Di, 10. Februar 2026
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Gebühren für Parkausweise unverändert:
Sonderregelung zum Bewohnerparken bleibt bestehen

Die Stadt Schwerin hält am zonenübergreifenden Bewohnerparken fest. Anwohner dürfen weiterhin außerhalb ihrer Parkzone parken. Die Jahresgebühr bleibt bei 120 Euro.

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  • Veröffentlicht Januar 31, 2026
Sym­bol­bild eines Parkschildes.

 

Die Lan­deshaupt­stadt hält an der Son­der­regelung zum zonenüber­greifend­en Bewohn­er­parken fest. Anwohner­in­nen und Anwohn­er mit einem gülti­gen Parkausweis dür­fen damit weit­er­hin auch außer­halb ihrer eige­nen Park­zone in der Innen­stadt parken. Die Stadtver­wal­tung hat entsch­ieden, die ursprünglich befris­tete Regelung zu ver­längern.

Einge­führt wor­den war das zonenüber­greifende Parken als Über­gangslö­sung, um die Fol­gen zahlre­ich­er Baustellen abzufed­ern. Vor allem in der Alt­stadt und den angren­zen­den Quartieren sind in den ver­gan­genen Jahren durch Sanierun­gen, Großpro­jek­te und Straßensper­run­gen viele reg­uläre Stellplätze wegge­fall­en. Die Maß­nahme sollte den Park­druck für Anwohn­er min­dern und den Suchverkehr reduzieren.

Voraus­set­zung für das Parken bleibt ein gültiger Bewohn­er­parkausweis, der gut sicht­bar im Fahrzeug aus­gelegt sein muss. Die Gebühr für den Ausweis beträgt seit dem 1. Jan­u­ar 2025 unverän­dert 120 Euro pro Jahr. Zuvor hat­te sie noch bei 60 Euro gele­gen. Zusät­zlich kön­nen Tages­parkausweise für 10 Euro erwor­ben wer­den, etwa für Besuch­er oder Pflegekräfte. Beantra­gung und Ver­längerung sind weit­er­hin online über das Bürg­er­büro möglich.

Nach Ein­schätzung der Stadtver­wal­tung hat sich die Regelung bewährt und die Sit­u­a­tion für Anwohn­er spür­bar erle­ichtert. Den­noch bleibt der Park­druck in der Innen­stadt hoch. Mit der Auf­nahme des Schw­er­iner Res­i­den­zensem­bles in die Liste des UNESCO-Wel­terbes ist die Stadt inter­na­tion­al stärk­er in den Fokus gerückt. Die Zahl der Touris­ten und Tages­gäste ist gestiegen, ins­beson­dere in den Som­mer­monat­en, an Woch­enen­den und bei Ver­anstal­tun­gen.

Ins­ge­samt ste­hen in der Innen­stadt mehrere tausend Stellplätze zur Ver­fü­gung. Dazu zählen öffentliche Straßen­park­plätze, Bewohn­er­park­zo­nen sowie sechs Parkhäuser mit zusam­men mehr als 1200 Stellplätzen. Angesichts wach­sender Ein­wohn­erzahlen, zunehmenden Verkehrsaufkom­mens und par­al­lel­er Bauar­beit­en reicht dieses Ange­bot jedoch häu­fig nicht aus.

Die Stadt betont, dass die Son­der­regelung kein Freifahrtschein für uneingeschränk­tes Parken ist. Die jew­eils gel­tende Beschilderung bleibt verbindlich. Gebührenpflichtige Park­plätze, zeitlich begren­zte Zonen oder beson­dere Verkehrsregelun­gen, etwa im Bere­ich von Baustellen, gel­ten weit­er­hin. Anwohn­er wer­den daher aufge­fordert, sich vor dem Abstellen ihres Fahrzeugs über die aktuelle Sit­u­a­tion zu informieren.

Mit der Ver­längerung der Regelung schafft die Stadt nach eige­nen Angaben Pla­nungssicher­heit für das kom­mende Jahr. Gle­ichzeit­ig kündigte die Ver­wal­tung an, die Entwick­lung des Baugeschehens und der Verkehrslage weit­er zu beobacht­en. Nach Ablauf der Frist soll die Regelung erneut über­prüft und gegebe­nen­falls angepasst wer­den.