Zoff um die Reiterfigur:
Darf die AfD das Schweriner Wappensymbol nutzen?
Die Stadt Schwerin prüft eine Unterlassungsverfügung gegen die AfD: Die Partei nutzt die Reiterfigur aus dem Stadtwappen ohne Genehmigung – nun steht ein möglicher Verstoß gegen das Neutralitätsgebot im Raum.

In Schwerin gibt es eine Auseinandersetzung über die Verwendung der Reiterfigur aus dem Stadtwappen durch den AfD-Kreisverband. Die Stadtverwaltung sieht darin eine nicht genehmigte Nutzung eines kommunalen Hoheitszeichens und bereitet eine Unterlassungsverfügung vor. Das geht aus der Antwort von Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) auf eine Anfrage des Stadtvertreters Stephan Martini (ASK) hervor.
Laut Stadtverwaltung hat die AfD keinen Antrag auf Verwendung des Stadtwappens oder einzelner Bestandteile gestellt. Dennoch werde die Reiterfigur – ein zentrales Element des Wappens – auf Bannern, Flyern, im „Niclotboten“ sowie auf der Website und in sozialen Medien der Partei eingesetzt. Dies bestätigte die Verwaltung in ihrer schriftlichen Antwort.
Stadt verweist auf Neutralitätsgebot
Die Stadt beruft sich auf ihre Wappenrichtlinie sowie das kommunale Neutralitätsgebot. Danach dürfen politische Parteien das Stadtwappen grundsätzlich nicht nutzen, um nicht den Eindruck amtlicher Unterstützung zu erwecken. Zudem weist die Verwaltung darauf hin, dass die von der AfD gewählte Darstellungsform nicht in allen Fällen heraldisch korrekt sei.
Die AfD-Kreisvorsitzende Petra Federau hat eine andere Sicht auf die Dinge. „Wir verwenden das Wappen gar nicht“, sagt sie auf Anfrage der „Ostsee-Zeitung”. Das Parteilogo zeige nur die goldene Reiterfigur, jedoch nicht das ganze Wappen. So fehle beispielsweise der schwarze Rahmen. „Wir haben dieses Logo seit mehreren Jahren“, sagt Federau. Bisher habe sich die Stadt nie darüber beschwert. Die Politikerin verweist auf „Vereine und Unternehmen“, die ebenfalls mit der Wappenfigur werben würden.
Vereine und Verbände verwenden Wappen ebenfalls
Tatsächlich taucht die Reiterfigur auch in Logos anderer Einrichtungen auf, etwa bei der Industrie- und Handelskammer oder einem Schweriner Radsportverein. Nach Angaben der Stadt sei ein Unternehmen in der Vergangenheit bereits aufgefordert worden, die Figur nicht weiter zu verwenden. Auch bei anderen Akteuren werde geprüft, ob eine Genehmigung vorliegt.
Die aktuelle Prüfung geht auf eine Anfrage von Stadtvertreter Martini zurück, die dieser öffentlich gemacht hatte. Darin erkundigte er sich unter anderem nach Umfang, Genehmigungslage und korrekter Darstellung der Reiterfigur durch die AfD. Die Stadtverwaltung beantwortete diese Fragen am Dienstag schriftlich.
Die Stadt arbeitet nun an einer Unterlassungsverfügung gegen den AfD-Kreisverband. Ob und wie die AfD darauf reagieren wird, ist bislang nicht bekannt.



