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Schwerin: Vorschläge für Ehrenamts-Auszeichnungen erbeten

Die Landeshauptstadt Schwerin zeichnet alljährlich ehrenamtliche Schwerinerinnen und Schweriner aus. Auch in diesem Jahr sollen wieder besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die unentgeltlich Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls

  • Veröffentlicht September 1, 2021
Viele Menschen in Schwerin engagieren sich im Ehrenamt und sind dabei oft für andere da. | Foto: Symbolbild

Die Landeshauptstadt Schwerin zeichnet alljährlich ehrenamtliche Schwerinerinnen und Schweriner aus. Auch in diesem Jahr sollen wieder besonders engagierte Bürgerinnen und Bürger geehrt werden, die unentgeltlich Aufgaben im Interesse des Gemeinwohls erfüllen und sich ehrenamtlich in den unterschiedlichsten Bereichen der Stadt betätigen. 

 

Ehrenamtliche Tätigkeit ist oft ein stilles, aber wichtiges Engagement

Diese öffentliche Anerkennung soll mit dazu beitragen, dass sich noch mehr Schwerinerinnen und Schweriner für ein Ehrenamt interessieren. „Bürgerschaftliches Engagement stärkt den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das selbstbestimmte Handeln jedes einzelnen. Wir in Schwerin nutzen deshalb gerne den Tag des Ehrenamtes, um die Leistungen von Menschen, die oft im Hintergrund wirken, in den Vordergrund zu rücken. Gerade weil ehrenamtliche Tätigkeit zumeist ein stilles Engagement ist. Ein Engagement von dem unsere Öffentlichkeit oft wenig Notiz nimmt. Umso wichtiger ist es, diese stillen Helferinnen und Helfer für ihr ehrenamtliches Engagement öffentlich zu würdigen“, sagt Oberbürgermeister Rico Badenschier.

 

Stadt bittet um Vorschläge

Geplant ist der Festakt zum Tag des Ehrenamtes am Freitag, den 3. Dezember 2021 im Demmlersaal des altstädtischen Rathauses. Alle Schweriner Vereine und Verbände, andere juristische Personen sowie Einwohnerinnen und Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin werden gebeten, ihre Auszeichnungsvorschläge per E-Mail an skoenn@schwerin.de oder per Fax an (0385-) 545-1019 bis zum 30. September 2021 zu benennen. Das entsprechende Vorschlags-Formblatt findet sich auf den Seiten der Stadt Schwerin unter www.schwerin.de/ehrenamt. Verspätet eingereichte Vorschläge kann die Stadt leider nicht berücksichtigen.

Dabei sind folgende Auswahlkriterien zu beachten:

  • Der oder die zu Ehrende muss in der Regel Einwohnerin oder Einwohner der Landeshauptstadt Schwerin sein.
  • Die ehrenamtliche Tätigkeit muss unentgeltlich erfolgen.
  • Die oder der zu Ehrende sollte sein Ehrenamt mindestens schon drei Jahre lang ausgeübt haben.
  • Der Umfang der unentgeltlichen Arbeit sollte zwischen drei und acht Stunden pro Woche liegen.

Ausnahmsweise kann die Landeshauptstadt jemanden auch dann ehren, wenn er einzelne Kriterien nicht erfüllt, sich aber besonders selbstlos für seine Mitmenschen oder die Stadt Schwerin einsetzt.

 

 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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