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Bundesverfassungsgericht hat entschieden:
So bewerten Schwerins Bundestagsabgeordnete das Urteil zum Wahlrecht

Das Bundesverfassungsgericht kippte am Mittwoch Teile des Wahlrechts. Die Schweriner Bundestagsabgeordnete begrüßen das Urteil, hätten sich aber mehr Reformen gewünscht.

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  • Veröffentlicht August 5, 2024

 

Um den Bun­destag zu verklein­ern, hat die Ampelkoali­tion eine Reform des Bun­deswahlge­set­zes einge­führt. Das Bun­desver­fas­sungs­gericht hat dies nun in Teilen gekippt. Laut den Rich­terin­nen und Richtern in Karl­sruhe ist die Aufhe­bung der Grund­man­datsklausel im neuen Wahlrecht ver­fas­sungswidrig. Während die Bun­destagsab­ge­ord­neten Ina Laten­dorf (Linke) und Diet­rich Mon­stadt (CDU) das Urteil aus Karl­sruhe begrüßen, hätte sich Leif-Erik Holm (AfD) sehr viel weit­erge­hen­dere Schritte für die Verkleinerung des Bun­destages gewün­scht. Die Bun­destagsab­ge­ord­nte Reem Ala­bali-Radovan (SPD), die 2021 den Wahlkreis als Direk­tkan­di­datin gewon­nen hat­te, war lei­der urlaub­s­be­d­ingt für ein State­ment nicht zu erre­ichen.

Die Ampel­regierung hat­te 2023 beschlossen, die Grund­man­datsklausel aufzuheben. Sie besagt, dass Parteien mit weniger als fünf Prozent der Zweit­stim­men trotz­dem in voller Stärke in den Bun­destag einziehen, wenn sie drei Direk­t­man­date erzie­len. Für die Linken war das eine wichtige Regel: Zogen sie bei der let­zten Bun­destagswahl genau wegen drei gewonnen­er Direk­t­man­date in den Bun­destag ein. Nach­dem die Ampel diese Regelung im neuen Wahlge­setz aufge­hoben hat, gehörte Ina Lat­ten­dorf zu den Klageein­re­ich­ern beim Bun­desver­fas­sungs­gericht in Karl­sruhe. 

Ampel erneut Vertrauen zerstört

“Es war unver­ant­wortlich von den Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP alle War­nun­gen, dass die Wahlrecht­sän­derung ver­fas­sungswidrig ist, in den Wind geschla­gen hat”, sagt Lat­ten­dorf gegenüber unser­er Redak­tion. Nicht nur ihre Partei Die Linke son­dern auch die Union habe scharfe Kri­tik geäußert und aus­drück­lich auf die Ver­fas­sungswidrigkeit dieser Reform hingewiesen. “Die Ampel-Parteien haben die Bedenken und War­nun­gen ignori­ert, damit erneut die Grund­la­gen unser­er demokratis­chen Ord­nung gefährdet und Ver­trauen zer­stört”, so die Linken-Bun­destagsab­ge­ord­nete. 

“Das Gericht hat mit der Entschei­dung klar gemacht, dass auch kleinere oder nur in eini­gen Regio­nen stärk­er ver­ankerte Parteien nicht von vorn­here­in kom­plett aus­geschlossen wer­den dür­fen”, betont Ina Lat­ten­dorf gegenüber unser­er Redak­tion.

Das Bun­desver­fas­sungs­gericht habe “Möglichkeit­en aufgezeigt, wie eine Wahlrecht­sre­form umge­set­zt wer­den kön­nte”, etwa durch Anpas­sun­gen bei Direk­t­man­dat­en oder der Fünf-Prozent-Hürde. 

Diese Entschei­dung, sei laut Lat­ten­dorf, “ein entschei­den­der Schritt zur Sicherung ein­er gerecht­en und repräsen­ta­tiv­en Demokratie in Deutsch­land”.

“Wir begrüßen als Linke Gruppe im Bun­destag diese Entschei­dung aus­drück­lich, da sie die Vielfalt der poli­tis­chen Repräsen­ta­tion im Bun­destag stärkt und sich­er­stellt, dass die Stim­men der Bürg­erin­nen und Bürg­er fair­er gewichtet wer­den”. 

