Schwerin ringt um neue Ladenöffnungszeiten:
Mehr Sonntage für den Einkauf?
Nach der UNESCO-Auszeichnung könnte die Landeshauptstadt deutlich mehr verkaufsoffene Sonntage erlauben – doch Händler, Verwaltung und Bürger sind sich uneinig.

Mit der Anerkennung des Residenzensembles als UNESCO-Welterbe rückt Schwerin stärker in den Fokus von Besucherinnen und Besuchern aus dem In- und Ausland. Städte wie Wismar und Stralsund profitieren deshalb bereits von erweiterten Sonntagsöffnungen während der Tourismussaison. Seit Ende Februar steht auch Schwerin auf der Ortsliste der Städte, die an zahlreichen Sonntage im Jahr öffnen dürfen. Die besagt, dass Geschäfte zwischen dem 15. März und bis 31. Oktober, sowie vom 17. Dezember bis 8. Januar jeweils von 11.30 bis 19 Uhr an beliebig vielen Sonntagen öffnen dürften.
Ausnahmen ärgern den Händler
Was nach großer Freiheit bei der Gestaltung der Sonntagsöffnungszeiten klingt, hat ein paar Haken. So gibt es Ausnahmen für die Öffnung von Elektrofachmärkten, Möbelgeschäften, Autohäusern und Baumärkten. Die wären von dieser Sonderregelung ausgeschlossen. Das betrifft das Schlosspark-Center. Der Mediamarkt gehört zu den umsatzstärksten Geschäften des Centers und müsste trotz der Öffnung der Läden in der Nachbarschaft geschlossen bleiben. „Das kann man ja keinem Kunden des Centers vermitteln“, gibt Schwerins Citymanager Stefan Purtz zu bedenken.
Adventssonntag fällt weg
Darüber hinaus könnten sich viele Händler trotz der Liberalisierung durch die neuen Öffnungsmöglichkeiten benachteiligt fühlen. Der Grund dafür: Nach aktueller Rechtslage dürfen sie, am ersten Advent, dem 29. November, ihre Geschäfte nicht öffnen. Der erste Advent gehörte bislang zu den umsatzstärksten Sonntagen des Jahres und würde nun wegfallen. Stefan Purtz wünscht sich die ehemalige Regelung zurück, und plädiert für Sonntagsöffnungen am 4. Oktober und am genannten 29. November. Dafür müsste die Landeshauptstadt allerdings wieder von der Liste der Orte mit den Sonderöffnungszeiten gestrichen werden. Ob und wie das erreicht werden könnte, ist allerdings noch unklar.
Einfachere Regeln mit Nachteilen
„Für uns als Verwaltung gilt die aktuelle Rechtslage der Öffnungszeitenverordnung inklusive der neuen Ortsliste. Das bedeutet für die Schweriner Händler mit dem entsprechenden Sortiment der Waren des täglichen Bedarfs: Das Öffnen der Läden an Sonntagen ist innerhalb der vorgegebenen Zeiträume ohne Antrag und Gebühren und vor allem ohne besonderen Anlass möglich. Das ist sowohl für die Händler als auch für unsere Gewerbeabteilung einfacher. Doch richtig gut gemacht ist die Verordnung nicht, denn sie benachteiligt bestimmte Einzelhändler und Gewerbetreibende und verhindert zum Stand jetzt leider auch die für den Einzelhandel wichtige Sonntagsöffnung am 1. Advent“, sagt Dezernent Silvio Horn mit Blick auf die Einschränkungen.“ Wie Schwerin mit der neuen Regelung umgeht, ist derzeit noch offen und wird wohl noch weiter für Diskussionen sorgen.



