SPD ruft Alleinerziehende zur Unterhaltsantragsstellung auf
Schwerin, 21.09.2017 (red/pm). Antragstellung für rückwirkende Unterhaltsvorschussleistungen ab Juli nur noch bis Ende des Monats möglich.
Schwerin, 21.09.2017 (red/pm). Antragstellung für rückwirkende Unterhaltsvorschussleistungen ab Juli nur noch bis Ende des Monats möglich.
Alleinerziehende müssen bis Ende des Monats einen Antrag auf rückwirkende Unterhaltsvorschussleistungen ab Juli stellen. Darauf weist die SPD-Stadtfraktion in einer Pressemitteilung hin.
Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Schweriner Rathaus, Christian Masch, sagt dazu: „Die von der früheren Bundesfamilienministerin und heutigen Ministerpräsidentin Manuela Schwesig durchgesetzte Ausweitung des Unterhaltsvorschusses sieht vor, dass der Staat allen Kindern bis zum 18. Lebensjahr hilft – also ohne eine zeitliche Begrenzung von sechs Jahren wie bisher. Der Unterhaltsvorschuss beträgt für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euro und jetzt seit Juli 2017 auch für Kinder von 12 bis 17 Jahren 268 Euro. Das ist ein konkreter Schritt zur Bekämpfung der Kinderarmut. Die Reform ist im August rückwirkend zum 1. Juli in Kraft getreten. Die Antragsfrist für Zahlungen ab dem 1.7. wurde auf Ende September verlängert. Ich ermuntere alle betroffenen Alleinerziehenden noch in diesem Monat von ihrem Recht Gebrauch zu machen und die rückwirkende Zahlung bei der Stadtverwaltung zu beantragen!“
Nähere Information enthält das Merkblatt Unterhaltsvorschusss – LHSN. Das elektronische Formular kann hier von der städtischen Homepage heruntergeladen werden: Antrag auf Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)