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Schwerin: Wird der Klimanotstand ausgerufen?

Stand Novem­ber 2019 hat­ten laut Bun­desumweltamt deutsch­landweit 64 Kom­munen den soge­nan­nten „Kli­man­ot­stand” aus­gerufen (Quelle: DIE ZEIT). Seit her ist eventuell noch die eine oder andere hinzu gekom­men. Sehr unter­schiedliche Kon­se­quen­zen

  • Veröffentlicht Januar 17, 2020
Die Stadtvertre­tung Schw­erin ist wieder gefragt. | Foto: Dario Rochow

Stand Novem­ber 2019 hat­ten laut Bun­desumweltamt deutsch­landweit 64 Kom­munen den soge­nan­nten „Kli­man­ot­stand” aus­gerufen (Quelle: DIE ZEIT). Seit her ist eventuell noch die eine oder andere hinzu gekom­men. Sehr unter­schiedliche Kon­se­quen­zen sind in den einzel­nen Gebi­et­skör­per­schaften mit dieser Entschei­dung ver­bun­den. Die einen erlegen sich sehr strik­te Selb­stverpflich­tun­gen und klare Hand­lungsvor­gaben und Entwick­lungszeile auf. Andere sehen lediglich eine Prü­fung bei Entschei­dun­gen the­ma­tisch speziell vorgegeben­er Bere­iche auf Kli­maauswirkun­gen vor.

SPD-Fraktion hatte Antrag zu Klimanotstand eingebracht

Auf Antrag der SPD-Frak­tion in der Stadtvertre­tung soll auch Schw­erin diesen Schritt gehen. Bere­its im Spät­som­mer des ver­gan­genen Jahres bracht­en die Sozialdemokrat­en den entsprechen­den Antrag ein. Dieser wurde dann in ver­schiede­nen Gremien – nicht aber in den Orts­beiräten – berat­en und disku­tiert. Her­aus­gekom­men sind dabei zwei Anträge, jew­eils von mehreren Frak­tio­nen getra­gen. Sie sollen den Ursprungsantrag erset­zen.

Weitaus ambitionierterer Antrag sieht weiter Ausrufung des Klimanotstands vor

Dabei zeich­net der Antrag der Frak­tio­nen Bünd­nis 90/Die Grü­nen, Die Partei.Die Linke, SPD sowie der frak­tion­slosen Abge­ord­neten Jana Wolff (ASK) das sicher­lich weitre­ichen­dere Szenario. Weit­er­hin ist dort von der Aus­ru­fung des „Kli­man­ot­standes” die Rede. Dieser Schritt wird als „deut­lich­es Zeichen, dass die bish­erige städtis­che Klimapoli­tik weit­er­en­twick­elt wer­den muss” beze­ich­net. Es sind per­son­elle wie organ­isatorische Bedin­gun­gen zur beschlosse­nen CO2-Reduk­tion zu schaf­fen und Schw­erin bis 2035 kli­ma­neu­tral auszuricht­en. Fern­er sollen die beschlossene Umset­zung des Inte­gri­erten Kli­maschutzkonzepts Schw­erin forciert sowie wer­den. Stadtvertre­tung und Öffentlichkeit wären „über die Fortschritte und Schwierigkeit­en bei der Umset­zung des Inte­gri­erten Kli­maschutzkonzepts der Lan­deshaupt­stadt zu informieren und entsprechende Kon­se­quen­zen daraus zu ziehen.”

2035 soll Schw­erin kom­plett durch erneuer­bare Energien ver­sorgt wer­den. | Sym­bol­bild

Zudem gelt es, Bürg­er­beteili­gungsmod­elle unter Ein­beziehung von Kindern und Jugendlichen zu instal­lieren. Zudem bezieht dieser Antrag auch die städtis­chen Beteili­gun­gen – also die zahlre­ichen Unternehmen der Stadt – mit ein. Auch von ihnen wird ein stärk­eres Kli­maschutzen­gage­ment gefordert. Auch sie sollen jährlich darüber bericht­en. Die Ver­wal­tung müsste nach diesem Antrag zudem in Beschlussvor­la­gen Auswirkun­gen auf die Klima­bi­lanz Schw­erins benen­nen und Entschei­dun­gen bevorzu­gen, die zugun­sten von Klima‑, Umwelt- und Arten­schutz aus­fall­en. Abschließend ist bis Ende 2020 ein Energiekonzept für Schw­erin zu erar­beit­en. Dieses soll eine 100-prozentige Ver­sorgung der Energiev­er­sorgung Schw­erins durch erneuer­bare Energien im Jahr 2035 als Ziel­stel­lung haben.

