Gebühren für Parkausweise unverändert:
Sonderregelung zum Bewohnerparken bleibt bestehen
Die Stadt Schwerin hält am zonenübergreifenden Bewohnerparken fest. Anwohner dürfen weiterhin außerhalb ihrer Parkzone parken. Die Jahresgebühr bleibt bei 120 Euro.

Die Landeshauptstadt hält an der Sonderregelung zum zonenübergreifenden Bewohnerparken fest. Anwohnerinnen und Anwohner mit einem gültigen Parkausweis dürfen damit weiterhin auch außerhalb ihrer eigenen Parkzone in der Innenstadt parken. Die Stadtverwaltung hat entschieden, die ursprünglich befristete Regelung zu verlängern.
Eingeführt worden war das zonenübergreifende Parken als Übergangslösung, um die Folgen zahlreicher Baustellen abzufedern. Vor allem in der Altstadt und den angrenzenden Quartieren sind in den vergangenen Jahren durch Sanierungen, Großprojekte und Straßensperrungen viele reguläre Stellplätze weggefallen. Die Maßnahme sollte den Parkdruck für Anwohner mindern und den Suchverkehr reduzieren.
Voraussetzung für das Parken bleibt ein gültiger Bewohnerparkausweis, der gut sichtbar im Fahrzeug ausgelegt sein muss. Die Gebühr für den Ausweis beträgt seit dem 1. Januar 2025 unverändert 120 Euro pro Jahr. Zuvor hatte sie noch bei 60 Euro gelegen. Zusätzlich können Tagesparkausweise für 10 Euro erworben werden, etwa für Besucher oder Pflegekräfte. Beantragung und Verlängerung sind weiterhin online über das Bürgerbüro möglich.
Nach Einschätzung der Stadtverwaltung hat sich die Regelung bewährt und die Situation für Anwohner spürbar erleichtert. Dennoch bleibt der Parkdruck in der Innenstadt hoch. Mit der Aufnahme des Schweriner Residenzensembles in die Liste des UNESCO-Welterbes ist die Stadt international stärker in den Fokus gerückt. Die Zahl der Touristen und Tagesgäste ist gestiegen, insbesondere in den Sommermonaten, an Wochenenden und bei Veranstaltungen.
Insgesamt stehen in der Innenstadt mehrere tausend Stellplätze zur Verfügung. Dazu zählen öffentliche Straßenparkplätze, Bewohnerparkzonen sowie sechs Parkhäuser mit zusammen mehr als 1200 Stellplätzen. Angesichts wachsender Einwohnerzahlen, zunehmenden Verkehrsaufkommens und paralleler Bauarbeiten reicht dieses Angebot jedoch häufig nicht aus.
Die Stadt betont, dass die Sonderregelung kein Freifahrtschein für uneingeschränktes Parken ist. Die jeweils geltende Beschilderung bleibt verbindlich. Gebührenpflichtige Parkplätze, zeitlich begrenzte Zonen oder besondere Verkehrsregelungen, etwa im Bereich von Baustellen, gelten weiterhin. Anwohner werden daher aufgefordert, sich vor dem Abstellen ihres Fahrzeugs über die aktuelle Situation zu informieren.
Mit der Verlängerung der Regelung schafft die Stadt nach eigenen Angaben Planungssicherheit für das kommende Jahr. Gleichzeitig kündigte die Verwaltung an, die Entwicklung des Baugeschehens und der Verkehrslage weiter zu beobachten. Nach Ablauf der Frist soll die Regelung erneut überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.



