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Schwerin: Weitere Details zu den Lockerungen in MV

Am Mittwoch hatten sich Bund und Länder auf bundesweit ähnliche Lockerungen der Maßnahmen zur Verlangsamung der Corona-Virus-Ausbreitung geeinigt. Noch am Abend trat auch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Berlin vor die

  • Veröffentlicht April 17, 2020
Ab morgen beginnen erste Lockerungen der Corona-Maßnahmen auch in Schwerin. | Foto: Symbolbild

Am Mittwoch hatten sich Bund und Länder auf bundesweit ähnliche Lockerungen der Maßnahmen zur Verlangsamung der Corona-Virus-Ausbreitung geeinigt. Noch am Abend trat auch Ministerpräsidentin Manuela Schwesig in Berlin vor die Presse und berichtete über erste Planungen für Mecklenburg-Vorpommern. Wir berichteten darüber. Gestern nun beschloss dann das Kabinett einen detaillierten „MV-Plan“. Er dient als Fahrplan der Lockerungen in MV in den kommenden Tagen und Wochen. Dabei kam es auch zu einigen kleineren Überraschungen.

Weitere Öffnungen bereits ab kommenden Montag erlaubt

 

Ergänzend zu den schon bekannt gewordenen Lockerungen, auf die wir nachfolgend nochmals näher eingehen, beschloss das Kabinett in Schwerin gestern ab dem kommenden Montag die Öffnung der Außenbereiche von Zoos, Tierparks, Vogelparks und Sportplätzen. Dabei aber gelten selbstverständlich die Regelungen der Kontaktsperre und des Mindestabstands. Für Sportplätze heißt dies, dass maximal zu zweit oder in der Kernfamilie etwas Sport möglich ist. Ein typisches Beispiel hierbei ist Tennis. Nicht öffnen dürfen sämtliche Indoor-Angebote im Sport- und Fitnessbereich. Auch können ab Montag die Bibliotheken wieder öffnen.

 

Öffnung des Einzelhandels

 


Bau- und Gartenmärkte öffnen morgen

 

Klar war bereits, dass bereits morgen (Samstag, 18. April) die Bau- und Gartenmärkte im Land und damit auch in Schwerin wieder öffnen dürfen. Dabei gilt aber selbstverständlich die Kontaktsperre und das Abstandsgebot sowie eine Kundenbegrenzung. Diese Märkte dienen dabei dem einkauf und sind nicht soziale Treffpunkte für spezielle Bevölkerungsgruppen. Entsprechende Entwicklungen hatten zuletzt die Schließung dieser Märkte zur Folge.

Einzelhandel startet mit konkreten Auflagen ab Montag

 

Am Montag (20. April 2020) öffnet dann auch der Einzelhandel in MV wieder. Das Land geht hierbei einen etwas umfangreicheren Weg als andere Bundesländer. Wie überall dürfen sämtliche Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche öffnen. Auch hier gelten Abstandsregelungen, Hygienevoraussetzungen, Mindestabstand sowie maximale Kundenanzahlen (max. 1 Kunde je 10 qm Verkaufsfläche). Zusätzlich öffnen dürfen alle Geschäfte über 800 qm Verkaufsfläche. Sie aber müssen die Fläche auf die Grenze von 800 qm begrenzen. Einkaufscenter wie die „Marienplatzgalerie “ oder das „Sieben-Seen-Center“ in Schwerin dürfen grundsätzlich öffnen. Hier zählt die Maximalfläche jeweils je Shop. Nicht gestattet sind aber Verkaufsstände oder Sitzmöglichkeiten innerhalb der Malls.

Geltende Regeln in Supermärkten und Discountern bestehen weiter

 

Die derzeit geltenden Auflagen für Lebensmittelhandel (Korbpflicht, Kundenbegrenzung, Mindestabstand, möglichst nur Einzelpersonen etc.) gelten dabei auch weiter. Weitere Details und Präzisierungen für den Einzelhandel folgen im Rahmen einer Verordnung der Landesregierung am heutigen Freitag.

 

Öffnung der Schulen und Hochschulen

 

Für alle Schulen ist ein Hygieneplan entstanden, der sich aktuell mit den Kreisen und Kommunen in Abstimmung befindet. Dabei sind auch Regelungen zu Risikogruppen und Einhaltung der Abstandsregeln berücksichtigt. Grundsätzlich gilt: Auf Antrag sind eine Befreiung von der Schulpflicht und Einzelwege für Prüfungen möglich, wenn Schüler selbst oder direkte Angehörige Risikogruppe sind.


