Do, 25. April 2024
Close

Schwerin: Schon jetzt den Schulstart 2021 im Blick

In diesen Tagen stehen Themen rund um das Schulleben im Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens in Schwerin. Zu Recht, denn in unserem Bundesland startet zuerst ein neues Schuljahr unter Corona-Bedingungen. Vieles

  • Veröffentlicht Juli 30, 2020
Schon in diesem Jahr ist die Anmeldung für Einschulungen 2021 in Schwerin erforderlich. Ab 1. September ist dies möglich. | Foto: Symbolbild

In diesen Tagen stehen Themen rund um das Schulleben im Mittelpunkt des gesellschaftlichen Lebens in Schwerin. Zu Recht, denn in unserem Bundesland startet zuerst ein neues Schuljahr unter Corona-Bedingungen. Vieles wird anders sein – und dennoch spricht die Landespolitik von „Regelbetrieb“. Die nächsten Tage und Wochen müssen zeigen, wie Schule unter den aktuellen Bedingungen tatsächlich möglich ist. Bleibt zu hoffen, dass prophezeihte Probleme letztlich doch nicht eintreten. Denn am Ende geht es um die Bildung unserer Kinder und Jugendlichen. Aber wenn ein neues Schuljahr beginnt, geht der Blick immer auch schon weit nach vorn. Dabei sind vor allem die Anmeldungen für das Schuljahr 2021/22 ein wichtiger Punkt. Deren Frist startet im September.

Anmeldungen sind im Stadthaus Schwerin möglich – aber nur mit Termin.

Anmeldungen für 2021 ab 1. September im Stadthaus möglich

Dabei können ab dem 1. September alle Kinder aus Schwerin, die zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 30. Juni 2015 geboren wurden, für das in 2021 beginnende Schuljahr angemeldet werden. Möglich ist dies im BürgerBüro des Stadthauses Schwerin – allerdings aufgrund der Corona-Situation nur mit einem vorab vereinbarten Termin. Eine Anmeldung ist dabei auch für die Kinder erforderlich, die eine Schule in freier Trägerschaft besuchen sollen sowie für diejenigen, die zurückgestellt wurden oder frühzeitig zu Schule gehen sollen.

Alle benötigten Unterlagen mitbringen

Zur Anmeldung sind die Geburtsurkunde des Kindes und der Personalausweis bzw. Reisepass der/des Sorgeberechtigten mitzubringen. Die Schulanmeldung ist im Falle des gemeinsamen Sorgerechts von beiden Sorgeberechtigten vorzunehmen, bei Verhinderung kann eine entsprechende Vollmacht vorgelegt werden. Bei alleinigem Sorgerecht ist die Negativbescheinigung mitzubringen.

Termin im Voraus vereinbaren

Die Terminvereinbarung für die Schulanmeldung ist ab dem 12. August 2020 maximal 20 Tage im Voraus online möglich. Dazu ist eine beliebige Dienstleistung in der Rubrik Bürgerservice auszuwählen. Zusätzlich können Terminabsprachen telefonisch unter 0385 545-1111 ebenfalls ab dem 12. August 2020 erfolgen. Eine Mund-Nase-Bedeckung ist weiterhin für Besucher des Stadthauses vorgeschrieben. Die Kinder müssen bei der Schulanmeldung im Stadthaus nicht anwesend sein. Sofern es möglich ist, bittet die Stadtverwaltung darum, dass nur die Eltern die Termine wahrnehmen.

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

Kommentiere den Beitrag

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert