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Sieben Jahre Haft:
Gericht sieht über 60 Missbrauchsfälle als erwiesen an

Ein 57-jähriger Mann ist vom Landgericht Schwerin zu über sieben Jahren Haft verurteilt worden – wegen schweren sexuellen Missbrauchs seiner minderjährigen Pflegetochter über Jahre hinweg.

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  • Veröffentlicht Juli 3, 2025
Das Landgericht in Schw­erin hat einen Mann wegen sex­uellem Miss­brauch verurteilt. Foto: Ste­fan Rochow

Das Landgericht Schw­erin hat einen 57 Jahre alten Mann wegen schw­eren sex­uellen Miss­brauchs sein­er min­der­jähri­gen Pflege­tochter zu ein­er Frei­heitsstrafe von sieben Jahren und zwei Monat­en verurteilt. Die Kam­mer sah es nach vier Ver­hand­lungsta­gen als erwiesen an, dass der Mann das Mäd­chen über 60 Mal miss­braucht hat.

Die Tat­en ereigneten sich laut Gericht zwis­chen Dezem­ber 2020 und Juli 2022 im häus­lichen Umfeld im Land­kreis Lud­wigslust-Parchim. Zu Beginn der Über­griffe war das Kind zehn Jahre alt. Der Prozess fand unter Auss­chluss der Öffentlichkeit statt, um das min­der­jährige Opfer zu schützen.

Laut Gericht wirk­te sich strafver­schär­fend aus, dass es sich bei dem Opfer um eine Schutzbe­foh­lene han­delte. Der Angeklagte zeigte während des Ver­fahrens keine Bere­itschaft zu einem Geständ­nis.

Die Staat­san­waltschaft hat­te in ihrer Anklage 70 Einzeltat­en aufge­führt und eine Frei­heitsstrafe von acht Jahren gefordert. Die Vertei­di­gung plädierte auf Freis­pruch, hil­f­sweise auf eine Haft­strafe von höch­stens fünf Jahren und drei Monat­en.

Das Urteil ist noch nicht recht­skräftig. Sowohl die Staat­san­waltschaft als auch die Vertei­di­gung haben die Möglichkeit, Rechtsmit­tel einzule­gen.