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100-Milliarden-Topf des Bundes:
OB Badenschier warnt vor Ungerechtigkeit bei Verteilung

Schwerins Oberbürgermeister Rico Badenschier kritisiert die geplante Verteilung des 100-Milliarden-Sondervermögens als ungerecht – und warnt vor wachsender Ungleichheit zwischen den Regionen.

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  • Veröffentlicht Juni 11, 2025
Sondervermögen Infrastruktur 2025
 Ober­bürg­er­meis­ter Baden­schi­er kri­tisiert Verteilung des Son­derver­mö­gens Infra­stuk­tur. Foto: max­press

Mit schar­fer Kri­tik hat sich Schw­erins Ober­bürg­er­meis­ter Rico Baden­schi­er (SPD) zur geplanten Verteilung des neuen Son­derver­mö­gens des Bun­des für Infra­struk­tur und Kli­maschutz geäußert. Anlass sind die vom Bun­des­fi­nanzmin­is­teri­um vorgelegten Ref­er­ente­nen­twürfe, zu denen die Kom­munen lediglich zwei Arbeit­stage Zeit haben, um Stel­lung zu nehmen. Für Baden­schi­er ein unhalt­bar­er Zus­tand: „Damit übern­immt die neue Bun­desregierung die schlecht­en Ange­wohn­heit­en der gescheit­erten Ampel – solche kurzen Fris­ten ermöglichen keine sachgerechte Beteili­gung.“

Ungleichheit statt Ausgleich

Doch nicht nur das Ver­fahren, son­dern vor allem der geplante Verteilungss­chlüs­sel des 100 Mil­liar­den Euro umfassenden Son­derver­mö­gens stößt dem Ober­bürg­er­meis­ter sauer auf. Er warnt: „Der Bund ver­ab­schiedet sich damit vom Ver­fas­sungsziel, gle­ich­w­er­tige Lebensver­hält­nisse in ganz Deutsch­land herzustellen, und ver­größert die Ungle­ich­heit sog­ar.“

Kri­tikpunkt ist die geplante Anwen­dung des soge­nan­nten „König­stein­er Schlüs­sels“, der ursprünglich entwick­elt wurde, um Las­ten – etwa bei der Flüchtlingsverteilung – anhand von Bevölkerungszahl und Steuerkraft fair auf die Län­der zu verteilen. Doch für Investi­tion­s­mit­tel in die Infra­struk­tur hält Baden­schi­er diesen Maßstab für ver­fehlt: „Wenn jet­zt nach diesem Schlüs­sel der kom­mu­nale Investi­tions­be­darf ermit­telt wird, bekom­men die starken Län­der pro Ein­wohn­er mehr Geld als die schwachen. Das ist das Gegen­teil von Aus­gle­ich.“

Der Ober­bürg­er­meis­ter sieht in dieser Entwick­lung eine Fort­set­zung ein­er beden­klichen Lin­ie, die bere­its im Koali­tionsver­trag angelegt sei. So soll der Bund jährlich 250 Mil­lio­nen Euro für die Tilgung kom­mu­naler Altschulden aufwen­den – gle­ichzeit­ig prof­i­tieren starke Geber­län­der im Rah­men des Län­der­fi­nan­zaus­gle­ichs mit deut­lich höheren Sum­men von bis zu 400 Mil­lio­nen Euro jährlich. „Das ist keine Poli­tik der Gerechtigkeit“, so Baden­schi­er.

Ein Fonds mit weitreichenden Folgen

Das 100-Mil­liar­den-Son­derver­mö­gen für Län­der und Kom­munen ist Teil eines umfassenden Investi­tion­spakets der Bun­desregierung, das ins­ge­samt 500 Mil­liar­den Euro für Infra­struk­tur und Kli­maschutz vor­sieht. Ziel des Pakets ist es, über einen Zeitraum von zwölf Jahren gezielt in die Mod­ernisierung von Verkehr­swe­gen, Bil­dungs- und Gesund­heitsin­fra­struk­tur sowie in den Aus­bau erneuer­bar­er Energien und dig­i­taler Net­ze zu investieren – und das außer­halb der reg­ulären Haushalt­s­pla­nung.

Von den 500 Mil­liar­den Euro sind 100 Mil­liar­den Euro speziell für Län­der und Kom­munen vorge­se­hen. Diese Mit­tel sollen dazu beitra­gen, Investi­tio­nen in Wärmev­er­sorgung, Verkehrsan­bindun­gen, Schulen, Kitas, Kranken­häuser, den Bevölkerungss­chutz sowie dig­i­tale Infra­struk­tur vor Ort zu ermöglichen. Finanziert wird das Son­derver­mö­gen durch neue Kred­ite, die von der Schulden­bremse ausgenom­men sind.

Die genaue Verteilung der Mit­tel ste­ht jedoch in der Kri­tik. Geplant ist eine Aufteilung nach dem soge­nan­nten „König­stein­er Schlüs­sel“, der sich zu zwei Drit­teln an der Wirtschaft­skraft (bzw. dem Steuer­aufkom­men) und zu einem Drit­tel an der Bevölkerungszahl der Län­der ori­en­tiert. Dieser Schlüs­sel wurde ursprünglich zur Verteilung von Las­ten – etwa bei der Auf­nahme von Geflüchteten – entwick­elt, nicht jedoch zur Verteilung von För­der­mit­teln. Kri­tik­er befürcht­en, dass wirtschaftsstarke Regio­nen dadurch pro Kopf mehr Mit­tel erhal­ten als struk­turschwache Gebi­ete, wodurch beste­hende Ungle­ich­heit­en weit­er ver­fes­tigt wür­den.

Das Son­derver­mö­gen soll zusät­zlichen finanziellen Spiel­raum schaf­fen, ohne Haushaltsmit­tel umzuschicht­en.