Standesamt zieht Bilanz:
Selbstbestimmungsgesetz in Schwerin – 81 Änderungen beurkundet
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes gingen beim Schweriner Standesamt 102 Anmeldungen ein. 81 Änderungen wurden bislang wirksam – zuletzt ging die Zahl deutlich zurück.

In Kürze:
- Seit November 2024 wurden in Schwerin 81 Änderungen des Geschlechtseintrags nach dem Selbstbestimmungsgesetz wirksam.
- 37 Änderungen erfolgten von weiblich zu männlich, 25 von männlich zu weiblich; weitere 19 betrafen „divers“ oder die Streichung des Eintrags.
- Im ersten Halbjahr 2026 wurden elf Erklärungen beurkundet, gegenüber 25 im gleichen Zeitraum 2025.
Seit Inkrafttreten des Selbstbestimmungsgesetzes sind in Schwerin 81 Änderungen des Geschlechtseintrags beurkundet worden. Insgesamt gingen seit dem 1. November 2024 beim Standesamt der Landeshauptstadt 102 Anmeldungen ein, wie die Stadt am Montag mitteilte.
Besonders groß war die Nachfrage unmittelbar nach Einführung der neuen Regelung. Allein in den beiden Monaten November und Dezember 2024 wurden in Schwerin 24 Erklärungen beurkundet. Danach nahm die Zahl der Änderungen nach Angaben der Stadt ab.
„Die Zahlen sprechen für sich: Wer eine Änderung bereits länger erwogen hat, nutzte die neue Möglichkeit häufig zeitnah. Seitdem gehen die Anträge kontinuierlich zurück“, sagt Franziska Volpert, leitende Standesbeamtin der Landeshauptstadt.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat das frühere Transsexuellengesetz abgelöst. Es ermöglicht die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen durch eine persönliche Erklärung beim Standesamt. Zwischen Anmeldung und Erklärung gilt grundsätzlich eine dreimonatige Frist.
Weniger Änderungen im Jahr 2026
Der Rückgang zeigt sich vor allem im Vergleich der vergangenen beiden Jahre. Im ersten Halbjahr 2025 wurden in Schwerin 25 Erklärungen beurkundet. Von Januar bis Juni 2026 waren es noch elf. Damit sank die Zahl gegenüber dem Vorjahreszeitraum um mehr als die Hälfte.
Von den bislang insgesamt 81 wirksam gewordenen Änderungen entfielen 37 auf einen Wechsel des Geschlechtseintrags von weiblich zu männlich. In 25 Fällen wurde der Eintrag von männlich zu weiblich geändert.
Die übrigen 19 Fälle betrafen nach Angaben der Stadt entweder den Geschlechtseintrag „divers“ oder die Streichung des Geschlechtseintrags. Wie sich diese Fälle auf beide Möglichkeiten verteilen, teilte die Stadt nicht mit.
Zehn Minderjährige nutzten Selbstbestimmungsgesetz
Auch Minderjährige haben die neue Regelung in Schwerin genutzt. Nach Angaben der Landeshauptstadt wurden bislang in zehn Fällen entsprechende Erklärungen für Kinder oder Jugendliche abgegeben.
Für Minderjährige gelten zusätzliche Vorgaben. Jugendliche ab 14 Jahren geben die Erklärung selbst ab, benötigen grundsätzlich jedoch die Zustimmung ihrer gesetzlichen Vertreter. Bei Kindern unter 14 Jahren geben die gesetzlichen Vertreter die Erklärung für das Kind ab.
Die Schweriner Zahlen zeigen damit vor allem einen starken Andrang kurz nach Inkrafttreten des Gesetzes und anschließend eine deutlich geringere Nachfrage. Ob sich die Zahl dauerhaft auf dem derzeitigen Niveau bewegt, lässt sich nach weniger als zwei Jahren seit Einführung des Gesetzes noch nicht beurteilen.