Offener gehaltener Antrag auch mit weiter mutigen Zielvorgaben

Ver­mut­lich etwas mehr gestal­ter­ischen Spiel­raum lässt der Antrag von CDU/FDP und Unab­hängi­gen Bürg­ern (UB) zu. Zumin­d­est sieht dieser zwar auch die Darstel­lung der Klima­bi­lanz-Auswirkun­gen von Beschlussvor­la­gen seit­ens der Ver­wal­tung vor. Es wird aber keine zwangsweise Pri­or­isierung von Klima‑, Umwelt- und Arten­schutz fest­geschrieben. Damit wählen diese Frak­tio­nen den etwas offeneren Weg, wie ihn eben auch zahlre­iche Kom­munen in Deutsch­land bere­its erfol­gre­ich gehen. Darüber hin­aus fordert auch dieser Antrag die beschlossene Umset­zung des Kli­maschutzkonzeptes Schw­erins, sowie die jährliche Infor­ma­tion von Stadtvertre­tung und Öffentlichkeit in Bezug auf Schwierigkeit­en und Fortschritte der Umset­zung.

Auch CDU/FDP und UB fordern zudem die Ein­beziehung und jährliche Berichter­stat­tung der städtis­chen Unternehmen und Beteili­gun­gen. In Bezug auf die beschlossene Reduk­tion von CO2 bis zum Jahr 2025 sowie der CO2-Neu­tral­ität bis 2035 wird der Ober­bürg­er­meis­ter mit der Prü­fung beauf­tragt, ob und wie dies umge­set­zt wer­den kann. Auch dieser Antrag fordert ein Energiekonzept bis Ende 2020, dass bis 2035 eine 100-prozentige Ver­sorgung der Lan­deshaupt­stadt durch erneuer­bare Energien real­isieren soll.

Immer wieder wer­den die bei­den Starkre­genereignisse 2019 als Argu­ment herange­zo­gen | Foto: schw­erin-lokal

Hintergrund „Klimanotstand”

Als erste Kom­mune in Deutsch­land hat­te sich Kon­stanz im Mai 2019 zur Aus­ru­fung des „Kli­man­ot­stands” entsch­ieden. Dort, wie auch in nahezu allen anderen Kom­munen, die ähn­liche Beschlüsse fassten, sind unter­schiedlich weitre­ichende Zielvor­gaben und Ein­griffe in bis­lang weit offene Hand­lungsspiel­räume ver­bun­den. Alle gemein­sam eint das Ziel, die gesellschaftlichen Kräfte zu bün­deln, um sofort und entschlossen im Sinne des Kli­maschutzes zu agieren.

Grund­sät­zlich entstammt das deutsche Wort „Kli­man­ot­stand” dem englis­chen Begriff „Cli­mate Emer­gency”. In sein­er Herkun­ft­sre­gion Aus­tralien stellte dies allerd­ings nicht die Begriff­sprob­lematik dar, wie es nun in Deutsch­land der Fall ist. Denn hier ist der Begriff des „Not­stands” dur­chaus bere­its auch rechtlich belegt. Wird ein solch­er im herkömm­lich gel­tenden Rah­men auf dem vorge­se­henen Weg fest­gestellt, kön­nen Bürg­er­rechte außer Kraft geset­zt wer­den. Dies ist im Fall der Aus­ru­fung des „Kli­man­ot­stands” nicht der Fall. Dieser Schritt hat eben keine rechtlichen Kon­se­quen­zen. Darauf ver­weist auch der Deutsche Städte – und Gemein­de­bund aus­drück­lich. Es ist genau genom­men ein sym­bol­is­ch­er Akt.

 

  • Stephan Haring

    Stephan Har­ing ist freier Mitar­beit­er unser­er dig­i­tal­en Tageszeitung. Er hat ein Bach­e­lor-Studi­um der Kom­mu­nika­tion­swis­senschaften an der Uni­ver­sität Erfurt mit den Neben­fäch­ern Sozial­wis­senschaften & Poli­tik absolviert. Im Nach­hinein arbeit­ete er in lei­t­en­den Funk­tio­nen der Presse- & Öffentlichkeit­sar­beit, im Leitungs­bere­ich eines Unternehmens sowie als Rek­tor ein­er pri­vat geführten Hochschule. Zudem entwick­elte, organ­isierte und real­isierte er mit der durch ihn entwick­el­ten LOOK ein Fash­ion­event in Schw­erin. Heute arbeit­et er freiberu­flich als Tex­ter, Press­esprech­er und Tex­tko­r­rek­tor sowie als Berater in ver­schiede­nen Pro­jek­ten. In einem Schw­er­iner Orts­beirat ist er zudem ehre­namtlich als Vor­sitzen­der kom­mu­nalpoli­tisch aktiv.

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