Schwerin: Verdacht auf Kindesentziehung nicht bestätigt
Vor etwa eineinhalb Wochen wandte sich die Polizei Schwerin mit einer dringenden Bitte um Unterstützung an die Bevölkerung. Am 19. September 2020 sollte demnach ein tunesischer Staatsbürger seine marokkanische
Vor etwa eineinhalb Wochen wandte sich die Polizei Schwerin mit einer dringenden Bitte um Unterstützung an die Bevölkerung. Am 19. September 2020 sollte demnach ein tunesischer Staatsbürger seine marokkanische Lebensgefährtin angegriffen haben und mit dem gemeinsamen Kind verschwunden sein. Daher stand der Tatverdacht einer Kindesentziehung im Raum.
Mutter macht widersprüchliche Angaben
Den Informationen zufolge hatte der Mann die Frau tätlich angegriffen, das Kind geschnappt und sei verschwunden. Seither, so die Mutter, hatte sie keinerlei Kontakt mehr zu dem Tunesier oder dem gemeinsamen Kind. Das Amtsgericht Schwerin erließ infolgedessen einen Haftbefehl gegen den Mann; er war europaweit wegen Kindesentziehung zur Fahndung ausgeschrieben. Zudem bat die Polizei die Bevölkerung auch in Schwerin mit Fotos um Unterstützung bei der Suche.
Parallel liefen die Ermittlungen in der Sache natürlich auf Hochtouren. Gestern nun eine überraschende Wende in dem Fall: Die Polizei informierte, dass die Löschung der Öffentlichkeitsfahndung erfolgt. Der Verdacht der Kindesentziehung habe sich nicht bestätigt. Auf Nachfrage unserer Redaktion erklärte eine Sprecherin des Polizeipräsidiums Rostock, im Rahmen der Ermittlungen habe man verschiedene Zeugen und auch mehrfach die Geschädigte befragt. Dabei sei es zu widersprüchlichen bzw. nicht in sich stimmigen Aussagen gekommen, die das Bild nun in eine andere Richtung verschoben. Derart stark, dass der Verdacht einer Kindesentziehung nun nicht mehr im Raum steht. Die Ermittlungen wegen des ebenfalls von der Kindsmutter dargestellten körperlichen Angriffs laufen noch. Allerdings stehen auch diese Angaben nun durchaus auch in einem anderen Licht, wie es von Seiten der Polizei heißt. Das Ergebnis ist aber noch offen.