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Schwerin: Stadt erweitert Online-Dienstleistungen auf Serviceportal

Anfang März des vergangenen Jahres überraschte so manche Einwohner von Schwerin das Ergebnis einer Studie zum digitalen Service von 100 deutschen Städten. Denn dabei kam die Landeshauptstadt im Gesamtranking auf

  • Veröffentlicht Januar 25, 2021
Im Serviceportal von Schwerin sind nun auch Geburtsanzeigen online möglich. | Foto: Screenshot

Anfang März des vergangenen Jahres überraschte so manche Einwohner von Schwerin das Ergebnis einer Studie zum digitalen Service von 100 deutschen Städten. Denn dabei kam die Landeshauptstadt im Gesamtranking auf einen fast schon unglaublichen 2. Platz. Unter den kleinen Großstädten errang Schwerin sogar den Spitzenplatz. Darauf ruht sich die Stadt aber offenbar nicht aus. Das Angebot wird weiter entwickelt. 

 

Schwerin erweitert Online-Serviceangebot

In den vergangenen, coronabestimmten Monaten war die für Eltern so wichtige Geburtsanzeige eine der wenigen Dienstleistungen der Stadt, die sie auch während der kompletten Schließung des Stadthauses im ersten Lockdown ermöglichte. Zu diesem Zeitpunkt konnten die Eltern dafür ein Online-Angebot noch nicht nutzen. Dies aber ändert sich nun. Denn ab sofort bietet das Serviceportal auch diese Möglichkeit – schnell, kontaktlos und rund um die Uhr. Unter servicekonto.schwerin.de finden die jungen Eltern das Angebot unter dem Punkt „Geburt eines neugeborenen Kindes beim Standesamt anzeigen“.  

 

Geburtsanzeigen auch online übermittelbar

So gibt es jetzt für alle Eltern eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit, die Daten zu jeder Tageszeit flexibel, kontaktlos und papiersparend an das Standesamt zu übermittelten. Neben den gebührenfreien Urkunden (für Elterngeld, Kindergeld und Krankenkasse), können die Eltern auswählen, wie viele weitere Geburtsurkunden sie individuell benötigen. Es werden Urkunden im Stammbuch Format, im A-Format oder auch mehrsprachige Urkunden angeboten. Das Programm zeigt den Eltern, je nach Familienstand, genau an, welche Dokumente zusätzlich zu der Anzeige im Standesamt einzureichen sind. Ein Versand der übrigen Dokumente (wie die Namenserklärung, die Geburtsurkunden der Eltern, die Eheurkunde oder die Vaterschaftsanerkennung und die Sorgerechtserklärung) an das Standesamt ist zeitgleich auf dem Postweg möglich. Per Einschreiben erfolgt dann die sichere Rücksendung der gewünschten Urkunden an die Eltern. 

Auch für ältere in Schwerin geborene Kinder oder Erwachsene ist die Online-Beantragung von Geburtsurkunden möglich. Für dieses Anliegen steht die Dienstleitung „Geburtsurkunde/ Geburtenregister ausstellen“ zur Verfügung. Dabei ist die Einreichung von originalen nicht erforderlich.  Auch Eheurkunden und Lebenspartnerschaftsurkunden aus dem Eheregister bzw. Lebenspartnerschaftsregister sind über das Servicekonto Schwerin beantragbar.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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