Start für Prüfungsjahrgänge am 27. April

 

Bereits ab Montag, 27. April 2020, startet der Schulbetrieb in MV und damit auch in Schwerin wieder. Beginnen sollen dabei die prüfungsbetroffenen Klassenstufen. Damit geht es am 27. April mit den Klassenstufen die die Prüfungen zur Mittleren Reife, Prüfungen an Berufsschulen oder zum Abitur ablegen. Das heißt die Klassenstufe 10 geht nur an Regional- und Gesamtschulen sowie für ausgewählte Schüler an Gymnasien wieder zur Schule. An den Gymnasien zudem die Klassenstufen 12. Im Gegensatz zur Aussage der Ministerpräsidentin am Mittwochabend ist ausdrücklich die Klassenstufe 11 offenbar nicht mehr betroffen.

Start für Prüfungsjahrgänge 2021 am 4. Mai

 

Ab dem 4. Mai starten dann die Klassenstufen, die 2021 Prüfungen ablegen (Klassenstufe 9 an Regional- und Gesamtschulen, 11. Klassen an Gymnasien). Von Berufsschulen ist hier bislang nicht die Rede. Zudem starten die 4. Klassen an den Grundschulen. Während für die Älteren Präsenz- und digitale Unterrichte stattfinden, erwartet die Kinder der 4. Klassen ein besonderes Programm. Dies soll dann in der Folge auch für andere Jahrgänge gelten. Klassenteilungen, Flexibilität und viele weitere Neuerungen werden das Schulbild vorerst prägen.

Notbetreuung an Grundschulen wird ausgebaut

 

Auch die Notbetreuung an den Grundschulen steht vor einer Erweiterung. Ähnlich wie in Kitas ist dabei ab 27. April eine Erweiterung der Berufsgruppen vorgesehen. Auch Sollen nicht mehr beide Elternteile in entsprechenden Gruppen tätig sein müssen. ein Elternteil reicht dann voraussichtlich aus.

Hochschulen starten (wieder) ab 20. April

 

Universitäten starten am 20. April mit dem Lehrbetrieb – vorerst digital. Die Fachhochschulen setzen dann den Lehrbetrieb fort. Prüfungen dieses und des letzten Semesters werden abgenommen. Auch Praxisveranstaltungen werden unter konkreten Schutzbestimmungen stattfinden.

 

Weitere Regelungen 

 

Die aktuell geltenden Reiseregelungen bleiben bestehen. Aber es könnte ab dem 27. April eine Erleichterung für Dauercamper und Menschen mit Zweitwohnsitz in MV geben. Bis dahin aber ist das Land für alle Nicht-MV-Bürger gesperrt (außer dienstliche Gründe).

Auch in Kitas erfolgt ab 27. April eine Erweiterung der Notbetreuung wie an Grundschulen Beispielsweise fallen nun auch ambulante Pflegedienste und Lehrer in den berechtigten Bereich. Zudem müssen nicht mehr beide Elternteile einer der benannten Berufsgruppen angehören. Das Sozialministerium will dazu heute mehr Details bekanntgeben.

Für Krankenhäuser und Altenpflegeheime gelten die Besuchsverbote weiter.

Spielplätze bleiben geschlossen.

Die Spielzeit aller Theater im Land endet ab sofort.

Versammlungen – speziell im Sinne von Demonstrationen – bis 50 Teilnehmer sind unter freiem Himmel wieder möglich. Auch hier sind die Abstandsregeln zwingend einzuhalten. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird dringend empfohlen. Das Verbot von Veranstaltungen im öffentlichen Raum und privaten Feiern bleibt bestehen.

Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 verboten.

Friseure öffnen unter sehr strengen Vorschriften zur Hygiene sowie mit Maskenpflicht für das Personal (Stand Mittwoch sind medizinische Schutzmaske vorgeschrieben) am 4. Mai. Kunden müssen im Vorfeld Termine vereinbaren. 

 

 

 

 

Written By
Stephan Haring

Stephan Haring ist freier Mitarbeiter unserer digitalen Tageszeitung. Er hat ein Bachelor-Studium der Kommunikationswissenschaften an der Universität Erfurt mit den Nebenfächern Sozialwissenschaften & Politik absolviert. Im Nachhinein arbeitete er in leitenden Funktionen der Presse- & Öffentlichkeitsarbeit, im Leitungsbereich eines Unternehmens sowie als Rektor einer privat geführten Hochschule. Zudem entwickelte, organisierte und realisierte er mit der durch ihn entwickelten LOOK ein Fashionevent in Schwerin. Heute arbeitet er freiberuflich als Texter, Pressesprecher und Textkorrektor sowie als Berater in verschiedenen Projekten. In einem Schweriner Ortsbeirat ist er zudem ehrenamtlich als Vorsitzender kommunalpolitisch aktiv.

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