Antrag zur Stärkung der Rechte von Tages­müt­tern in die Stadtvertre­tung ein. Das darin for­mulierte Ziel war die automa­tis­che Anpas­sung der Ent­gelte an die Tar­i­fan­pas­sun­gen im öffentlichen Dienst. Eine entsprechend automa­tisierte Über­nahme der Tar­ifer­geb­nisse wäre aus Sicht der Frak­tion nicht nur angemessen, son­dern kön­nte auch Ver­wal­tungsaufwand sparen.

In der Sitzung des Haup­tauss­chuss­es am ver­gan­genen Dien­stag war dieser Antrag erneut The­ma. Die die Ver­wal­tung musste ein­räu­men, die Tages­müt­ter bei der Vor­lage ein­er neuen Ent­gelt­satzung zur Kindertage­spflege nicht kor­rekt ange­hört zu haben. Eben diese Vor­lage wurde daraufhin auf Drän­gen mehrere Frak­tio­nen zurück­gestellt.

UB kritisieren „Ignoranz der Verwaltungsspitze”

Man­fred Strauß, stel­lv. UB-Frak­tionsvor­sitzen­der

Der stel­lv. Frak­tionsvor­sitzende der UB, Man­fred Strauß, zeigte sich „mehr als über­rascht, mit welch­er Igno­ranz die Ver­wal­tungsspitze mit den Tages­müt­tern umge­ht.” So seien durch die Ver­wal­tung Mails zur Anhörung ver­schickt wor­den. Diese aber wur­den kurze Zeit später ohne Angabe von Grün­den wider­rufen. „In der Ver­wal­tungsvor­lage für die Stadtvertre­tung heißt es dann lap­i­dar, eine Beteili­gung habe stattge­fun­den. Erst als unsere Frak­tion beim Ober­bürg­er­meis­ter inter­ve­niert, gibt es eine erneute Anhörung mit ein­er uner­hörten Frist von nur 24 Stun­den. Dieses Vorge­hen ist eine Mis­sach­tung der Kindertage­spflegeper­so­n­en und wird von uns so nicht hin­genom­men.“

Die Vor­lage wurde nach Bekan­ntwer­den dieser Vorgänge auch im zuständi­gen Jugend­hil­feauss­chuss zurück­ge­zo­gen. „Ursprünglich soll­ten die Tage­spflegesätze zum 01.10.2019 neu fest­ge­set­zt wer­den. Durch die Ver­schiebung sollen den Tages­müt­tern auf keinen Fall finanzielle Ein­bußen entste­hen. Um dem ent­ge­gen­zuwirken, wer­den wir im Falle eine pos­i­tiv­en Entschei­dung auf eine rück­wirk­ende Erstat­tung drän­gen“, erk­lärt Strauß das weit­ere Vorge­hen sein­er Frak­tion.

 

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