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Schwerin: Stadt erbt privaten Nachlass

Bereits am 1. Dezember 2007 verstarb Ursula Annaliese Gertrud Netzel. Nun teilte das Nachlassgericht Güstrow mit, dass sie ihr Vermögen der Landeshauptstadt Schwerin vererbt hat. In ihrem Testament vom 5.

  • Veröffentlicht August 18, 2019
Die Stadt Schwerin erbt einen privaten Nachlass. (Symbolbild)

Bereits am 1. Dezember 2007 verstarb Ursula Annaliese Gertrud Netzel. Nun teilte das Nachlassgericht Güstrow mit, dass sie ihr Vermögen der Landeshauptstadt Schwerin vererbt hat.

In ihrem Testament vom 5. August 1988 hatte die Verstorbene verfügt, dass der damalige Rat der Stadt ihr Vermögen erben solle. Rechtsnachfolgerin ist inzwischen die Landeshauptstadt Schwerin. Im Testament ist aber auch eine Zweckbindung festgelegt, die Stadt kann also nicht frei verfügen. Ursula Netzel wünschte sich, dass die Mittel zur Ausgestaltung des Feierabendheimes in der Pilaer Straße 2 verwendet werden.

SOZIUS erhält die Erbschaft

Dieses Heim existiert aber heute in dieser Form nicht mehr. Daher „haben wir uns gemeinsam mit dem Fachdienst Soziales dafür entschieden, den Gesamtbetrag i. H. v. 4.335,76 Euro inklusive Zinsen der Sozius Pflege-und Betreuungsdienste Schwerin gGmbH zur Unterstützung in der Altenhilfe zukommen zu lassen, die das Feierabendheim übernommen haben“, erläutert Hartmut Wollenteit, Fachdienstleiter der städtischen Hauptverwaltung. „Damit haben wir Ursula Netzel ihren letzten Wunsch erfüllen können.“

Frank-Holger Blümel, Geschäftsführer der SOZIUS Pflege- und Betreuungsdienste Schwerin, hat auch bereits eine Idee, wie das Geld genutzt werden soll. Er hat ein Projekt im Blick, das die Bewohnerinnen und Bewohner motiviert, mehr vor die Tür zu gehen, und für das das Unternehmen einen Eigenanteil einbringen muss.

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Redaktion

der digitalen Tageszeitung Schwerin-Lokal. Kontakt: redaktion@schwerin-lokal.de

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