Entscheidung am Donnerstag:
Sondersitzung zur zweiten Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Schwerin
Streit um Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete: Am Donnerstag entscheidet die Sondersitzung der Stadtvertretung über zwei Anträge, darunter einen Widerspruch von Oberbürgermeister Rico Badenschier.
Die von der AfD-Fraktion beantragte Sondersitzung der Stadtvertretung wird am 16. Januar stattfinden. Die Kommunalverfassung schreibt vor, dass die Sitzung auf Antrag einer Fraktion unverzüglich einberufen werden muss. Stadtpräsident Sebastian Ehlers (CDU) hat den Termin daher auf den kommenden Donnerstag gelegt.
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Die Sondersitzung wird insgesamt zwei Themen umfassen. Zuerst wird die Stadtvertretung über den Widerspruch von Oberbürgermeister Rico Badenschier (SPD) gegen den Beschluss der Stadtvertretung, die Pläne zur Schaffung einer zweiten Gemeinschaftsunterkunft auszusetzen zu entscheiden haben.
Widerspruch gegen Beschluss der Stadtvertretung
Badenschier begründet den Widerspruch in einem Schreiben an den Stadtpräsidenten damit, dass der Beschluss geltendes Recht verletze. Es bestehe eine gesetzlich vorgeschriebene Aufnahmepflicht der Kommunen. Den Aufnahmeschlüssel habe Innenminister Christian Pegel (SPD) für Schwerin im November für dieses Jahr auf 5,56 von Hundert festgelegt. Die Stadt sei deshalb verpflichtet ausreichend Plätze in Gemeinschaftsunterkünften vorzuhalten.
Konkret auf den Schlüssel angewendet, müsste die Stadt laut dem Oberbürgermeister 350 bis 380 Plätze vorhalten. In der Hamburger Allee, der bisher einzigen Gemeinschaftsunterkunft, hielte Schwerin im Moment lediglich 180 Plätze vor. Bei einer Familienbelegung könne man höchstens auf 200 Plätze aufstocken.
Im Moment gäbe es eine weitere Lösung mit zwei Objekten in der Werkstraße. Der Oberbürgermeister weist allerdings darauf hin, dass diese Lösung „finanziell aufwendig“ sei und auch nur bis Ende 2026 vorgehalten werden könne. Würde es eine zweite Gemeinschaftsunterkunft geben, dann könnten beide Lösungen in der Werkstraße aufgegeben werden. Auch über 2026 hinaus sei Schwerin allerdings gesetzlich angehalten, ausreichend Plätze in Gemeinschaftsunterkünften der Stadt bereit zu halten.
Die Frage, ob Schwerin eine zweite Gemeinschaftsunterkunft brauche oder nicht, stelle sich daher nicht für die Stadt, da es nicht im „Ermessen“ oder im „Regelungsbereich“ der Stadtverwaltung liegt. Eine Aussetzung des Verfahrens zur weiteren Standortentscheidung sei daher rechtswidrig, wie Badeschier betont.
Ob die Stadtvertretung dieser Argumentation folgt bleibt abzuwarten. Bei der Beschlussfassung Anfang Dezember hatte die Mehrheit der Stadtvertreter betont, dass die Aufnahmekapazitäten der Stadt erschöpft seien.
WGS Rechtsgeschäfte untersagen
Um die Gemeinschaftsunterkunft dreht sich auch der zweite Antrag auf der Tagesordnung, den die AfD eingebracht hat. Trotz des Beschlusses der Stadtvertretung hatte der Aufsichtsrates der Wohnungsgesellschaft Schwerin (WGS) am 13. Dezember in einer Sondersitzung beschlossen, der Landeshauptstadt drei bestehende Wohnhäuser für die Errichtung einer Gemeinschaftsunterkunft anzubieten.
Die AfD-Fraktion möchte der WGS als kommunales Unternehmen nun durch die Stadtvertretung untersagen lassen, Rechtsgeschäfte mit dem Ziel zu tätigen, eine weitere Gemeinschaftsunterkunft in Schwerin zu errichten.
Einrichtung und Betrieb der Unterkunft könnte an Dritte vergeben werden
Im Moment prüft die Verwaltung, ob der Antrag aus ihrer Sicht rechtmäßig ist. Eine entsprechende Beschlussempfehlung wird es dann kurz vor der Sondersitzung geben. Das ist der übliche Verfahrensgang. Die Stadtvertretung ist allerdings nicht verpflichtet sich an die Verwaltungsempfehlung zu halten.
Sollte der Antrag der AfD in der kommenden Woche eine Mehrheit finden, dann müsste die Stadt die Einrichtung und Betreibung einer zweiten Gemeinschaftsunterkunft an Dritte ausschreiben. Darauf hatte Oberbürgermeister Rico Badenschier in der Vergangenheit immer wieder hingewiesen. Aus der gesetzlichen Verpflichtung, genügend Plätze in Gemeinschaftsunterkünften, gemäß dem Verteilungsschlüssel des Landes, vorzuhalten, kann sich die Stadt nicht nehmen. Die Stadt hätte im Fall einer Drittvergabe allerdings weniger Steuerungsmöglichkeiten.