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Schwerin: Veranstaltungen rechtzeitig anmelden

Wie in ganz Mecklenburg-Vorpommern gelten auch in Schwerin seit Kurzem neue Regelungen in Bezug auf öffentliche Veranstaltungen. Dabei hat die Landesregierung vor allem die Anzahl der möglichen Teilnehmer wieder etwas

  • Veröffentlicht Juni 9, 2020
Schrittweise sind auch in Schwerin wieder Veranstaltungen erlaubt. | Foto: Symbolbild

Wie in ganz Mecklenburg-Vorpommern gelten auch in Schwerin seit Kurzem neue Regelungen in Bezug auf öffentliche Veranstaltungen. Dabei hat die Landesregierung vor allem die Anzahl der möglichen Teilnehmer wieder etwas erhöht. Wenn auch Großveranstaltungen damit weiterhin bis mindestens 31. August 2020 verboten bleiben, nimmt das Veranstaltungsgeschehen doch etwas zu.

 

Bis zu 75 Personen innen oder bis zu 150 außen sind nun möglich

In geschlossenen räumen können daher nun Events mit bis zu 75 Personen stattfinden. Im Freien sind maximal 150 Teilnehmerinnen und Teilnehmer gestattet. Allerdings sind die Veranstaltungen zwingend im Vorfeld bei der Stadtverwaltung anzumelden. Ansprechpartner ist in diesen Fällen ab sofort die Geschäftsstelle Veranstaltungsmanagement im Fachdienst Ordnung. Diese ist wochentags telefonisch unter 545 2005 zu erreichen. Auch ist der Weg via eMail möglich.

Anmeldungen direkt an das Veranstaltungsmanagement Schwerin richten

Die dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten die Veranstalter rund um alle Fragen. Eingeschlossen sind dabei auch Hinweise zur Erfüllung der geltenden Hygieneauflagen. Zudem steht die Geschäftsstelle in engem Kontakt mit dem Gesundheitsamt. Für die Veranstalter gilt daher, dass sie sich nicht mehr separat an das Gesundheitsamt wenden müssen.

Diese Regelungen gelten

Gemäß der Corona Übergangs-Landesverordnung M-V vom 4. Juni 2020 können kleinere Veranstaltungen stattfinden, wenn sichergestellt ist, dass

  • die Einhaltung des erforderlichen Mindestabstandes von 1,50 Meter zwischen den Personen, ausgenommen zwischen Angehörigen eines Hausstandes, durchgängig gesichert ist;
  • für jeden Teilnehmer ein Sitzplatz vorhanden ist;
  • die gestiegenen hygienischen Anforderungen Beachtung finden;
  • allen teilnehmenden Personen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung dringend empfohlen wird.

Darüber hinaus müssen alle Veranstalter eine Liste über alle Anwesenden führen. In dieser sind alle Teilnehmer unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, der vollständigen Anschrift sowie der Telefonnummer zu erfassen. Die Liste ist vertraulich zu behandeln und 4 Wochen aufzubewahren. Sie ist auf Verlangen des Gesundheitsamtes vollständig herauszugeben und nach 4 Wochen ist zu vernichten.

 

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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