Sa, 13. Juni 2026
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Polizei-Einsatz an Himmelfahrt:
Warum Schweriner Spätis schließen mussten

Die Schließung mehrerer Spätis an Himmelfahrt hat in Schwerin eine Debatte ausgelöst. Die Polizei kontrollierte wegen Verstößen gegen die Feiertags-Öffnungszeiten, zwei Anzeigen wurden gefertigt.

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  • Veröffentlicht Mai 15, 2026
Späti Schwerin Himmelfahrt
Mehrere Spätis wie dieser in der Werder­straße mussten an Him­melfahrt nach Auforderung der Polizei schließen.
Foto: Chris Loose

 

Die Schließung mehrerer Spätis am Him­melfahrt­stag hat in Schw­erin für Diskus­sio­nen in sozialen Net­zw­erken gesorgt. Wie die Polizei auf SNO-Nach­frage bestätigte, wur­den bei Kon­trollen zwei Ord­nungswidrigkei­t­e­nanzeigen aufgenom­men, weil Geschäfte nach ein­er vorheri­gen Auf­forderung erneut geöffnet hat­ten.

Die Kon­trollen fan­den im Rah­men des Her­rentag­sein­satzes der Polizei statt. Nach Angaben der Polizei seien mehrere Spätis zunächst auf die gel­tenden Öff­nungszeit­en­regelun­gen hingewiesen und zur Schließung aufge­fordert wor­den. Bei ein­er weit­eren Kon­trolle gegen 21.30 Uhr hät­ten zwei Geschäfte erneut geöffnet gehabt.

Verstoss gegen Öffnungszeitenverordnung

Hin­ter­grund ist die in Schw­erin gel­tende Öff­nungszeit­en­verord­nung des Lan­des Meck­len­burg-Vor­pom­mern. Dem­nach dür­fen Geschäfte an Sonn- und Feierta­gen nur inner­halb bes­timmter Zeit­fen­ster öff­nen. In der Regel max­i­mal bis 19 Uhr.


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Die aktuelle Öff­nungszeit­en­verord­nung gilt in Schw­erin seit März 2026. Sie hat die frühere Bäder­regelung abgelöst und ermöglicht Geschäften in touris­tis­chen Aus­flug­sorten und Weltkul­turerbe-Städten erweit­erte Son­ntags- und Feiertagsöff­nun­gen. In Schw­erin dür­fen Geschäfte dem­nach zwis­chen dem 15. März und 31. Okto­ber sowie rund um den Jahreswech­sel son­ntags im Zeitraum von 11.30 bis 19 Uhr für bis zu sechs Stun­den öff­nen.

Stadt hatte Einzelhändler früh über Änderungen informiert

Zuvor hat­te das Por­tal Schwerin.news in sozialen Net­zw­erken über die Kon­trollen berichtet. Dort hieß es, Betreiber seien von den Maß­nah­men unvor­bere­it­et getrof­fen wor­den. Die Stadt wider­spricht dieser Darstel­lung jedoch indi­rekt: Nach Angaben ein­er Sprecherin der Lan­deshaupt­stadt seien im Vor­feld alle Einzel­han­del­sun­ternehmen, darunter auch Spätis, über die gel­tenden Öff­nungszeit­en­regelun­gen informiert wor­den. Der Kom­mu­nale Ord­nungs­di­enst war nach Angaben der Stadt nicht an den Kon­trollen beteiligt.

Bericht auf Schwerin.news

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