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So gelingt der Weg in die Selbstständigkeit

Sich selb­st­ständig machen, davon träu­men Mil­lio­nen Men­schen. Endlich der eigene Chef sein, seine Arbeit­szeit frei ein­teilen und für seine eige­nen Ziele arbeit­en. Jed­er, der die Volljährigkeit erre­icht hat, kann sich

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  • Veröffentlicht Februar 27, 2023
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Sich selb­st­ständig machen, davon träu­men Mil­lio­nen Men­schen. Endlich der eigene Chef sein, seine Arbeit­szeit frei ein­teilen und für seine eige­nen Ziele arbeit­en. Jed­er, der die Volljährigkeit erre­icht hat, kann sich in Deutsch­land selb­st­ständig machen. Rein formell reicht dazu eine Gewer­bean­mel­dung aus. Der Antrag wird beim örtlichen Gewer­beamt gestellt. Wer sich als Freiberu­fler selb­st­ständig macht, muss sich hinge­gen direkt an das Finan­zamt wen­den. Mit der bürokratis­chen Abwick­lung ist es natür­lich längst nicht getan, denn eine erfol­gre­iche Selb­st­ständigkeit bedarf ein­er umfassenden Pla­nung, ein­er zuver­läs­si­gen Finanzierung und ein­er entsprechen­den Absicherung.

Wie klappt es mit der Selb­st­ständigkeit, wann kann man sich über­haupt selb­st­ständig machen und wie starten man richtig?

 

Das Wichtigste rund um die Selbstständigkeit

Jed­er, der seine eige­nen Leis­tun­gen anbi­etet und im Auf­trag von Kun­den die Arbeit erbringt, ohne Weisung eines Arbeit­ge­bers, ist selb­st­ständig. Charak­ter­is­tisch bes­tim­men Selb­st­ständi­ge über ihre Arbeit­szeit, den Arbeit­sort und den Kun­den­stamm selb­st.

Sofern der Großteil der Einkün­fte aus der Selb­st­ständigkeit erwirtschaftet wird, spricht man von einem Haut­gewebe. Wird eine Selb­st­ständigkeit neben der Haupt­fes­tanstel­lung aus­geübt, liegt eine neben­beru­fliche Selb­st­ständigkeit vor. Aber Achtung, wer nicht auf­passt, kann schnell mit dem Vor­wurf ein­er Schein­selb­st­ständigkeit kon­fron­tiert wer­den. Nicht sel­ten geht dieser mit ein­er hohen Schein­selb­st­ständigkeit Strafe ein­her.

Natür­lich ist nicht jed­er, der selb­st­ständig arbeit­et, ein Freiberu­fler. Dazu müssen die Richtlin­ien des § 18 Einkom­menss­teuerge­setz erfüllt sein. Grund­sät­zlich fall­en Ärzte, Anwälte, Steuer­ber­ater, Jour­nal­is­ten, Dol­metsch­er oder Sachver­ständi­ge darunter.

 

Welche Schritte gehören zur Selbstständigkeit?

Zu Beginn ein­er Selb­st­ständigkeit ste­ht die Entwick­lung ein­er Geschäft­sidee. Hier gilt es genau hinzuse­hen, wo sich Bedarfspoten­ziale eröff­nen und den Blick darauf zu lenken, was Kun­den sich wirk­lich wün­schen, wo ihre Her­aus­forderun­gen liegen und für welch­es Prob­lem sie eine Lösung suchen. Sind Idee und Ziel­gruppe gefun­den, hil­ft ein Busi­ness­plan, um den Wet­tbe­werb zu analysieren, Stärken und Schwächen her­auszufind­en, die Finanzierung zu pla­nen, das Mar­ket­ing zu konkretisieren und Erfol­gsprog­nosen aufzustellen. Dieser ist zudem Grund­lage für die Beantra­gung von För­der­mit­teln oder Kred­iten.

Von der The­o­rie geht es im Anschluss in die Prax­is. Eventuell benötigte Genehmi­gun­gen wer­den einge­holt, das Gewerbe angemeldet und die Rechts­form gewählt. Es fol­gt, wenn noch nicht geschehen, die Namensfind­ung, das Erstellen eines Cor­po­rate Designs samt Logo, das Auf­set­zen der Web­seite und die Umset­zung von geplanten Mar­ket­ing­maß­nah­men. Nach den ersten Aufträ­gen heißt es dann Rech­nun­gen schreiben und sich um die Buch­hal­tung küm­mern. Wichtig ist zudem, sich rechtzeit­ig um Ver­sicherungs­fra­gen wie die Kranken­ver­sicherung oder Haftpflichtver­sicherung für Selb­st­ständi­ge zu bemühen.