Sa, 18. April 2026
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Schwerin ringt um neue Ladenöffnungszeiten:
Mehr Sonntage für den Einkauf?

Nach der UNESCO-Auszeichnung könnte die Landeshauptstadt deutlich mehr verkaufsoffene Sonntage erlauben – doch Händler, Verwaltung und Bürger sind sich uneinig.

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  • Veröffentlicht März 6, 2026
Sonntagsöffnung Schwerin
Mehr Son­ntagsöff­nun­gen kön­nten den Einkauf in Schw­erin beleben – doch neue Regeln sor­gen bei Händlern und Bürg­ern für Diskus­sio­nen. Foto: max­press

Mit der Anerken­nung des Res­i­den­zensem­bles als UNESCO-Wel­terbe rückt Schw­erin stärk­er in den Fokus von Besucherin­nen und Besuch­ern aus dem In- und Aus­land. Städte wie Wis­mar und Stral­sund prof­i­tieren deshalb bere­its von erweit­erten Son­ntagsöff­nun­gen während der Touris­mus­sai­son. Seit Ende Feb­ru­ar ste­ht auch Schw­erin auf der Ort­sliste der Städte, die an zahlre­ichen Son­ntage im Jahr öff­nen dür­fen. Die besagt, dass Geschäfte zwis­chen dem 15. März und bis 31. Okto­ber, sowie vom 17. Dezem­ber bis 8. Jan­u­ar jew­eils von 11.30 bis 19 Uhr an beliebig vie­len Son­nta­gen öff­nen dürften.

Ausnahmen ärgern den Händler

Was nach großer Frei­heit bei der Gestal­tung der Son­ntagsöff­nungszeit­en klingt, hat ein paar Hak­en. So gibt es Aus­nah­men für die Öff­nung von Elek­tro­fach­märk­ten, Möbelgeschäften, Auto­häusern und Baumärk­ten. Die wären von dieser Son­der­regelung aus­geschlossen. Das bet­rifft das Schloss­park-Cen­ter. Der Media­markt gehört zu den umsatzstärk­sten Geschäften des Cen­ters und müsste trotz der Öff­nung der Läden in der Nach­barschaft geschlossen bleiben. „Das kann man ja keinem Kun­den des Cen­ters ver­mit­teln“, gibt Schw­erins City­man­ag­er Ste­fan Purtz zu bedenken.

Adventssonntag fällt weg

Darüber hin­aus kön­nten sich viele Händler trotz der Lib­er­al­isierung durch die neuen Öff­nungsmöglichkeit­en benachteiligt fühlen. Der Grund dafür: Nach aktueller Recht­slage dür­fen sie, am ersten Advent, dem 29. Novem­ber, ihre Geschäfte nicht öff­nen. Der erste Advent gehörte bis­lang zu den umsatzstärk­sten Son­nta­gen des Jahres und würde nun weg­fall­en. Ste­fan Purtz wün­scht sich die ehe­ma­lige Regelung zurück, und plädiert für Son­ntagsöff­nun­gen am 4. Okto­ber und am genan­nten 29. Novem­ber. Dafür müsste die Lan­deshaupt­stadt allerd­ings wieder von der Liste der Orte mit den Son­deröff­nungszeit­en gestrichen wer­den. Ob und wie das erre­icht wer­den kön­nte, ist allerd­ings noch unklar.

Einfachere Regeln mit Nachteilen

„Für uns als Ver­wal­tung gilt die aktuelle Recht­slage der Öff­nungszeit­en­verord­nung inklu­sive der neuen Ort­sliste. Das bedeutet für die Schw­er­iner Händler mit dem entsprechen­den Sor­ti­ment der Waren des täglichen Bedarfs: Das Öff­nen der Läden an Son­nta­gen ist inner­halb der vorgegebe­nen Zeiträume ohne Antrag und Gebühren und vor allem ohne beson­deren Anlass möglich. Das ist sowohl für die Händler als auch für unsere Gewer­be­abteilung ein­fach­er. Doch richtig gut gemacht ist die Verord­nung nicht, denn sie benachteiligt bes­timmte Einzel­händler und Gewer­be­treibende und ver­hin­dert zum Stand jet­zt lei­der auch die für den Einzel­han­del wichtige Son­ntagsöff­nung am 1. Advent“, sagt Dez­er­nent Sil­vio Horn mit Blick auf die Ein­schränkun­gen.“ Wie Schw­erin mit der neuen Regelung umge­ht, ist derzeit noch offen und wird wohl noch weit­er für Diskus­sio­nen sor­gen.