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Schwerin: Stadthaus wird bis 19. April geschlossen

Seit Mitte vergangener Woche beschließt der Krisenstab der Stadtverwaltung Schwerin unter Leitung von Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier fast im Tagesrhythmus neue Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus. Ziel ist dabei,

  • Veröffentlicht März 16, 2020
Das Stadthaus Schwerin bleibt bis einschließlich 19. April 2020 geschlossen.

Seit Mitte vergangener Woche beschließt der Krisenstab der Stadtverwaltung Schwerin unter Leitung von Oberbürgermeister Dr. Rico Badenschier fast im Tagesrhythmus neue Maßnahmen im Kampf gegen das Corona-Virus. Ziel ist dabei, das öffentliche Leben schrittweise herunterzufahren, um die Vielfalt der Kontaktmöglichkeiten zu verringern. Vor wenigen Minuten nun  die Nachricht: Ab sofort schließt die Verwaltung das Stadthaus für den Bürgerverkehr.

Damit kommt es in verschiedenen Bereichen zu massiven Einschränkungen der Dienstleistungen. Allerdings, auch dies zeigt sich in diesen Stunden, ist die Verwaltung bemüht, diese so gut es geht durch telefonische und digitale Wege zu begrenzen. So bleibt die telefonische Erreichbarkeit zur Terminabsprache von Notfällen unter 0385 545-1111 gesichert. Zudem ist ein Bürgertelefon für alle Fragen rund um das Corona-Virus unter 0385 545-3333 von Montag bis Freitag in der Zeit von 8 bis 16 Uhr erreichbar. Onlinedienste, die der Ausstellung von Meldebescheinigungen und Geburtsurkunden dienen, bleiben aktiv und nutzbar.

Alle online gebuchten Termine aber müssen nun natürlich bis zum 19. April 2020 entfallen. Eine Stornierung durch die Einwohner von Schwerin ist dabei nicht erforderlich.  

 

Eheschließungen nur noch im Rathaus möglich

Weiterhin stellt das Standesamt Geburts- und Sterbeurkunden aus. Per Post kann man die Originaldokumente an das Standesamt senden. Von dort erfolgt dann der Dokumentenversand ebenfalls per Post. Eheschließungen, die bis 19. April angemeldet waren, sind nur noch im Alten Ratssaal des Rathaus Schwerin, nicht aber an anderen Trauorten möglich. Die Trauungen sind zudem nur im Beisein des Brautpaares, des Standesbeamten, von Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) und der bereits vorher angemeldeten Trauzeugen möglich. Andere Gäste sind nicht zugelassen. Das Standesamt wird die Brautpaare telefonisch kontaktieren. 


Weitere Hinweise

Für Barzahlungen bietet das Sozialamt am Dienstag, den 17. März 2020 und Donnerstag, dem 19. März 2020, in der Zeit von 8 -12 Uhr einen Notdienst im Stadthaus an. In der Ausländerbehörde ist zudem die telefonische Erreichbarkeit für unabweisbare Fälle unter 545 1812 oder unter auslaenderbehoerde@schwerin.de  sichergestellt.

Das Bürgerbüro sichert nach telefonischer Rücksprache und Einzelfallprüfung ausgewählte Dienstleistungen unter 545-1111 ab. Für Dokumente und Aufenthaltstitel, die während der Schließzeiten der Stadtverwaltung ablaufen, werden selbstverständlich keine Bußgelder erhoben.


Die telefonische Erreichbarkeit der Stadtverwaltung im Überblick

Montag bis Freitag von 8 – 16 Uhr

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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