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SPD ruft Alleinerziehende zur Unterhaltsantragsstellung auf

Schwerin, 21.09.2017 (red/pm). Antragstellung für rückwirkende Unterhaltsvorschussleistungen ab Juli nur noch bis Ende des Monats möglich.

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  • Veröffentlicht September 21, 2017

Schw­erin, 21.09.2017 (red/pm). Antrag­stel­lung für rück­wirk­ende Unter­haltsvorschus­sleis­tun­gen ab Juli nur noch bis Ende des Monats möglich.

Das Stadthaus in Schw­erin

 

Allein­erziehende müssen bis Ende des Monats einen Antrag auf rück­wirk­ende Unter­haltsvorschus­sleis­tun­gen ab Juli stellen. Darauf weist die SPD-Stadt­frak­tion in ein­er Pressemit­teilung hin.

 

SPD-Frak­tionsvor­sitzen­der Chris­t­ian Masch

Der Vor­sitzende der SPD-Frak­tion im Schw­er­iner Rathaus, Chris­t­ian Masch, sagt dazu: „Die von der früheren Bun­des­fam­i­lien­min­is­terin und heuti­gen Min­is­ter­präsi­dentin Manuela Schwe­sig durchge­set­zte Ausweitung des Unter­haltsvorschuss­es sieht vor, dass der Staat allen Kindern bis zum 18. Leben­s­jahr hil­ft – also ohne eine zeitliche Begren­zung von sechs Jahren wie bish­er. Der Unter­haltsvorschuss beträgt für Kinder von 0 bis 5 Jahre 150 Euro, für Kinder von 6 bis 11 Jahre 201 Euro und jet­zt seit Juli 2017 auch für Kinder von 12 bis 17 Jahren 268 Euro. Das ist ein konkreter Schritt zur Bekämp­fung der Kinder­ar­mut. Die Reform ist im August rück­wirk­end zum 1. Juli in Kraft getreten. Die Antrags­frist für Zahlun­gen ab dem 1.7. wurde auf Ende Sep­tem­ber ver­längert. Ich ermuntere alle betrof­fe­nen Allein­erziehen­den noch in diesem Monat von ihrem Recht Gebrauch zu machen und die rück­wirk­ende Zahlung bei der Stadtver­wal­tung zu beantra­gen!“

 

Nähere Infor­ma­tion enthält das Merk­blatt Unter­haltsvorschusss – LHSN. Das elek­tro­n­is­che For­mu­lar kann hier von der städtis­chen Home­page herun­terge­laden wer­den: Antrag auf Leis­tun­gen nach dem Unter­haltsvorschuss­ge­setz (UVG)