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Entscheidung am Donnerstag:
Sondersitzung zur zweiten Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete in Schwerin

Streit um Gemeinschaftsunterkunft für Geflüchtete: Am Donnerstag entscheidet die Sondersitzung der Stadtvertretung über zwei Anträge, darunter einen Widerspruch von Oberbürgermeister Rico Badenschier.

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  • Veröffentlicht Januar 10, 2025
Foto: Dario Rochow

 

Die von der AfD-Frak­tion beantragte Son­der­sitzung der Stadtvertre­tung wird am 16. Jan­u­ar stat­tfind­en. Die Kom­mu­nalver­fas­sung schreibt vor, dass die Sitzung auf Antrag ein­er Frak­tion unverzüglich ein­berufen wer­den muss. Stadt­präsi­dent Sebas­t­ian Ehlers (CDU) hat den Ter­min daher auf den kom­menden Don­ner­stag gelegt.

» Lies auch: Son­der­sitzung der Stadtvertre­tung beantragt: AfD will WGS-Entschei­dung zur Gemein­schaft­sun­terkun­ft kip­pen

Die Son­der­sitzung wird ins­ge­samt zwei The­men umfassen. Zuerst wird die Stadtvertre­tung über den Wider­spruch von Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er (SPD) gegen den Beschluss der Stadtvertre­tung, die Pläne zur Schaf­fung ein­er zweit­en Gemein­schaft­sun­terkun­ft auszuset­zen zu entschei­den haben.

Widerspruch gegen Beschluss der Stadtvertretung

Baden­schi­er begrün­det den Wider­spruch in einem Schreiben an den Stadt­präsi­den­ten damit, dass der Beschluss gel­tendes Recht ver­let­ze. Es beste­he eine geset­zlich vorgeschriebene Auf­nah­mepflicht der Kom­munen. Den Auf­nahmeschlüs­sel habe Innen­min­is­ter Chris­t­ian Pegel (SPD) für Schw­erin im Novem­ber für dieses Jahr auf 5,56 von Hun­dert fest­gelegt. Die Stadt sei deshalb verpflichtet aus­re­ichend Plätze in Gemein­schaft­sun­terkün­ften vorzuhal­ten.

Konkret auf den Schlüs­sel angewen­det, müsste die Stadt laut dem Ober­bürg­er­meis­ter 350 bis 380 Plätze vorhal­ten. In der Ham­burg­er Allee, der bish­er einzi­gen Gemein­schaft­sun­terkun­ft, hielte Schw­erin im Moment lediglich 180 Plätze vor. Bei ein­er Fam­i­lien­bele­gung könne man höch­stens auf 200 Plätze auf­s­tock­en.

Im Moment gäbe es eine weit­ere Lösung mit zwei Objek­ten in der Werk­straße. Der Ober­bürg­er­meis­ter weist allerd­ings darauf hin, dass diese Lösung „finanziell aufwendig” sei und auch nur bis Ende 2026 vorge­hal­ten wer­den könne. Würde es eine zweite Gemein­schaft­sun­terkun­ft geben, dann kön­nten bei­de Lösun­gen in der Werk­straße aufgegeben wer­den. Auch über 2026 hin­aus sei Schw­erin allerd­ings geset­zlich ange­hal­ten, aus­re­ichend Plätze in Gemein­schaft­sun­terkün­ften der Stadt bere­it zu hal­ten.

Die Frage, ob Schw­erin eine zweite Gemein­schaft­sun­terkun­ft brauche oder nicht, stelle sich daher nicht für die Stadt, da es nicht im „Ermessen” oder im „Regelungs­bere­ich” der Stadtver­wal­tung liegt. Eine Aus­set­zung des Ver­fahrens zur weit­eren Stan­dor­tentschei­dung sei daher rechtswidrig, wie Bade­schi­er betont.

Ob die Stadtvertre­tung dieser Argu­men­ta­tion fol­gt bleibt abzuwarten. Bei der Beschlussfas­sung Anfang Dezem­ber hat­te die Mehrheit der Stadtvertreter betont, dass die Auf­nah­meka­paz­itäten der Stadt erschöpft seien.

WGS Rechtsgeschäfte untersagen

Um die Gemein­schaft­sun­terkun­ft dreht sich auch der zweite Antrag auf der Tage­sor­d­nung, den die AfD einge­bracht hat. Trotz des Beschlusses der Stadtvertre­tung hat­te der  Auf­sicht­srates der Woh­nungs­ge­sellschaft Schw­erin (WGS) am 13. Dezem­ber  in ein­er Son­der­sitzung beschlossen, der Lan­deshaupt­stadt drei beste­hende Wohn­häuser für die Errich­tung ein­er Gemein­schaft­sun­terkun­ft anzu­bi­eten.

Die AfD-Frak­tion möchte der WGS als kom­mu­nales Unternehmen nun durch die Stadtvertre­tung unter­sagen lassen, Rechts­geschäfte mit dem Ziel zu täti­gen, eine weit­ere Gemein­schaft­sun­terkun­ft in Schw­erin zu erricht­en.

Einrichtung und Betrieb der Unterkunft könnte an Dritte vergeben werden

Im Moment prüft die Ver­wal­tung, ob der Antrag aus ihrer Sicht recht­mäßig ist. Eine entsprechende Beschlussempfehlung wird es dann kurz vor der Son­der­sitzung geben. Das ist der übliche Ver­fahrens­gang. Die Stadtvertre­tung ist allerd­ings nicht verpflichtet sich an die Ver­wal­tungsempfehlung zu hal­ten.

Sollte der Antrag der AfD in der kom­menden Woche eine Mehrheit find­en, dann müsste die Stadt die Ein­rich­tung und Betrei­bung ein­er zweit­en Gemein­schaft­sun­terkun­ft an Dritte auss­chreiben. Darauf hat­te Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er in der Ver­gan­gen­heit immer wieder hingewiesen. Aus der geset­zlichen Verpflich­tung, genü­gend Plätze in Gemein­schaft­sun­terkün­ften, gemäß dem Verteilungss­chlüs­sel des Lan­des, vorzuhal­ten, kann sich die Stadt nicht nehmen.  Die Stadt hätte im Fall ein­er Drittver­gabe allerd­ings weniger Steuerungsmöglichkeit­en.