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Schwerin: Schon jetzt den Schulstart 2021 im Blick

In diesen Tagen ste­hen The­men rund um das Schulleben im Mit­telpunkt des gesellschaftlichen Lebens in Schw­erin. Zu Recht, denn in unserem Bun­des­land startet zuerst ein neues Schul­jahr unter Coro­na-Bedin­gun­gen. Vieles

  • Veröffentlicht Juli 30, 2020
Schon in diesem Jahr ist die Anmel­dung für Ein­schu­lun­gen 2021 in Schw­erin erforder­lich. Ab 1. Sep­tem­ber ist dies möglich. | Foto: Sym­bol­bild

In diesen Tagen ste­hen The­men rund um das Schulleben im Mit­telpunkt des gesellschaftlichen Lebens in Schw­erin. Zu Recht, denn in unserem Bun­des­land startet zuerst ein neues Schul­jahr unter Coro­na-Bedin­gun­gen. Vieles wird anders sein – und den­noch spricht die Lan­despoli­tik von „Regel­be­trieb”. Die näch­sten Tage und Wochen müssen zeigen, wie Schule unter den aktuellen Bedin­gun­gen tat­säch­lich möglich ist. Bleibt zu hof­fen, dass prophezei­hte Prob­leme let­ztlich doch nicht ein­treten. Denn am Ende geht es um die Bil­dung unser­er Kinder und Jugendlichen. Aber wenn ein neues Schul­jahr begin­nt, geht der Blick immer auch schon weit nach vorn. Dabei sind vor allem die Anmel­dun­gen für das Schul­jahr 2021/22 ein wichtiger Punkt. Deren Frist startet im Sep­tem­ber.

Anmel­dun­gen sind im Stadthaus Schw­erin möglich – aber nur mit Ter­min.

Anmeldungen für 2021 ab 1. September im Stadthaus möglich

Dabei kön­nen ab dem 1. Sep­tem­ber alle Kinder aus Schw­erin, die zwis­chen dem 1. Juli 2014 und dem 30. Juni 2015 geboren wur­den, für das in 2021 begin­nende Schul­jahr angemeldet wer­den. Möglich ist dies im Bürg­er­Büro des Stadthaus­es Schw­erin – allerd­ings auf­grund der Coro­na-Sit­u­a­tion nur mit einem vor­ab vere­in­barten Ter­min. Eine Anmel­dung ist dabei auch für die Kinder erforder­lich, die eine Schule in freier Träger­schaft besuchen sollen sowie für diejeni­gen, die zurück­gestellt wur­den oder frühzeit­ig zu Schule gehen sollen.

Alle benötigten Unterlagen mitbringen

Zur Anmel­dung sind die Geburt­surkunde des Kindes und der Per­son­alausweis bzw. Reisep­a­ss der/des Sorge­berechtigten mitzubrin­gen. Die Schu­lan­mel­dung ist im Falle des gemein­samen Sorg­erechts von bei­den Sorge­berechtigten vorzunehmen, bei Ver­hin­derung kann eine entsprechende Voll­macht vorgelegt wer­den. Bei alleinigem Sorg­erecht ist die Neg­a­tivbescheini­gung mitzubrin­gen.

Termin im Voraus vereinbaren

Die Ter­min­vere­in­barung für die Schu­lan­mel­dung ist ab dem 12. August 2020 max­i­mal 20 Tage im Voraus online möglich. Dazu ist eine beliebige Dien­stleis­tung in der Rubrik Bürg­erser­vice auszuwählen. Zusät­zlich kön­nen Ter­minab­sprachen tele­fonisch unter 0385 545‑1111 eben­falls ab dem 12. August 2020 erfol­gen. Eine Mund-Nase-Bedeck­ung ist weit­er­hin für Besuch­er des Stadthaus­es vorgeschrieben. Die Kinder müssen bei der Schu­lan­mel­dung im Stadthaus nicht anwe­send sein. Sofern es möglich ist, bit­tet die Stadtver­wal­tung darum, dass nur die Eltern die Ter­mine wahrnehmen.

  • Stephan Haring

    Stephan Har­ing ist freier Mitar­beit­er unser­er dig­i­tal­en Tageszeitung. Er hat ein Bach­e­lor-Studi­um der Kom­mu­nika­tion­swis­senschaften an der Uni­ver­sität Erfurt mit den Neben­fäch­ern Sozial­wis­senschaften & Poli­tik absolviert. Im Nach­hinein arbeit­ete er in lei­t­en­den Funk­tio­nen der Presse- & Öffentlichkeit­sar­beit, im Leitungs­bere­ich eines Unternehmens sowie als Rek­tor ein­er pri­vat geführten Hochschule. Zudem entwick­elte, organ­isierte und real­isierte er mit der durch ihn entwick­el­ten LOOK ein Fash­ion­event in Schw­erin. Heute arbeit­et er freiberu­flich als Tex­ter, Press­esprech­er und Tex­tko­r­rek­tor sowie als Berater in ver­schiede­nen Pro­jek­ten. In einem Schw­er­iner Orts­beirat ist er zudem ehre­namtlich als Vor­sitzen­der kom­mu­nalpoli­tisch aktiv.

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