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Schwerin: War Axt-Angreifer schuldunfähig?

Es war der 23. Juni dieses Jahres, als eine Gewalttat viele Menschen in Schwerin in Schrecken versetzte. Ein 23-jähriger Mann war damals in der Kleingartenanlage „Gosewinkler Weg“ mit einer Axt

  • Veröffentlicht September 14, 2020
Die Polizei Schwerin nahm den Tatverdächtigen kurz nach der Tat fest. | Foto: Symbolbild

Es war der 23. Juni dieses Jahres, als eine Gewalttat viele Menschen in Schwerin in Schrecken versetzte. Ein 23-jähriger Mann war damals in der Kleingartenanlage „Gosewinkler Weg“ mit einer Axt auf eine 71-jährige Frau losgegangen. Die Geschädigte erlitt so schwere Verletzungen dass sie ins Krankenhaus kam. Allerdings bestand keine Lebensgefahr. Der Polizei Schwerin gelang schon kurz nach der Tat die Festnahme des mutmaßlichen  Täters. Schon da sprach man von einer möglichen geistigen Verwirrung.

Inzwischen sind die Ermittlungen abgeschlossen und die Staatsanwaltschaft Schwerin hat auf dieser Grundlage ihre Vorwürfe gegenüber dem 23-jährigen zusammengestellt. Sie geht dabei von einer Tat mit Tötungsabsicht aus, da der vermeintliche Täter der Geschädigten mit der Axt mehrfach auf den Kopf geschlagen hatte. Allerdings scheint sich die schon anfängliche Annahme einer geistigen Verwirrung auch in einem vorliegenden Gutachten zu bestätigen. Denn der junge Mann gibt weiterhin an, dass ihm eine innere Stimme die Tat befohlen habe. Die Staatsanwaltschaft, die die Tat als versuchten Totschlag in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung wertet, geht daher davon aus, dass er zur Tatzeit schuldunfähig war. Sie strebt daher eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

Desweiteren weist die Staatsanwaltschaft in der Sache ausdrücklich auf die Unschuldsvermutung hin.

 

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Redaktion

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