Geld da – aber keiner kommt ran:
Milliarden verteilt – aber nicht vor Ort? Kommunen kritisieren Landesregierung
Aus dem Sondervermögen des Bundes sollen Milliarden nach Mecklenburg-Vorpommern fließen. Doch Kommunen kritisieren die geplante Verteilung durch die Landesregierung – und fürchten Verzögerungen und Bürokratie.

Foto: Stefan Rochow (Fotomontage)
Die Diskussion um das Sondervermögen des Bundes sorgt in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin für Unruhe. Aus dem schuldenfinanzierten Sondertopf des Bundes sollen in den kommenden zwölf Jahren rund zwei Milliarden Euro nach Mecklenburg-Vorpommern fließen. Damit sollen Investitionen in vielen Bereichen ermöglicht werden – von Infrastruktur über Bildung bis zur Gesundheitsversorgung. Doch vor allem die Städte und Gemeinden im Land befürchten, dass ein großer Teil des Geldes gar nicht dort ankommt, wo es vor Ort am dringendsten gebraucht wird.
Der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern (StGT MV) sieht die bisherige Planung der Landesregierung kritisch. Nach derzeitigen Vorstellungen sollen die Mittel nicht direkt an die Kommunen überwiesen, sondern über verschiedene neue Förderprogramme verteilt werden. Das bedeutet: Jede Kommune müsste für Projekte Anträge stellen, Nachweise erbringen und Genehmigungen abwarten. Für viele Orte, besonders für kleinere Gemeinden mit wenig Personal in der Verwaltung, kann das zu einer großen Hürde werden.
Hoher Bedarf in Städten und Gemeinden
Dass der Investitionsbedarf in Mecklenburg-Vorpommerns Kommunen groß ist, zeigt ein Blick in viele Orte. Schulen müssen saniert werden, Sporthallen sind in die Jahre gekommen, Straßenbeläge bröckeln. In Schwerin betrifft das zum Beispiel mehrere Schulstandorte sowie Sport- und Freizeitanlagen in verschiedenen Stadtteilen. Auch die Feuerwehren im Land melden seit Jahren steigenden Bedarf bei Gebäuden, Fahrzeugen und moderner Ausrüstung.
Gleichzeitig haben viele Kommunen seit langem mit knappen Haushalten zu kämpfen. Rücklagen sind kaum vorhanden. Wenn Fördermittel erst lange beantragt und geplant werden müssen, kann das zu Zeitverlust führen – und Zeit kostet Geld. Denn während ein Projekt auf Genehmigung wartet, steigen häufig die Bau- und Materialpreise weiter.
Unterschiedliche Schwerpunkte von Land und Kommunen
Die Landesregierung hat bereits auf dem sogenannten Investitionsgipfel MV festgelegt, wofür ein Großteil des Sondervermögens verwendet werden soll. Insgesamt sind folgende Bereiche vorgesehen:
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150 Millionen Euro für Hochschulen im Land, darunter auch die Hochschulen in Schwerin und Wismar
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520 Millionen Euro für Digitalisierung, Energie- und Verkehrsinfrastruktur
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250 Millionen Euro für den Erhalt und die Weiterentwicklung der Krankenhäuser
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300 Millionen Euro für Maßnahmen der inneren Sicherheit
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100 Millionen Euro für Sport, Kultur und Zoos
Diese Schwerpunktsetzung orientiert sich an landesweiten Zielen und langfristigen Entwicklungsstrategien. Die Kommunen begrüßen diese Themen grundsätzlich – sie bemängeln jedoch, dass wichtige kommunale Aufgaben in diesen Programmen nicht ausreichend berücksichtigt werden.
Viele Investitionen, die Bürgerinnen und Bürger unmittelbar betreffen, sind kleinteilig und lokal: die Sanierung einer Turnhalle, die Modernisierung eines Spielplatzes oder der Ausbau eines Fußwegs zur Schule. Solche Maßnahmen fallen aber oft nicht in die standardisierten Förderbedingungen.
Vergleich mit anderen Bundesländern
Der Städte- und Gemeindetag verweist darauf, dass andere Bundesländer einen anderen Weg gewählt haben. In Schleswig-Holstein, Baden-Württemberg, Sachsen und Bayern erhalten Kommunen pauschale Beträge, über deren Verwendung sie selbst entscheiden dürfen. Diese Lösung gilt dort als schneller und weniger bürokratisch. Dadurch können Projekte beginnen, sobald die Gemeinde bereit ist – und nicht erst, wenn ein Förderantrag bewilligt ist.
Diese Vorgehensweise könne, so der StGT MV, das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln stärken. Denn sichtbare Verbesserungen vor Ort schaffen das Gefühl, dass politische Entscheidungen Wirkung zeigen.
Sorge vor Zeitverzug und Kostensteigerungen
Ein weiterer Punkt ist die Dauer der Verfahren. Wenn die Beantragung von Fördermitteln mehrere Monate oder sogar Jahre dauert, können sich Projekte erheblich verzögern. In dieser Zeit steigen häufig die Preise für Baumaterial und Handwerksleistungen spürbar. Das bedeutet: Am Ende können mit dem gleichen Geld weniger Projekte umgesetzt werden.
Nach Einschätzung des StGT MV könnte ein Teil der Gelder sogar vollständig in Planungskosten, Verwaltungsaufwand und Dokumentationspflichten fließen. Damit wäre das eigentliche Ziel – die Verbesserung der Lebensbedingungen vor Ort – nur eingeschränkt erreichbar.
Kommunen hoffen auf Gespräche mit dem Land
Die kommunalen Spitzenverbände haben ihre Anliegen bereits in Gesprächen und Schreiben gegenüber der Landesregierung formuliert. Sie wünschen sich, dass die Landesregierung die Mittel zumindest teilweise pauschal an die Kommunen weitergibt. So könnten unterschiedliche örtliche Bedürfnisse besser berücksichtigt werden.
Ob die Landesregierung den Kurs noch anpasst, ist offen. Fest steht jedoch: Wenn die Gelder zu langsam fließen oder nur schwer abrufbar sind, könnten dringend nötige Investitionen weiter auf sich warten lassen – in Schwerin ebenso wie in vielen kleineren Gemeinden im Land.



