Schwerin: Webinar der IHK zu Überbrückungshilfe III
Am 10. Februar 2021 startete endlich die von vielen Unternehmerinnen und Unternehmern sehnsüchtig erwartete Überbrückungshilfe III. Ihr Förderzeitraum umfasst dabei die Monate November 2020 bis Juni 2021. Damit ist es
Am 10. Februar 2021 startete endlich die von vielen Unternehmerinnen und Unternehmern sehnsüchtig erwartete Überbrückungshilfe III. Ihr Förderzeitraum umfasst dabei die Monate November 2020 bis Juni 2021. Damit ist es seit nun gut 14 Tagen möglich, die Anträge für die entsprechenden Hilfen des Bundes zu stellen.
Jetzt Überbrückungshilfe III beantragen – Aber auf Details achten
Antragsberechtigt sind, so die IHK zu Schwerin, Unternehmen, die je Antragsmonat einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Vergleich zum Referenzmonat im Jahr 2019 erlitten. Sie können eine Förderung über einen prüfenden Dritten (z. B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) beantragen. Soloselbstständige dürfen den Antrag allein stellen. Die Zugangskriterien sind dabei relativ schnell zu prüfen. Aber insbesondere die Details, welche Fixkosten in welcher Höhe die Bemessungsgrundlage der Zuschüsse darstellen, erfordern eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Unternehmen und deren Steuerberatern.
Webinar der IHKs in MV am 3. März von 16 bis 17:30 Uhr
Um in diesem Dschungel nicht versehentlich einen Fehler zu machen, organisieren die drei Industrie- und Handelskammern in MV ein Webinar, Dieses klärt unter anderem darüber auf, welche Maßnahmen förderfähig sind, welche Sonderregelungen gelten und was bei der Beantragung zu berücksichtigen ist. Das Webinar findet am 3. März, 2021, von 16:00 bis 17:30 Uhr statt.
Als Gesprächspartner stehen Nis-Peter Beck, Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit, und Claudia Jaensch, Steuerberatungsgesellschaft ETL-SCS AG, zur Verfügung. Die Anmeldung erfolgt online.