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Schwerin: Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Der 26. September 2021 ist auch in Schwerin ein für die Demokratie wichtiger Tag. Denn dann finden gleichzeitig die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag sowie zum 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern

  • Veröffentlicht August 24, 2021
Auch in Schwerin öffnen 2021 die Wahllokale zur Bundestags- und Landtagswahl. | Foto: Symbolbild

Der 26. September 2021 ist auch in Schwerin ein für die Demokratie wichtiger Tag. Denn dann finden gleichzeitig die Wahlen zum 20. Deutschen Bundestag sowie zum 8. Landtag von Mecklenburg-Vorpommern statt.

 

Insgesamt 700 ehrenamtliche Wahlhelfer benötigt

Die Wahlbehörde der Landeshauptstadt ist für das Stadtgebiet mit der Vorbereitung und Durchführung der verbundenen Wahlen betraut und u. a. für die Berufung der Wahlvorstände zuständig. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, ist die ehrenamtliche Mitarbeit von etwa 700 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in den zu bildenden Wahlvorständen erforderlich. Eine wichtige Arbeit, die letztlich erst einen reibungslosen Ablauf der freien Wahlen ermöglicht. Die Wahlbehörde wird im Vorfeld wieder Schulungen anbieten, um alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestmöglich auf die bevorstehenden Aufgaben am Wahltag vorzubereiten. Aktuell benötit die Stadt Schwerin noch etwa 50 weitere Wahlhelferinnen und Wahlhelfer. 

 

Bereitschaftserklärung an die Stadt

.Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich jederzeit bei der Wahlbehörde für die Übernahme eines Wahlehrenamtes bereiterklären:

Landeshauptstadt Schwerin | Wahlbehörde | An Packhof 2-6 |19053 Schwerin

E-Mail:   wahlhelfer@schwerin.de | Fax: (0385-) 545-1749

Die Ansprechpartnerinnen in der Wahlbehörde sind Sophie Hentschel (Tel.: 545-1747) und Janine Jagusch (Tel. 545-1746).

 

Wichtige Aufgaben

Zu den Aufgaben eines Wahlvorstandes zählen dabei u. a. die Überwachung der Wahlhandlung im Allgemeinen, die Wahrung der Geheimhaltung der Wahl, die Aufrechterhaltung der Ordnung und Ruhe im Wahlraum, die Beschlussfassung über die Zulassung oder Zurückweisung von wahlberechtigten Personen, die Entscheidung über die Gültigkeit von Stimmen sowie die Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnisse am Wahlabend. Unter www.schwerin.de/wahlhelferinnen-und-wahlhelfer sind weitere Informationen zu den Tätigkeiten des Wahlehrenamtes, sowie eine digital ausfüllbare Bereitschaftserklärung enthalten. 

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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