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Schwerin: Unglücksbaum war geschädigt

Zu dem Astabbruch auf der Schweriner Freilichtbühne mit 29 Verletzten liegt nun das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten vor. Der Unglücksbaum war demnach nicht in Ordnung. Das hätte man offenbar

  • Veröffentlicht August 14, 2019
Der herbgestürzte Ast auf dem Getränkewagen. Der Baum war erkennbar geschädigt, wie ein Gutachten nun belegt. Quelle: Freiwillige Feuerwehr Schlossgarten

Zu dem Astabbruch auf der Schweriner Freilichtbühne mit 29 Verletzten liegt nun das von der Staatsanwaltschaft beauftragte Gutachten vor. Der Unglücksbaum war demnach nicht in Ordnung. Das hätte man offenbar erkennen und entsprechend reagieren müssen.

Im Hinblick auf die Umstände des Astabbruchs während einer Schlager-Party am 27. Juni auf der Freilichtbühne hatte die Staatsanwaltschaft Schwerin unmittelbar die Ermittlungen aufgenommen. Mit der Begutachtung des Unglücksbaums wurde ein öffentlich bestellter Sachverständiger für Bruchverhalten, Verkehrssicherheit und Vitalität von Bäumen (Baumdiagnostik) beauftragt.

Gutachten zeigt diverse Schäden am Baum auf

Das Ergebnis dürfte nun doch deutliche Fragen aufwerfen. Die Betreibergesellschaft Concert & Management GmbH hatte mehrfach unterstrichen, es habe im Juni Untersuchungen des gesamten Baumbestandes gegeben. Die nun aber vorliegenden Ergebnisse stellen dies in einem neuen Licht dar. Denn das Gutachten zeigt, dass der Unglücksbaum erkennbar in keinem gesunden Zustand war.

Konkret heißt es einer Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft, „dass der Bruch des Stämmlings auf eine ausgedehnte Holzzersetzung zurückzuführen ist.“ Auch ist, wie Pressesprecherin Claudia Lange in einem Telefonat mit unserer Redaktion erklärte, von „offenen Faulstellen“ die Rede. Weiter hat der Gutachter ausgeführt, „dass im Rahmen einer Baumkontrolle verschiedene Aspekte, unter anderem die auffällige Formierung der tiefen Stammbasis und der Wurzelanläufe, das Rindenbild des Stammes sowie der Druckzwiesel in sechs bis acht Metern Höhe Anlass gegeben hätten, den Baum einem qualifizierten Fachmann zur Beurteilung vorzustellen.“  Eine Baumkontrolle, wie sie laut Betreibergesellschaft stattfand, hätte diese Schädigungen demnach erkennen müssen. Dies hätte zumindest zur Einschaltung eines zusätzlichen Fachmannes führen müssen. Auch diese Schlussfolgerung bestätigte Claudia Lange auf Nachfrage unserer Redaktion nochmals.

War Unglück möglicherweise verhinderbar?

Neben den Untersuchungen der Staatsanwaltschaft Schwerin hatte auch die Concert & Management GmbH zwischenzeitlich weitere Untersuchungen in Auftrag gegeben und in der vergangenen Woche sieben Bäume fällen lassen (schwerin-lokal berichtete). Diese Fällungen wurden als „präventive Vorsichtsmaßnahme“ begründet.
Ob und wie die bisherigen Darstellungen der Concert & Management GmbH mit dem nun festgestellten Zustand des Baumes zusammenpassen, muss die Staatsanwaltschaft Schwerin prüfen. Die Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung dauern an. In diesem Zusammenhang wird auch geprüft, durch wen eventuell bestehende Pflichten im Hinblick auf die Baumkontrolle verletzt worden sein können. Auch wird sich dann vermutlich zeigen, ob das Unglück hätte verhindert werden können.

Die Staatsanwaltschaft weist im Zusammenhang mit dem gesamten Verfahren aber nochmals auf die Unschuldsvermutung hin.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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