Schwerin: Verkehrsbehinderungen durch Bauarbeiten
Schon seit dem vergangenen Montag ist auch auf den Straßen der Stadt Schwerin wieder erkennbar mehr Verkehr unterwegs. Wie zu vermuten war, machen sich der Neustart einiger weniger Jahrgänge an
Schon seit dem vergangenen Montag ist auch auf den Straßen der Stadt Schwerin wieder erkennbar mehr Verkehr unterwegs. Wie zu vermuten war, machen sich der Neustart einiger weniger Jahrgänge an den Schulen, die Öffnung des Einzelhandels und auch das punktuelle Wiederanfahren in Unternehmen bemerkbar. Dieser Trend ist sicherlich auch weiter zu beobachten wenn nun schrittweise weitere „Normalisierungsstufen“ gelten sollen. Um so wichtiger ist es da zu wissen, wo in Schwerin in dieser Woche neue Baustellen den Verkehr behindern könnten.
Jungfernstieg – Vollsperrung
Den Jungfernstieg erwarten zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Bäckerstraße wichtige Pflasterarbeiten. Daher muss eine Vollsperrung erfolgen.
Dauer der Maßnahme: 4. bis vorauss. 29. Mai 2020
Brunnenstraße – Vollsperrung
Kranarbeiten sind ind er Brunnenstraße zwischen Seestraße und Eisenbahnstraße geplant. Dabei ist eine Vollsperrung unausweichlich. Die Umleitung ist ausgeschildert.
Dauer der Maßnahme: 4. Mai | 7 bis 17 Uhr
Alle Jahre wieder –
Pfaffenteich gesperrt /Radverkehr in Fußgängerzone eingeschränkt
Seit 30. April 2020 ist das Südufer des Pfaffenteichs in Schwerin wieder für den allgemeinen Durchgangsverkehr gesperrt. Die saisonale Sperrung gilt bis zum 30. September 2020. Dies gilt auch dann, wenn der Poller eventuell nicht in Betrieb sein sollte. Nun gilt es für uns alle zu hoffen, dass der eigentliche Hintergrund dieser Sperrung auch tatsächlich bald wieder Realität ist. Denn die Stadt hat vor einigen Jahren vor allem aufgrund der hohen touristischen Frequenz an dieser Stelle und mit Blick auf die Außengastronomie die Sperrung eingeführt. Derzeit ist von alldem leider aufgrund der geltenden Corona-Schutzmaßnahmen nicht viel zu sehen.
Im gleichen Zeitraum erfolgen die bewährten Einschränkungen für den Radverkehr in der Fußgängerzone der Innenstadt. Diese gelten für die Mecklenburgstraße, Helenenstraße, Schmiedestraße und Puschkinstraße.