Wahlrecht schwächt Prinzip der direkten Demokratie

Auch der CDU-Bun­destagsab­ge­ord­nete Diet­rich Mon­stadt begrüßt das Urteil aus Karl­sruhe, da dieses “eine faire Repräsen­ta­tion aller Regio­nen sichert”. Allerd­ings kri­tisiert Mon­stadt die neue Regelung zur Sitzverteilung, die vom Gericht in Karl­sruhe nicht als ver­fas­sungswidrig erk­lärt wurde. 

Im Gegen­satz zur Abschaf­fung der Grund­man­datsklausel ist das Zweit­stim­mendeck­ungsver­fahren, wom­it Über­hang- und Aus­gle­ichs­man­date abgeschafft wer­den, aus Sicht des Gerichts keine Abkehr von den Grundzü­gen des bish­eri­gen Wahlrechts dar. “Wahlkreis­gewin­ner kön­nten trotz eines Direk­t­man­dats leer aus­ge­hen, wenn ihre Partei nicht genü­gend Zweit­stim­men erhält. Dies schwächt das Prinzip der direk­ten Demokratie und kön­nte die Repräsen­ta­tion bes­timmter Regio­nen beein­trächti­gen”, so Mon­stadt. 

„Minireform” nicht ausreichend

Der AfD-Bun­destagsab­ge­ord­nete Leif-Erik Holm spricht gegenüber unser­er Redak­tion von ein­er “Minire­form” in Bezug auf das durch die Ampel geän­derte Wahlrecht. Immer­hin würde nun der Bun­destag nicht weit­er “aufge­bläht”, son­dern “endlich etwas verklein­ert”. “Wir hät­ten uns allerd­ings eine weit­erge­hende Reform gewün­scht”, so Holm. Er ver­weist darauf, dass die AfD seit Jahren fordere, die Anzahl der Abge­ord­neten auf unter 500 zu senken. “Das wäre für einen ordentlichen par­la­men­tarischen Betrieb völ­lig aus­re­ichend und für die Geld­beu­tel der Steuerzahler sehr viel scho­nen­der”, so der AfD-Bun­destagsab­ge­ord­nete. 

Kri­tisch sieht Holm auch, dass mit der Neuregelung Wahlkreis­gewin­ner nicht in den Bun­destag einziehen kön­nten. “Damit wäre dann in manchen Wahlkreisen das Erst­stimmen­ergeb­nis nachträglich für die Katz‘“, so Holm. Das sei für viele Wäh­ler “sicher­lich nicht nachvol­lziehbar und auch wenig motivierend”. Das kön­nte, laut Holm, weit­er dazu führen, dass Regio­nen plöt­zlich über­haupt nicht mehr in Berlin vertreten sind. “Aus mein­er Sicht wäre der bessere Weg eine Ver­ringerung der Anzahl der Wahlkreise gewe­sen”, so Holm. 

Was die jet­zige geset­zliche Regelung für den Bun­destagswahlkeis 12, zudem auch Schw­erin gehört, wird sich bei der Bun­destagswahl im Herb­st des kom­menden Jahres zeigen.

Drei Kandidaten für kommende Wahl bekannt

Fest ste­ht, dass die jet­zige Wahlkreis­ab­ge­ord­nete Reem Ala­bali-Radovan von der SPD dann ihren Wahlkreis gegen Diet­rich Mon­stadt und Leif-Erik Holm vertei­di­gen muss. Sowohl die SPD-Bun­destagsab­ge­ord­nete, die auch Staatsmin­is­terin für Migra­tion, Flüchtlinge und Inte­gra­tion in der Bun­desregierung ist, als auch Diet­rich Mon­stadt von der CDU sind von ihren Parteien als Direk­tkan­di­dat­en nominiert wor­den.

Der AfD-Bun­destagsab­ge­ord­nete Leif-Erik Holm hat schon vor eini­gen Wochen angekündigt, sich bei der kom­menden Bun­destagswahl im Wahlkreis 12 (Schw­erin – Lud­wigslust- Parchim) um das Direk­t­man­dat zu bewer­ben. Bish­er hat­te der Bun­destagsab­ge­ord­nete immer im Wahlkreis 15 (Vor­pom­mern-Rügen-Vor­pom­mern-Greif­swald) kan­di­diert. Die offizielle Nominierung durch eine Mit­gliederver­samm­lung der AfD ste­ht allerd­ings noch aus. 

Ob die Bun­destagsab­ge­ord­nete der Linken, Ina Lat­ten­dorf, noch ein­mal im Wahlkreis für ihre Partei kan­di­dieren wird, wurde bish­er noch nicht öffentlich.

 

 

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