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Standesamt zieht Bilanz:
Selbstbestimmungsgesetz in Schwerin – 81 Änderungen beurkundet

Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes gingen beim Schweriner Standesamt 102 Anmeldungen ein. 81 Änderungen wurden bislang wirksam – zuletzt ging die Zahl deutlich zurück.

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  • Veröffentlicht August 18, 2026
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Das Standesamt Schw­erin hat seit Inkraft­treten des Selb­st­bes­tim­mungs­ge­set­zes 81 Änderun­gen des Geschlecht­sein­trags beurkun­det. Foto: Ste­fan Rochow

 


In Kürze:

  • Seit Novem­ber 2024 wur­den in Schw­erin 81 Änderun­gen des Geschlecht­sein­trags nach dem Selb­st­bes­tim­mungs­ge­setz wirk­sam.
  • 37 Änderun­gen erfol­gten von weib­lich zu männlich, 25 von männlich zu weib­lich; weit­ere 19 betrafen „divers“ oder die Stre­ichung des Ein­trags.
  • Im ersten Hal­b­jahr 2026 wur­den elf Erk­lärun­gen beurkun­det, gegenüber 25 im gle­ichen Zeitraum 2025.

 

Seit Inkraft­treten des Selb­st­bes­tim­mungs­ge­set­zes sind in Schw­erin 81 Änderun­gen des Geschlecht­sein­trags beurkun­det wor­den. Ins­ge­samt gin­gen seit dem 1. Novem­ber 2024 beim Standesamt der Lan­deshaupt­stadt 102 Anmel­dun­gen ein, wie die Stadt am Mon­tag mit­teilte.

Beson­ders groß war die Nach­frage unmit­tel­bar nach Ein­führung der neuen Regelung. Allein in den bei­den Monat­en Novem­ber und Dezem­ber 2024 wur­den in Schw­erin 24 Erk­lärun­gen beurkun­det. Danach nahm die Zahl der Änderun­gen nach Angaben der Stadt ab.

„Die Zahlen sprechen für sich: Wer eine Änderung bere­its länger erwogen hat, nutzte die neue Möglichkeit häu­fig zeit­nah. Seit­dem gehen die Anträge kon­tinuier­lich zurück“, sagt Franziska Volpert, lei­t­ende Standes­beamtin der Lan­deshaupt­stadt.

Das Selb­st­bes­tim­mungs­ge­setz hat das frühere Trans­sex­uel­lenge­setz abgelöst. Es ermöglicht die Änderung des Geschlecht­sein­trags und der Vor­na­men durch eine per­sön­liche Erk­lärung beim Standesamt. Zwis­chen Anmel­dung und Erk­lärung gilt grund­sät­zlich eine drei­monatige Frist.

Weniger Änderungen im Jahr 2026

Der Rück­gang zeigt sich vor allem im Ver­gle­ich der ver­gan­genen bei­den Jahre. Im ersten Hal­b­jahr 2025 wur­den in Schw­erin 25 Erk­lärun­gen beurkun­det. Von Jan­u­ar bis Juni 2026 waren es noch elf. Damit sank die Zahl gegenüber dem Vor­jahreszeitraum um mehr als die Hälfte.

Von den bis­lang ins­ge­samt 81 wirk­sam gewor­de­nen Änderun­gen ent­fie­len 37 auf einen Wech­sel des Geschlecht­sein­trags von weib­lich zu männlich. In 25 Fällen wurde der Ein­trag von männlich zu weib­lich geän­dert.

Die übri­gen 19 Fälle betrafen nach Angaben der Stadt entwed­er den Geschlecht­sein­trag „divers“ oder die Stre­ichung des Geschlecht­sein­trags. Wie sich diese Fälle auf bei­de Möglichkeit­en verteilen, teilte die Stadt nicht mit.

Zehn Minderjährige nutzten Selbstbestimmungsgesetz

Auch Min­der­jährige haben die neue Regelung in Schw­erin genutzt. Nach Angaben der Lan­deshaupt­stadt wur­den bis­lang in zehn Fällen entsprechende Erk­lärun­gen für Kinder oder Jugendliche abgegeben.

Für Min­der­jährige gel­ten zusät­zliche Vor­gaben. Jugendliche ab 14 Jahren geben die Erk­lärung selb­st ab, benöti­gen grund­sät­zlich jedoch die Zus­tim­mung ihrer geset­zlichen Vertreter. Bei Kindern unter 14 Jahren geben die geset­zlichen Vertreter die Erk­lärung für das Kind ab.

Die Schw­er­iner Zahlen zeigen damit vor allem einen starken Andrang kurz nach Inkraft­treten des Geset­zes und anschließend eine deut­lich gerin­gere Nach­frage. Ob sich die Zahl dauer­haft auf dem derzeit­i­gen Niveau bewegt, lässt sich nach weniger als zwei Jahren seit Ein­führung des Geset­zes noch nicht beurteilen.