Sieben Jahre Haft:
Gericht sieht über 60 Missbrauchsfälle als erwiesen an
Ein 57-jähriger Mann ist vom Landgericht Schwerin zu über sieben Jahren Haft verurteilt worden – wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Pflegetochter über Jahre hinweg.

Das Landgericht Schwerin hat einen 57 Jahre alten Mann wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Pflegetochter zu einer Freiheitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monaten verurteilt. Die Kammer sah es nach vier Verhandlungstagen als erwiesen an, dass der Mann das Mädchen über 60 Mal missbraucht hat.
Die Taten ereigneten sich laut Gericht zwischen Dezember 2020 und Juli 2022 im häuslichen Umfeld im Landkreis Ludwigslust-Parchim. Zu Beginn der Übergriffe war das Kind zehn Jahre alt. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, um das minderjährige Opfer zu schützen.
Laut Gericht wirkte sich strafverschärfend aus, dass es sich bei dem Opfer um eine Schutzbefohlene handelte. Der Angeklagte zeigte während des Verfahrens keine Bereitschaft zu einem Geständnis.
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrer Anklage 70 Einzeltaten aufgeführt und eine Freiheitsstrafe von acht Jahren gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch, hilfsweise auf eine Haftstrafe von höchstens fünf Jahren und drei Monaten.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung haben die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen.